Zugunglück auf der KBS Friedberg-Nidda

  • [Blockierte Grafik: http://img220.imageshack.us/img220/8823/zugunglckit7.jpg]


    Traktor mit einem Triebwagen kollidiert
    Großeinsatz für Rettungskräfte nach Unfall bei Bingenheim

    BINGENHEIM (wk). Großalarm löste die Leitstelle Wetterau gestern gegen 16 Uhr für Rettungsdienste und Echzeller Feuerwehr aus. Kurz zuvor war die Meldung eingegangen, dass es beim Echzeller Ortsteil Bingenheim zu einem Unfall mit einem Schienenfahrzeug gekommen sei, bei dem mehrere Personen verletzt wurden. Als die Rettungskräfte am Unglücksorts eintrafen, kamen ihnen zahlreiche Fahrgäste des Nahverkehrszugs der Hessischen Landesbahn der Strecke Friedberg-Nidda entgegen. Der Triebwagen stand hinter einem Bahnübergang. Unter der Vorderfront waren die Trümmer eines Traktors eingeklemmt. Auf dessen Fahrersitz befand sich der 31-jährige schwerverletzte Fahrer. Er wurde von Rettungsassistenten und Notärzten versorgt und ins Krankenhaus gebracht. Im Triebwagen befanden sich zwei Fahrgäste im Alter von 16 und 17 Jahren. Sie hatten durch umherfliegende Glassplitter Schnittwunden erlitten. Die übrigen 15 Fahrgäste des Nahverkehrszuges, denen der Schock über den Unfall anzusehen war, wurden durch Mitglieder der Notfallseelsorge betreut. Nach Erkenntnissen der Polizei und der Bahn befuhr der 31-Jährige kurz vor 16 Uhr mit dem Traktor und einem mit Wasserfässern beladenen Anhänger einen zur Bahnlinie parallel verlaufenden Feldweg. Auf Höhe des Ortes bog er nach rechts in Richtung Bingenheim ab. Dabei überquerte er einen unbeschrankten Bahnübergang, ohne auf den aus Richtung Reichelsheim kommenden Nahverkehrszug zu achten. Obwohl laut Aussage der Polizei der Triebwagenführer sofort Warnsignale gab und eine Vollbremsung einleitete, konnte der Zusammenprall beider Fahrzeuge nicht verhindert werden. Der Triebwagen kam nach über 50 Metern zum Stehen. Dabei schob er den Traktor vor sich her. Bei dem Aufprall hatte sich die Schaufel des Frontladers vom Traktor in die Seitenscheiben des Zuges gebohrt. Die Bahnlinie zwischen Reichelsheim und Echzell musste gestern gesperrt werden. Busse transportierten die Fahrgäste. Ein Kran musste den Triebwagen anheben, um die Trümmer des Traktors bergen zu können. Der Sachschaden wird auf rund 85 000 Euro geschätzt. Die Bahnlinie wurde erst wieder in den späten Abendstunden für den regulären Verkehr freigegeben.

    Fernsehbericht (Video)


    Edit: Das dient zur Info!

  • Zitat

    Ich frage mich nur, wie man so dumm sein kann und auf offener Strecke ohne auf den Zugverkehr zu achten einfach einen BÜ zu überqueren?!?


    Ich frage mich, warum in allen Foren immer wieder diese stumpfsinnige Frage gestellt wird und mit pauschaler Dummheit beantwortet wird...


    Autos/Radfahrer/Fußgänger kollidieren trotz eindeutiger Vorfahrtregelung auch täglich, ohne dass Dummheit im Spiel ist, nur bei Eisenbahnfahrzeugen ist es scheinbar immer blanke Dummheit... 16 Uhr - derzeit warscheinlich Sonnenuntergang bzw. kurz davor - vielleicht stand die Sonne sehr tief, da sieht man im Grunde plötzlich nix mehr, erst recht wenn's vorher geregnet hat. Schon mal Traktor gefahren? Da drauf ist's ganz schön laut, selbst 'nen pfeifenden Tw muss man da nicht auf Anhieb hören...

  • Zitat

    Original von AndreasZ


    Ich frage mich, warum in allen Foren immer wieder diese stumpfsinnige Frage gestellt wird und mit pauschaler Dummheit beantwortet wird...


