Unfall auf Transrapidstrecke im Emsland

  • Hallo lieber User 646,




    Das "Copyright", im deutschen Recht: Urheberrecht, hat man als Urheber eines Werkes automatisch und lebenslänglich. Man muß das Urheberrecht in Deutschland nicht kennzeichnen.


    Das "Trademark", im deutschen Recht: Marke, muß beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Hierfür fallen Gebühren an und die Marke läuft nach einer gewissen Zeit wieder aus.




    Marken- und Kennzeichenrecht:
    --------------------------------------
    Eine Marke dient in erster Linie dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dem Markeninhaber wird für die betreffenden Waren und Dienstleistungen ein Monopolrecht gewährt, d.h., er kann andere von der Benutzung seiner Marke ausschließen oder eine Lizenz zur Nutzung gewähren. Eine Marke stellt für ihren Inhaber ein wichtiges Marketinginstrument dar und bietet die Möglichkeit, dem eigenen Unternehmen ein bestimmtes und unverwechselbares Image zu verleihen und damit unmittelbar zur Steigerung des Unternehmenswerts beizutragen. Um vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) keine Zurückweisung der Markenanmeldung aufgrund absoluter Schutzhindernisse riskieren, empfiehlt es sich bereits im Vorfeld, die Marke im Hinblick auf ihre Unterscheidungskraft oder eines etwaigen Freihaltedürfnisses rechtlich überprüfen zu lassen.

  • Zitat

    Original von devil86
    Rechtssachen zitieren zu können, sie aber nicht verstehen, ist hier im Moment angesagt....



    ach du schreck 8o ... naja mit sowas kenne ich mich nicht aus.
    Ist das nen Spass-User? oder wirklich von der DBSicherheit???


    :D den Konzernausweis bitte :D

  • Was mir besonders gut gefällt ist die Tatsache das er hier das Urheberrecht zitiert....
    ... aber selber einen Text einstellt der sicherlich nicht sein Eigentum ist.
    Texte von anderen Menschen ins Netz zu kopieren verstößt ebenfalls gegen das Urheberrecht!


    Gruss


    ( keine Bange... ich bin nicht neu hier, sondern habe mich eben erst angemeldet. Loksim ist mittlerweile seit einem halben Jahr Bestandteil meiner Freizeit. )

  • Oh Du meine Güte^^

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Hallo @ all Forumianer,



    Also ich habe mir nun mal den kompletten Verlauf angeschaut und durch gelesen.
    Und bin zu der Meinung gekommen das einer sich entweder einen Spaß macht, oder es sich um ein Verstoßenes Forums-Mitglied handelt.


    Wobei kann ich mir schwer Vorstellen das hier das EBA oder Leute von der DB Sicherheit mitlesen. Aber wie man in der Vergangenheit schon oft erlebt hat, ist dies nie ausgeschlossen.


    Ich kann mich düster an einen Fall im Bahnerforum.de erinnern da haben wirklich fremde Leute mitgelesen. Und zum Teile wurden da Kollegen über IP -Adresse ermittelt, die orginal DB Sachen verkauft haben.

  • D.h. wir werden womöglich echt infiltriert? *lol* Na ja, bei meiner Spurweite funkt nur der TÜV rein, EBA hat da nix zu sagen und DB sowieso nicht...

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Zitat

    Original von KNBahner
    Dabei sind noch nicht mal Ferien. :rolleyes:


    Ich würde vorschlagen zum Thema zurückzukehren.


    Hallo habe gerade in den Nachrichten gehört schon wieder ist in Hessen ein Zug in eine Schafherde gerast.


    Einige Schafe haben es nicht überlebt, aber keine Verletzten oder Tote.
    In Hessen scheint es zu viele Schafe oder nicht richtig gesicherte Strecken zu geben.


    Aktuelle Quelle: Radio RS2.

    Einmal editiert, zuletzt von GloabalPlayer_25 ()

  • *seufz*
    Ich fahr am Sonntag nach Warschau mit ICE nach Mannheim und dann nach Berlin-Ost, von dort EC nach Warszawa Centralna. Durch den Unfall in Fulda muss ich eine Stunde früher fahren (Dauerspezial -> keine freie Zugwahl). Dann schaue ich mal und sag' Euch, ob es tatsächlich Schafskoteletten (oder wie auch immer das geschrieben wird; bin Vegetarier) im ANgebot gibt :D :D :D :D

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Zitat

    Original von Quork
    Dann schaue ich mal und sag' Euch, ob es tatsächlich Schafskoteletten im ANgebot gibt :D :D :D :D


    :D Ich wollte jetzt keine Panik verbreiten. :D


    Aber wen der Kilopreis stimmt bringst mir bitte mal nen paar Kottlets mit :D Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von GloabalPlayer_25 ()

  • Für Fulda und Schafe haben wir doch auch schon ein anderes Thema, hier gehts um den Transrapid-Unfall.


    Ein letztes OT meinerseits noch: Amtsanmaßung setzt voraus, das man vorgibt, ein Amt auszuüben. Die Mitarbeiter einer Konzernsicherheitsabteilung haben sind doch keine Beamten. So, das reicht jetzt aber auch.

  • Zitat

    Original von Stevoo
    Für Fulda und Schafe haben wir doch auch schon ein anderes Thema, hier gehts um den Transrapid-Unfall.


    Sorry ja das war so frisch das Thema, da habe ich doch gleich die nächstmögliche Anlaufstelle genutzt. :D :D




    Zitat

    Ein letztes OT meinerseits noch: Amtsanmaßung setzt voraus, das man vorgibt, ein Amt auszuüben. Die Mitarbeiter einer Konzernsicherheitsabteilung haben sind doch keine Beamten. So, das reicht jetzt aber auch.



    Ich würde schon mal sagen das es Beamte bei der DB Sicherheit gibt, bloß heutzutage wird ja gespart und da werden ABM- Maßnahmen und ähnliches genommen.
    Denn wenn man es so sieht ist DB Sicherheit nichts weiter als die Polizei für die DB.

  • Jetzt wurde ein Urteil gefällt:

    Zitat


    DSO-Online - User "Konzernsicherheit"
    :
    Im Prozess um das schwere Transrapid-Unglück im Emsland mit 23 Toten im September 2006 hat das Landgericht Osnabrück Geldstrafen von 20.000 beziehungsweise 24.000 Euro gegen die beiden Angeklagten verhängt.
    Die beiden ehemaligen Betriebsleiter der Transrapid-Versuchsstrecke wurden der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden. Die Strafkammer folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.


    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Ingenieure ihre Aufsichtspflicht bei der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften vernachlässigt hatten. Der Hauptbeschuldigte in dem Verfahren stand indes nicht vor Gericht. Der damalige Fahrdienstleiter ist wegen Selbstmordgefahr derzeit nicht verhandlungsfähig. Er soll am Unglückstag vergessen haben, einen Werkstattwagen von der Strecke zu rangieren.