Bayern-Tickets mit persönlicher Widmung *g*

  • Seit dem 1. April (oder?) muss man ja auf einem Bayern-Ticket (auch bei anderen Ländertickets??) seinen Namen oder beim "großen BT für 5 Leute" den Namen eines Reisenden eintragen. Damit will die Bahn verhindern, dass die Leute die Tickets einfach weitergeben.
    Die Idee ist auch ganz sinnvoll, aber das macht letztendlich nur Sinn, wenn bei der Fahrkartenkontrolle der Kontrolleur auch den Namen auf dem Ticket dem Reisenden zuordnen kann, dazu müsste der Reisende sich noch ausweisen. Aber ein Zub beispielsweise darf doch gar keine Ausweise verlangen, da er dazu nicht berechtigt ist, oder sehe ich das falsch? Das müsste dann doch immer ein Polizeibeamter erledigen und der ist selten zu diesem Zweck mit an Bord... Zumindest wurde der Name auf dem Ticket in meiner Anwesenheit auch noch nie kontrolliert und ich nutze die Bayerntickets doch recht häufig. Damit wäre die ganze Aktion im Grunde ein zahnloser Tiger und man könnte die Tickets eigentlich auch weiterhin unerlaubt weitergeben, sofern keine "geschlechtlichen Ungereimtheiten" zwischen Reisendem und Ticket auftreten, auch wenn die Hemmschwelle "unter falschem Namen" zu reisen doch deutlich höher sein dürfte...

  • Abend,


    so ein Zub darf natürlich verlangen das sich der Reisende mit nem "Lichtbildausweis" ausweisen soll.


    Allerdings muss der Reisende niemanden seinen Personalausweis zeigen (außer Bundespolizei oder LaPo, Zoll etc.).
    Dann zückt halt der überaus freundliche, hilfsbereite Zub seinen Comunicator und holt sich die LaPo an den Zug.


    MfG Chrischi ;)

  • Zitat

    so ein Zub darf natürlich verlangen das sich der Reisende mit nem "Lichtbildausweis" ausweisen soll.


    Da bin ich mir eben nicht ganz so sicher...
    Auf welches Recht beruft er sich denn da?

  • Ich würde sagen:


    1. Er übt im Auftrag des Eigentümers das Hausrecht aus.
    2. Es steht (wahrscheinlich) in den allgemeinen Beförderungsbedingungen
    3. Mit sicherheit steht es in den Bedingungen zu den Tickets.


    Tomy

  • Zitat

    1. Er übt im Auftrag des Eigentümers das Hausrecht aus.


    Ja schon, aber auch hier in meinem Haus darf ich nicht einfach so von Leuten, die sich drin aufhalten die Ausweise kontrollieren!? Hausrecht heißt nicht, dass ich quasi machen kann, was ich will, nur weil's meine Bude bzw. Fahrzeug ist. Im Zweifel muss ich das immer ein autorisierten Person im staatlichen Dienst, also Polizei, BGS, Zoll, ... überlassen.

    Zitat

    2. Es steht (wahrscheinlich) in den allgemeinen Beförderungsbedingungen


    Mh... mal nachlesen...
    Aber selbst wenn das da stehen würde, bin ich mir nicht sicher, ob das juristisch wasserdicht wäre.

    Zitat

    3. Mit sicherheit steht es in den Bedingungen zu den Tickets.


    Da steht nur, dass man es nicht weitergeben darf, welche Züge man nutzen darf und das bekannte. Von Personalausweis oder vergleichbarem steht da nichts. (zumindest in den BT-Flyern oder so steht davon so nichts)


    Ich frag' da deshalb so hartnäckig nach, weil ich mich wundere, warum das einerseits noch keiner kontrolliert hat und andererseits weil's mich einfach brennend interessiert und mein Vater hat z.B. auch gesagt, dass der Zub alleine (also ohne Polizei, BGS, ..) das gar nicht kontrollieren dürfte, wegen Missbrauch oder sowas...

  • Ich glaueb bei dieser Namnesregeleung werden bestenfalls mal stichproben durchgeführt. Ich war gestren auch mit SWT untwreswegs. Auf der Hinfahrt hat mich die Zub aufgefordert (übrigens sehr höflich) meinen Namen einzutragen. Auf dem Rückweg hats dann aber doch keinen interessiert.

  • Interessant ist hierbei noch die Tatsache, dass niemand in Deutschland verpflichtet ist, seinen BPA ständig mit sich zu führen.


    Gruß kdj

  • Hallo!
    Also, ich beginne mal einfach mit einem Auszug aus den Beförderungsbedingungen der DB:


    "2.8. Übertragbarkeit (...) Reisende mit auf dem Namen lautenden Fahrkarten sind verpflichtet, im Rahmen der Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen."


    und weiter


    "2.9. Ungültigkeit: Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften und Lichtbilder nicht enthält, (...) , (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist und dieser nicht vorgelegt werden kann (...)"