    Autos/Radfahrer/Fußgänger kollidieren trotz eindeutiger Vorfahrtregelung auch täglich, ohne dass Dummheit im Spiel ist, nur bei Eisenbahnfahrzeugen ist es scheinbar immer blanke Dummheit... 16 Uhr - derzeit warscheinlich Sonnenuntergang bzw. kurz davor - vielleicht stand die Sonne sehr tief, da sieht man im Grunde plötzlich nix mehr, erst recht wenn's vorher geregnet hat. Schon mal Traktor gefahren? Da drauf ist's ganz schön laut, selbst 'nen pfeifenden Tw muss man da nicht auf Anhieb hören...


    @ AndreasZ
    entschuldige bitte, das ich mich hier als ehem. Notfallmanager der DBAG einklinken möchte und Dir als Moderator doch entgegensprechen möchte.
    Deine Argumente sind im Prinzip richtig (Sonnenuntergang u.s.w.). Aber ich denke doch, dass ein Landwirt (oder angestellter Traktorfahrer) die Betriebsverhältnisse in seinem Territorium erkennt und anwendet. Da ist keine Entschuldigung notwendig.
    Jeder Fahrzeugführer hat die StVO eigentlich im Kopf zu haben.
    Kam. Grüße
    Cliff

  • Mich wundert eher, daß unbeschrankte Bahnübergänge überhaupt noch erlaubt sind. Klar kostet die Beschrankung Geld, aber es ist ja wohl ziemlich makaber, Sicherheit aus Geldgründen abzulehnen. Warum setzt der Gesetzgeber nicht einen bestimmten Termin, zu dem die Deutsche Bahn AG sämtliche Bahnübergänge beschrankt haben muß? Man verzichtet ja auch bei Autos nicht auf die Beleuchtung oder auf von innen verstellbare Vorderräder, nur weil es zu teuer wäre.

  • Moin
    Man kann ja anstatt eines Zebrastreifens auch ne Ampel bauen, ich frage mich warum nich an jeder Kreuzung ne Ampel steht (rechts vor links ist ganz schön schwer!)


    Man kann doch nicht für jeden besch####nen Feldweg ne Schranke in die Landschaft setzen.


    MfG
    Chrischan

  • Selbstverständlich kann man. Ob man es will, ist allein eine Frage des politischen Willen, und der scheint nicht vorhanden zu sein.

  • Früher gab es wohl an Übergängen von Feld- oder Waldwegen Schranken, die grundsätzlich immer verschlossen waren. (Gibt es die heute auch?)


    Neben der Schranke gab es aber eine Gegensprechanlage, wo der mit seinem Trekker übergangswillige Bauer Horst den nächst zuständigen Bahnler erreichen und um das Öffnen der Schranke ersuchen konnte.


    100% Sicherheit an BÜ´s wird es sicher niemals geben, weder mit technischen Überwachungseinrichtungen noch mit dem guten, alten Schrankenwärter. Wo Fehler passieren können, da passieren auch welche (Murphys Gesetz)


    Wenn ich einen BÜ überqueren muss, schaue ich grundsätzlich vorher lieber selbst noch mal nach Links und Rechts. Vertauen ist gut, Kontrolle ist besser.

  • Du hast natürlich recht. Ein Bahnübergang ist grundsätzlich immer eine Gefahr, und deswegen sind sie ja auch bei Neubaustrecken nicht mehr zulässig. Aber ein unbeschrankter Bahnübergang ist doch eine um ein vielfaches größere Gefahr als ein beschrankter Bahnübergang. Und die Lösung, daß der Bahnübergang per Anfrage freigegeben wird, ist ja gar nicht verkehrt, insbesondere, wenn er sowieso nur vom Bauern Horst und dem örtlichen Trunkenbold einmal die Woche überquert wird.


    Wenn ich mit dem Auto einen Bahnübergang überquere, schaue ich auch immer links und rechts. Ich möchte nämlich nicht als Schienenfutter enden, nur gibt es nunmal Situationen oder schlecht einsehbare Bahnübergänge, wie z.B. durch Andreas beschrieben, da nutzt das einfach nichts.

  • Haalo Benjamin,

    Zitat

    Original von Tf Benzilla
    Früher gab es wohl an Übergängen von Feld- oder Waldwegen Schranken, die grundsätzlich immer verschlossen waren. (Gibt es die heute auch?)
    Neben der Schranke gab es aber eine Gegensprechanlage, wo der mit seinem Trekker übergangswillige Bauer Horst den nächst zuständigen Bahnler erreichen und um das Öffnen der Schranke ersuchen konnte.


    auf "meinem" Teil der Saalbahn gibt es noch zwei solche Anrufschranken --> Abzweig Großheringen und der kleine Bü in Stöben.


