Regelkonforme Anwendung der Geschwindigkeitsanzeiger Zs3 und Zs3v

Wann werden Geschwindigkeitsanzeiger angewendet?

1. Das Signal Zs3 ist immer dann notwendig, wenn

  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit (gem. Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten - VzG) vor einem Hauptsignal1) größer ist, als im anschließenden Weichenbereich nach dem Hauptsignal,
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit im anschließenden Weichenbereich nach einem Hauptsignal kleiner ist, als die nach dem Weichenbereich anschließende örtlich zulässige Geschwindigkeit,
  • ab einem Hauptsignal unterschiedliche Geschwindigkeiten bei Fahrweg- oder Streckenverzweigungen gelten können,
  • ab einem Hauptsignal unterschiedliche Geschwindigkeiten wegen des Befahrens von Mittelweichen2) gelten können oder
  • ein Ks-Mehrabschnittssignal im verkürzten Bremswegabstand steht.
    • Die vorzusehenden Geschwindigkeiten ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten.

2. Das Signal Zs3 kann angewendet werden, wenn eine stufenweise Signalisierung in langen Weichenbereichen erfolgen soll.

  • Zur Herabsignalisierung ist nur ein Geschwindigkeitswechsel nach unten zulässig.
    • Es ist ein hochstehendes Zs3 als Lichtsignal zu verwenden.
    • Das Zs3 wird durch ein Zs3v am davorliegenden Einfahr- oder Zwischensignal angekündigt.
    • Der Abstand zwischen Zs3v und Zs3 muss mindestens dem tatsächlich erforderlichen Bremsweg entsprechen. Die Einhaltung des Regelbremswegs ist nicht erforderlich.
    • Ein Geschwindigkeitswechsel nach unten wird vor einem Zielsignal mit Haltbegriff in folgenden Fällen angewendet:
      • Einfahrten in Stumpfgleise3)
      • Einfahrten auf Zugdeckungssignale3), wenn der Gleisabschnitt dahinter belegt ist
      • bei Zugstraßen mit unterschiedlichen Weichenradien
      • bei Zugstraßen mit unterschiedlich langen Wahl-Durchrutschwegen
      • bei Zugstraßen mit Geschwindigkeitseinschränkungen, z.B. durch Sicherheitsabständen vor Bü oder zur Reisendensicherung
  • Zur Heraufsignalisierung, wenn vor Ende des Weichenbereiches bereits höhere Geschwindigkeiten zulässig sind, sind mehrere Geschwindigkeitswechsel nach oben zulässig.
    • Es ist ein hochstehendes Zs3 als Formsignal zu verwenden.
    • Am davorliegenden Mehrabschnittssignal darf kein Zs3v angebracht werden.
    • Geschwindigkeitswechsel nach oben sind zulässig, wenn
      • keine spitz befahrene Weiche mehr folgt,
      • nur noch Weichen folgen, die in allen Richtungen mit der gleichen Geschwindigkeit befahren werden dürfen,
      • nachfolgende spitz befahrene Weichen jeweils nur in einer Lage durch Zugfahrten befahren werden dürfen oder
      • der Weichenbereich an einem Hauptsignal ohne Geschwindigkeitseinschränkung endet.

Wann wird welche Ausführung des Signals angewendet?

Die Signale Zs3 und Zs3v können bei Anwendungsfällen nach 1. als Lichtsignal oder Formsignal genutzt werden. Grundsätzlich gilt:

  • In der Regel werden Lichtsignale verwendet.
  • Ein Lichtsignal wird durch ein Lichtsignal angekündigt.
  • Ein Formsignal wird durch ein Formsignal angekündigt.
  • An einem Hauptsignal dürfen entweder nur Formsignale oder nur Lichtsignale angewendet werden.

Von diesen Regeln darf in einigen Fällen abgewichen werden.


