Bayern-Tickets mit persönlicher Widmung *g*

  • Zitat

    Es müsste eigentlich so was ähnliches wie "in Druckbuchstaben ausfüllen" draufstehen, von dem her fällt Unterschrift aus.


    Es steht deshalb eindeutig drauf: "Vor- und Zuname (Blockschrift)"
    Ich hab' grad noch 12 von den Dingern von unterschiedlichen Automaten hier rumliegen, dürfte also überall so draufstehen...

  • 12 Stück? Sammelst du die? Dann kannst du die ja später mal deinen Kindern zeigen: "Schau mal ein SWT von 1995, da konnten noch 5 Erwachsene zu 15 DM ein Wochenende lang fahren, heute kostet es 44 € im Internet, 46 € am Automaten und 50 € am Ticketcounter." :rolleyes:

  • Zitat

    12 Stück? Sammelst du die?


    Sammeln... naja, ich heb' seit etwa 1998/99 alle meine Bahntickets auf, das hab' ich mal angefangen, weiß der Geier wieso, aber bei manchen Tickets erinnert man sich noch an bestimmte Fahrten zurück...
    Die 12 Tickets sind aber alles meine üblichen Bayern Tickets aus den letzten Monaten... ;)

    Zitat

    Dann kannst du die ja später mal deinen Kindern zeigen


    Ja kann ich machen, wenn die dann noch wissen was "Bahn" bedeutet... :rolleyes:

    Zitat

    "Schau mal ein SWT von 1995, da konnten noch 5 Erwachsene zu 15 DM ein Wochenende lang fahren, heute kostet es 44 € im Internet, 46 € am Automaten und 50 € am Ticketcounter."


    Naja, auch 1995 hat ein Wochenendticket "schon" 30 DM gekostet, aber den anderen Preisen nach rechnest du schon recht früh mit meinem Nachwuchs... :D

  • Zitat

    Original von AndreasZ
    Naja, auch 1995 hat ein Wochenendticket "schon" 30 DM gekostet


    Gerücht!
    Das SWT hat zu Beginn 15 DM gekostet und galt Samstag und Sonntag!

  • Ich glaube, meine Frage zum SWT passt hier gerade sehr gut rein :)


    Und zwar habe ich vor, zusammen mit 3 Freunden nach Leipzig zu fahren. Einer von denen würde dann mit deisem SWT weiter fahren bis Zwickau.
    Bis hierhin ja kein Problem, weil wir haben nach Fahrtantritt die Gruppengröße ja nicht erweitert. Aber wie sieht das mit der Rückfahrt aus? Gilt das als erneuter Fahrtantritt? Weil der Zwickau-Reisende fährt ja zunächst wieder alleine bis Leipzig, wo wir anderen drei dann wieder hinzukommen und zusammen nach Berlin zurückfahren.
    Verstößt das gegen die BB der DB oder wäre das in Ordnung, wenn der Name des Zwickau-Reisenden als Längstreisender auf dem SWT steht?

  • Falls ich dich richtig verstanden hab ist das möglich. Die letzte Zub sagte zu mir treffend: "Targen sie bitte noch den Namen auf den Ticket ein, der das Ticket am weitesten benutzt. Diese eine Person muss immer dabei sein bei der Fahrkartenkontrolle, die anderen könnten quasi ständig tauschen.

  • Zitat

    Gerücht!
    Das SWT hat zu Beginn 15 DM gekostet und galt Samstag und Sonntag!


    Ok, es stimmt, dass es das SWT mal für 15 DM gab, aber nur von Februar 1995 bis 27.05.1995, also etwa 3 Monate... naja... :))


    Steht hier: http://www.student.informatik.…koetting/SWT/vorwort.html


    Also, ich kann mich sehr genau erinnern, dass ich im Sommer 1995 zum ersten Mal mit dem SWT in den Schwarzwald gefahren bin und das hat 30 DM gekostet, für Samstag und Sonntag!

  • Zitat

    Original von Patrick Schardien
    Diese eine Person muss immer dabei sein bei der Fahrkartenkontrolle, die anderen könnten quasi ständig tauschen.


    Bahn.de sagt dazu:
    Bitte beachten Sie, dass beim Schönes-Wochenende-Ticket eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung des benutzten Schönes-Wochenende-Tickets ist nicht gestattet.


    Demnach dürfen die Personen also nicht ausgetauscht werden.
    Aber mein Problem ist halt, wie das auslegt wird: Ist die Rückfahrt ein erneuter Fahrtantritt oder ist der einzige Fahrtantritt der, an dem ich zum ersten Mal das Ticket benutze?

  • Hallo Ratzi,


    also erstmal: Das SWT ist ein Tageskarte somit auf jeden Fall auch für die Rückfahrt gültig.
    Natürlich darf man offiziell nicht die Personen austauschen (abgesehen von der einen eingetragenen Person) aber wen interessierts , da ein Nachweis eben nicht möglich ist würd auch ich als braver Spießbürger *hüstel* nicht drauf wert legen.

  • Also aus meiner sicht ist das auch kein Verstoss gegen die SWT gültigkeit. Es wird nichts getauscht vertauscht verschenkt oder verkauft also besteht hierin meiner Ansicht nach keine Verletzung irgendwelcher bedingungen