    Gruß
    Rainer

  • Firechefman hat aber auch nicht ganz Unrecht. Es ist eigentlich davon auszugehen, dass der Landwirt sein Gebiet kennt und weiß, worauf er zu achten hat. Trotzdem würde ich nicht von Dummheit sprechen, so lange nicht klar ist, warum er anscheinend ohne die nötige Vorsicht auf die Schienen gefahren ist.


    Mir ist auch zumindest ein BÜ mit Anrufschranken am linken Niederrhein bekannt. Und dabei handelt es sich gar nicht mal um einen selten benutzten BÜ, da er an einer Ausflugsstrecke liegt und außer durch Landwirte auch durch viele Radfahrer und Spaziergänger genutzt wird. Die Sicherheit, die er bietet, wird allerdings durch ein Drehkreuz für Fußgänger neben den Schranken wieder gemindert. Bei einer zweigleisigen, elektrifizierten Hauptbahn mit halbstündlichem Regionalverkehr und etlichen Güterzügen wirkt das schon etwas seltsam. Allerdings ist die Strecke an der Stelle immerhin schnurgerade.

  • Zitat

    Firechefman hat aber auch nicht ganz Unrecht. Es ist eigentlich davon auszugehen, dass der Landwirt sein Gebiet kennt und weiß, worauf er zu achten hat. Trotzdem würde ich nicht von Dummheit sprechen, so lange nicht klar ist, warum er anscheinend ohne die nötige Vorsicht auf die Schienen gefahren ist.


    Genau darum ging's mir. Ständig wird in allen (Bahn-)Foren in so einem Fall mit pauschaler Dummheit "argumentiert", daher war ich auch leicht angefressen. Sorry.


    Zitat

    Du hast natürlich recht. Ein Bahnübergang ist grundsätzlich immer eine Gefahr, und deswegen sind sie ja auch bei Neubaustrecken nicht mehr zulässig.


    Da bin ich mir nicht so sicher! Es ist aber so, dass über einer Vmax von 160 km/h keine (höhengleichen) Bü egal in welcher Form zulässig sind und die meisten Neubaustrecken sind nunmal SFS, auf denen deutlich mehr als 160 km/h gefahren werden kann.


    Die Frage hat sich nämlich bei meiner Holledauer Strecke "vor der Haustür" gestellt. Würde man den abgebauten Teil rein theoretisch wieder aubauen wollen (für irgendwas zwischen 60-100 km/h je nach Streckenabschnitt), würde das in dem Fall, an den Kosten für duzente Brücken/Unterführungen scheitern (allein die noch bestehenden 8 Kilometer von Rohrbach bis zum Prellbock in Jebertshausen haben ca. 26 Bü, das würde auf dem neuaufgebauten Abschnitt nicht viel weniger!), die wohl teurer wären als der ganze Rest und genau hier hat man mir gesagt, dürften auch weiterhin Bü gebaut werden. Aber! Das kann auch daran liegen, dass die Strecke eisenbahnrechtlich meines Wissens noch nicht entweiht ist, die Strecke also scheinbar nicht als Neubau gelten würde.


    Natürlich machen Unterführungen sehr viel Sinn für den Schienen- wie auch den Straßenverkehr, aber auf wenig befahrenen Nebenbahnen, die wenig befahrene Nebenstraßen kreuzen, wäre dieses "Bü-Verbot" Blödsinn und der Tod aller Bestrebungen, auch jemals wieder mal eine Nebenstrecke zu bauen, wo es in unserem Fall auf jeden potenziellen Fahrgast/Euro ankommen würde, würde man sich in der Politik eines schönen Tages mal ernsthaft damit beschäftigen...

  • Also ich erinnere mich in dem zusammenhang mal an einen Unfall bei dem der Bauer dann angegeben hat das der Zug zeitiger als üblich war. Das war einen Tag nach Fahrplanwechsel. Also sagt uns das ds Man nie und Nimmer den Fahrplan wechseln sollte.

  • Weiß jemand, was es kosten würde, sämtliche "ungesicherten" (ungesichert sind sie ja nicht) Bahnübergänge mit technischen Sicherungen zu versehen? Eigentlich muß man ja auch die spätere Unterhaltung der Anlagen mit einrechnen!


    Diese Geschichte erinnert etwas an das Problem mit den Straßen (ok, der Vergleich hinkt etwas): mehrspurige autobahnähnliche Straßen haben die niedrigste Unfallhäufigkeit; daß man jetzt aber nicht überall vierspurige autobahnähnliche Straßen bauen kann, dürfte klar sein. Ab wann sich aber ein solcher Ausbau doch lohnen würde, kann man ausrechnen (so makaber dies klingt!).

  • Ich denke mal, dass zu dieser Thematik alles Notwendige gesagt worden ist. Eine Sicherheit zu 100% wird es zu keinem noch so teuren Preis geben. Der Mensch und seine manchmal teilweise Unzulänglichkeit in Denken und Handeln ist das größte Sicherheitsrisiko. Hinzu kommt noch die Bürokratie in den Ministerien und Amtsstuben der Behörden und Konzerne. So geisterte in der vergangenen Woche ein Pressebericht durch die hiesigen Zeitungen. Zugetragen hat sich das Ganze in Schleswig-Holstein.


    Bürger Otto Normalverbraucher hat sich Gedanken über die Sicherheit von unbeschrankten Bahnübergängen im ländlichen Bereich des Bundeslandes gemacht. Angeregt durch Gesehenes in den Nachbarländern Deutschlands verband er das Andreaskreuz mit dem uns allen bekannten Stoppzeichen. Kostenpunkt des Zeichens mit Mast und weiterer Unterhaltung 1500,- EUR. Das "neue Verkehrszeichen" wurde den für Verkehr politisch Verantwortlichen im Bundesland und des Landkreises vorgestellt. Einhellige Meinung derer und Meinung der Automobilverbände war, dieses Verkehrszeichen könnte die Sicherheit an unbeschrankten Bahnübergängen erhöhen. So wurden die Schilder in einem Landkreis installiert und die Zahlen ergaben, dass die Unfallzahl gemindert werden konnte.


    Eines Tages bekam die untere Straßenverkehrsbehörde Kenntnis vo den "nichtamtlich" aufgestellten Verkehrszeichen. Mit der Begründung, dass das Bahnpersonal in seiner Streckensicht durch die aufgestellten Schilder behindert werde, musste der Landkreis unter Androhung von Zwangsgeldern sämtliche "nichtamtlichen" Andreaskreuze entfernen lassen.


    Die Angelegenheit ist nunmehr als Vorlage an den Bundesrat verwiesen worden.

  • AndreasZ.
    Es gibt ein Kuriosum auf der SFS Halle/S.- Bitterfeld-Berlin: diese Strecke ist für vmax 200 ausgelegt, aber in Hohenthurm gibt es wirklich (den letzten) schienengleichen BÜ, der mit Halbschranken(!) gesichert ist und das ist sogar eine Kreisstrasse.
    Interna-Wissen noch von meiner Zeit als Nmg; diese BÜ sollte eigentlich schon lange durch Brücke/Tunnel ersetzt werden, aber da die Gemeinde sich gesetzlich an den Baukosten beteiligen muß, scheiterte das Verfahren am lieben Geld, (Info: die Gemeinde ist die höchstveschuldeste Gemeinde in Sachsen-Anhalt).
    Da es mittlerweile schon einige Personenunfälle an diesem BÜ gab (er ist direkt am HP Hohenthurm), hat jetzt die Bundespolizei Präventativmaßnahmen unternommen; d.h. in den Hauptverkehrszeiten steht dann ein Fz der Bundespolizei vor Ort und wacht über den Verkehr. In meinen Augen ingendwo lächerlich, oder?


    Kam. Grüße
    Cliff

  • Moin,
    am Bü darf die Höchstgeschwindigkeit bei 160km/h liegen,
    ansonsten wäre es ein Verstoß gegen die EBO und die ist immerhin gesetzliche Grundlage.
    Und das die Leute an Haltepunkten hinter den Zügen die Gleise überschreiten ist ja auch normal, da interessiert der Gegenzug nicht.
    MfG Chrischan

  • Würde ich auch meinen. An dieser Stelle müsste die Höchstgeschwindigkeit auf 160 gesenkt werden.
    Falls es sich um einen automatischen BÜ handelt, dann müssen da sogar Halbschranken hin (das Thema hatten wir ja neulich im Projektbilder-Forum). Leute, die das als Einladung zur Querung bei geschlossenen Schranken verstehen, würde ich in diesem Fall wirklich als merkbefreit bezeichnen.