Formsignale dürfen verwendet werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Für Zs3 an Ausfahr- und Zwischensignalen bzw. allein aufgestellten Zs3 darf auf die Vorankündigung durch Zs3v verzichtet (siehe unten) werden.
  • Es muss nur eine Kennziffer gezeigt werden. D.h. dass die Geschwindigkeit für alle Fahrstraßen gilt.
  • Es ist kein Zs3v als Lichtsignal am selben Standort notwendig.

Formsignale dürfen nicht angewendet werden, wenn dies aus Sichtgründen notwendig ist, z.B.

  • wenn häufig mit Nebel zu rechnen ist,
  • wenn sich das Signal im Tunneleingangsbereich,
  • unmittelbar vor oder hinter einem Tunnel oder
  • in einem kurzen Tunnel befindet.

Die Ankündigung eines Formsignals durch ein Lichtsignal ist zulässig, wenn

  • sich das Zs3 an einem Ausfahr- oder Zwischensignal befindet.

Die Mischung von Form- und Lichtsignal an einem Hauptsignal ist zulässig, wenn

  • es sich um ein Zs3 als Lichtsignal und Zs3v als Formsignal handelt.

Wann muss eine Ankündigung durch Zs3v erfolgen?

Bei Anwendungsfällen nach 1. ist Zs3 grundsätzlich durch Zs3v anzukündigen. Dennoch kann Zs3v in einigen Fällen entfallen. Dies bedeutet, dass auf die Signalisierung zum einen fahrstraßenabhängig verzichtet werden kann, zum anderen auch auf den Zusatzanzeiger für Zs3v auch komplett verzichtet werden kann, wenn er für keine Fahrstraße benötigt wird.

  • Bei H/V-Signalen darf auf Zs3v verzichtet werden, wenn nur die Kennziffer 5 oder 6 gezeigt werden muss. (Grund: Bis 60 km/h wird Hp2 gezeigt, welches mit Vr2 anzukündigen ist. Dabei stellt Zs3 mit Kennziffer 5 oder 6 eine Aufwertung gegenüber dem Hp2 dar, die nicht angekündigt werden muss, zur Betriebsbeschleunigung aber angekündigt werden kann.)
  • An Ks-Einfahr und Zwischensignalen darf auf Zs3v verzichtet werden, wenn die ab dem Zs3 am Ausfahr- oder Zwischensignal geltende Geschwindigkeit nicht kleiner ist, als die unmittelbar davor geltende Geschwindigkeit.
  • An H/V-Vorsignalen innerhalb von Bahnhöfen darf auf Zs3v verzichtet werden, wenn ab dem alleinstehenden oder Zs3 am Ausfahr- oder Zwischensignal mindestens die gleiche Geschwindigkeit wie am davorliegenden Einfahr- oder Zwischensignal zugelassen wird.

An Vorsignalwiederholern oder Vorsignalen im Halbregelabstand ist Zs3v auch bei Hp1 immer zu wiederholen.


An Ausfahr- und Blocksignalen mit anschließendem Weichenbereich kann es notwendig sein, Signal Zs3v auch dann zu zeigen, wenn Signal Zs3 am selben Hauptsignal eine niedrigere Geschwindigkeit zulässt. Dies ist der Fall, wenn

  • das nächste Hauptsignal nicht durch ein separates Vorsignal angekündigt werden kann, sondern durch das Ausfahr- oder Blocksignal angekündigt werden muss,
  • der anschließende Weichenbereich vor dem nächsten Hauptsignal endet und dadurch
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit unmittelbar vor dem nächsten Hauptsignal höher ist, als ab diesem Hauptsignal.

Wann muss Zs3v wiederholt werden?

Das Signal Zs3v muss wiederholt werden, wenn der Abstand zwischen Bahnsteigende bzw. dem gewöhnlichen Halteplatz (Haltetafel Ne5) und dem Signal Zs3 zu groß ist. Die Wiederholung muss auch dann erfolgen, wenn gemäß dem vorherigen Abschnitt darauf verzichtet werden könnte. Zs3v muss wiederholt werden, wenn

  • der Abstand zwischen Bahnsteigende/gewöhnlichem Halteplatz und dem Lichtsignal Zs3 größer als 450m ist.
    • Zs3v wird zusammen mit einem Vorsignalwiederholer als Lichtsignal aufgestellt.
  • der Abstand zwischen Bahnsteigende/gewöhnlichem Halteplatz und dem Formsignal Zs3 größer als 225m ist.
    • Zs3v wird als Formsignal allein aufgestellt. Es kann für verschiedene Halteplätze wiederholt werden.

Diese Regeln gelten für H/V-Signale nur, wenn in Änderungen in Bestandsanlagen vorgenommen werden, und Zs3 gemeinsam mit Hp1 gezeigt wird (Geschwindigkeiten über 60 km/h).

Wie signalisiere ich Einfahrten in Stumpfgleise und auf Zugdeckungssignale im Bereich der DV301?

Im Bereich der DV 301 (neue Bundesländer und West-Berlin) wird in folgenden Fällen Signal Zs13 (Stumpfgleis- und Frühhaltanzeiger) zusammen mit Zs3 gezeigt:

  • Einfahrten in Stumpfgleise
  • Einfahrten in Gleise mit Zugdeckungssignalen
  • Einfahrten in Gleise, deren Fahrstraßen mehr als 30% kürzer sind als die anderer Gleise
  • Kurzeinfahrten, die mehr als 30% kürzer sind als Langeinfahrten desselben Gleises

Die Länge der Einfahrwege ist der Abstand vom Start- zum Zielsignal. Dieser Abstand darf 1.500m nicht überschreiten, wenn Signal Zs13 angewendet wird.


Signal Zs13 wird in der Regel als Lichtsignal geplant, in folgenden Fällen darf auf ein Lichtsignal verzichtet werden:

  • Ein Formsignal wird angewendet, wenn alle Fahrstraßen des Signals zu einem Stumpfgleis oder Frühhalt führen, die Gleistopographie aber auch Fahrten in durchgehende Gleise zulassen würde.
  • Auf Zs13 darf gänzlich verzichtet werden, wenn vom Startsignal aus keine Möglichkeit besteht, in ein durchgehendes Gleis einzufahren, d.h. entsprechende Weichen nicht vorhanden sind. Dies kann in Kopfbahnhöfen der Fall sein.

Folgende Signalbilder sind gemeinsam mit Zs13 zu zeigen:

  • Halt erwarten (Vr0, Ks2 oder Hl12a),
  • Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h (Hp2, Zs3 oder Hl12a),
    • ggf. geringere Geschwindigkeitsbeschränkung bei vorliegender Notwendigkeit
  • ggf. Ankündigung einer weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung (Zs3v) und
  • ggf. Zusatzlicht an Ks-Signalen.

Erläuterungen

  1. Hauptsignal: Hauptsignale schließen in diesem Text auch Hauptsignale mit Vorsignal am selben Mast bzw. Ks-Mehrabschnittssignale ein.
  2. Mittelweichen: Bei Mittelweichen handelt es sich um Weichen in Bahnhofsgleisen, die noch von Fahrzeugen belegt sind, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz zum Stehen gekommen ist. Da bei Abfahrt des Zuges bereits am gewöhnlichen Halteplatz die am folgenden Hauptsignal (Ausfahr- oder Zwischensignal) gezeigte Geschwindigkeit gilt, sich aber noch Fahrzeuge in einem Weichenstrang mit geringerer zulässiger Höchstgeschwindigkeit befinden können, muss diese am Hauptsignal berücksichtigt werden.
  3. Stumpfgleise und Zugdeckungssignale: Für Einfahrten auf Stumpfgleise und Zugdeckungssignale gelten im Bereich der DS 301 (alte Bundesländer) folgende Geschwindigkeiten:
    1. Einfahrten in Stumpfgleise: 30 km/h
    2. Einfahrten in Gleise mit Zugdeckungssignale, wenn diese Halt zeigen: 20 km/h
    3. wenn Einfahrten in mehrere Stumpfgleise möglich sind, in Stumpfgleise, die gegenüber den anderen besonders kurz sind: 20 km/h