    Zitat

    Hausrecht heißt nicht, dass ich quasi machen kann, was ich will, nur weil's meine Bude bzw. Fahrzeug ist.


    Das ist richtig, allerdings akzeptiert der Reisende alle in den Beförderungsbedingungen angegebenen Richtlinien bei Betreten der DB-Anlagen und Züge. Dies ist ja auch auf jeder Fahrkarte (CIV-80 und Verkehrsverbünde) hinten drauf angegeben (mehr oder weniger). Bei Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden gelten allerdings zusätzlich deren BB.


    Zitat

    Aber selbst wenn das da stehen würde, bin ich mir nicht sicher, ob das juristisch wasserdicht wäre.


    Ich glaube darum müssen wir uns keine Sorgen machen, dafür hat die DB AG doch glaub ich genügend Anwälte, die so etwas überprüfen und ansonsten verklagen die Verbraucherschützer bei solchen Dingen doch auch alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist...


    Zitat

    Mit sicherheit steht es in den Bedingungen zu den Tickets.


    Also als Besitzer des SchöneFerienTickets NRW (ausgegeben vom VRR) und des Schülerferientickets Nds/HB ist mir folgender Unterschied aufgefallen: Auf dem NRW Ticket steht es nicht drauf, allerdings dafür im Fleyer, nämlich dass die Berechtigung zur Nutzung ab dem 16.Lebensjahr, so wie es bei mir der Fall ist. Beim Niedersachsen-Ticket, ausgegeben von der DB, steht es klar neben dem Preis, dass ein Schülerausweis mitzuführen ist.


    Nun zur Realität:
    Hier in der Hagen gilt in den Bussen der "kontrolierte Einstieg vorne", das heißt beim Fahrer einsteigen und Ticket zeigen. Dabei kann man den Busfahrern bis hin zum selbstgebastelten Ticket eigentlich fast alles zeigen...Die Kontrolleure wollen dagegen immer schön den Schülerausweis sehen...
    Im Zug angekommen (z.B. RE7 Hagen-Hamm) Fahrkarte vorgezeigt und gefragt: "Brauchen Sie auch noch nen Ausweis?" Zub: " Nö, das passt schon..."
    Auf der Rückfahrt im Westfalen-Express (NRW´s Prestige--Express, Durchschnittsgeschwindigkeit >80 Km/h) wollte der ZuB einen Ausweis sehen, auf die Frage welche antwortete er allerdings, das das egal sei (eigentlich ja nicht, s.oben), also Personalausweis vorgezeigt, da ich damit keine Probleme habe...


    Zum Thema Ausfüllen von Fahrkarten: Da scheinen die ZuB doch recht tolerant zu sein, habe schon mehrmals mitbekommen, dass ein ZuB gesagt, die Fahrkarte sei so eigentlich ungültig, dass der betreffende Reisende allerdings jetzt noch schnell die Fahrkarte ausfüllen könnte...


    Und zum Schluss noch ein Wort zum Thema Service:
    Bin vor zwei Wochen die Strecke Göttingen-Bad Harzburg-Braunschweig gefahren und habe mich im BR614 an einem 4er-Tisch gesetzt (echt bequem die 614er...). Später setzten sich zwei Engländer gegenüber von mir hin, mitsamt unausgefüllten Niedersachsenticket. Also habe ich denen erstmal erklärt, dass sie das Ticket auszufüllen hätten, da es ansonsten ungültig wäre. Diese antworteten darauf, dass man das gar nicht am Service Point gessagt hätte, nur dass sie z.B einen Führerschein bei sich zu führen hätten...Glück für sie, dass (noch) nicht der Prüfdienst drauf war, denn der ist bekannterweise korrekt und gnadenlos (40€...)


    So das wars erstmal...


    Grüße
    Patrick

  • Mon, moin


    da steht nicht, dass man einen Personalausweis vorzeigen muss, sondern einen Lichtbildausweis (Schülerausweis etc.)


    Und wenn dann son Halbwüchsiger/ Halbstarker mit seinen Botten uffm Sitz dort meint er müsse den King rauslassen und sich nicht ausweisen zu müssen, kann der Zugbegleiter ihn auch von der Fahrt ausschließen.


    MfG Chrischan...

  • Zitat

    da steht nicht, dass man einen Personalausweis vorzeigen muss, sondern einen Lichtbildausweis (Schülerausweis etc.)


    Hab ich doch auch nie anders behauptet, oder? ICh habe extra geschrieben, dass der ZuB irgendeinen Ausweis sehen wollte...


    Zitat

    Und wenn dann son Halbwüchsiger/ Halbstarker mit seinen Botten uffm Sitz dort meint er müsse den King rauslassen und sich nicht ausweisen zu müssen, kann der Zugbegleiter ihn auch von der Fahrt ausschließen.


    Ich hoffe,dass das jetzt nciht auf mich bezogen ist (wäre ja auch nicht korrekt, s.mein Posting). Aber wenn jdm. sich nicht ausweisen kann/will, ist das schlicht und einfach schwarz fahren, da du ja keine gültige Fahrkarte hast...


    Grüße
    Patrick

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  • Zitat

    "2.8. Übertragbarkeit (...) Reisende mit auf dem Namen lautenden Fahrkarten sind verpflichtet, im Rahmen der Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen."


    Danke für's Raussuchen.
    Nur WEM bin ich verpflichtet mich auszuweisen?
    Wie gesagt, niemand (außer Polizei, BGS, etc) kann mich zwingen, dass ich mich ausweise. Tu' ich es im Zweifel gegenüber dem Zub nicht, bin ich aber Schwarzfahrer. Somit sind irgendwie beide Seiten im Recht und auch wieder nicht!?
    Ohje, das wird mir zu kompliziert und nachdem noch keiner mehr als da Ticket sehen wollte - egal... ;)


    Appropos:
    Muss sich denn ein Zub auch auch als solcher ausweisen können oder muss ich das dem einfach so glauben? Immerhin haben mich viele für 'nen DBler gehalten, als ich als "Werbeträger" mit einer alten (und mir etwas zu großen) Schaffneruniform im Augsburger Hbf bei 'ner Fahrzeugausstellung vor dem BEM-Ausstellungsobjekt (E69 03 + bayerischer 2-achser) BEM-Zettel verteilt hab'... :))


    Zitat

    Zum Thema Ausfüllen von Fahrkarten: Da scheinen die ZuB doch recht tolerant zu sein, habe schon mehrmals mitbekommen, dass ein ZuB gesagt, die Fahrkarte sei so eigentlich ungültig, dass der betreffende Reisende allerdings jetzt noch schnell die Fahrkarte ausfüllen könnte...


    Tja, der Automat wirft mit dem Ticket selten einen Kugelschreiber raus und es gibt viele Leute, die sowas nicht ständig dabei haben. Nicht mal Frauen, die gewöhnlich den ganzen Hausrat in den Handtaschen haben... :D
    Ich hab' auch schon öfters gesehen, dass die Zubs dann immer ganz freundlich einen der edlen DB-Kulis ausgeliehen haben... Allerdings kann's vorkommen, dass sich dann die Fahrkartenkontrolle derart rauszögert, dass die Schwarzfahrer am anderen Zugende Glück haben...

  • Zitat

    Muss sich denn ein Zub auch auch als solcher ausweisen können oder muss ich das dem einfach so glauben?


    Du könntest natürlich (glaub ich zumindest) nach dem Dienstausweis fragen, nur wenn ein ZuB mit Terminal, Tasche und Dienstkleidung vor dir steht, naja....Freunde machst du dir mit Sicherheit nicht.... :D


    Zitat

    Tja, der Automat wirft mit dem Ticket selten einen Kugelschreiber raus und es gibt viele Leute, die sowas nicht ständig dabei haben. Nicht mal Frauen, die gewöhnlich den ganzen Hausrat in den Handtaschen haben...


    Haste natürlich Recht, in der Praxis hat wohl kein normaler Reisender nen Kulli dabei (gut ich habe in meinem Rucksack immer die Vollausrüstung dabei....*g*), aber wenn man jetzt ganz korrekt sein müsstest, müsstest du dir nen Kulli von zu Hause mitnehmen(aber ich frage mich woher der normale Reisende, der villeicht einmal im Jahr Bahn fährt sowas weiß) oder am Service Point fragen.... So sieht es leider aus. Und Bahn fahren kann man vielen leuten so bestimmt auch nicht näher bringen...


    EDIT:
    Habe gerade in den BB des VRR (Verkersverbund Rhein-Ruhr ---> http://www.vrr.de ) etwas Interessantes gefunden:
    "§8 Ungültige Tickets(..)
    Tickets die nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt und trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden"


    Wenigstens im VRR scheint dieses praktische Problem durch eine Lücke überbrückt sein. D.h. Wenn mir der Kontrolleur nen Stift in die Hand drückt und ich das Ticket sofort ausfülle schein ich ncoh nicht schwarz zu fahren... Aber ob das auch der Kontrolleur weiß ?


    Grüße
    Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von Patrick Wettlaufer ()

  • Zitat

    Original von AndreasZ
    Nur WEM bin ich verpflichtet mich auszuweisen?
    Wie gesagt, niemand (außer Polizei, BGS, etc) kann mich zwingen, dass ich mich ausweise. Tu' ich es im Zweifel gegenüber dem Zub nicht, bin ich aber Schwarzfahrer. Somit sind irgendwie beide Seiten im Recht und auch wieder nicht!?


    Kannst du mir bitte mal den entsprechenden Paragraphen aus BGB / GG / anderem Gesetzestext heraussuchen, aus dem das hervorgeht? