Hallo lieber User 646,
Das "Copyright", im deutschen Recht: Urheberrecht, hat man als Urheber eines Werkes automatisch und lebenslänglich. Man muß das Urheberrecht in Deutschland nicht kennzeichnen.
Das "Trademark", im deutschen Recht: Marke, muß beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Hierfür fallen Gebühren an und die Marke läuft nach einer gewissen Zeit wieder aus.
Marken- und Kennzeichenrecht:
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Eine Marke dient in erster Linie dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dem Markeninhaber wird für die betreffenden Waren und Dienstleistungen ein Monopolrecht gewährt, d.h., er kann andere von der Benutzung seiner Marke ausschließen oder eine Lizenz zur Nutzung gewähren. Eine Marke stellt für ihren Inhaber ein wichtiges Marketinginstrument dar und bietet die Möglichkeit, dem eigenen Unternehmen ein bestimmtes und unverwechselbares Image zu verleihen und damit unmittelbar zur Steigerung des Unternehmenswerts beizutragen. Um vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) keine Zurückweisung der Markenanmeldung aufgrund absoluter Schutzhindernisse riskieren, empfiehlt es sich bereits im Vorfeld, die Marke im Hinblick auf ihre Unterscheidungskraft oder eines etwaigen Freihaltedürfnisses rechtlich überprüfen zu lassen.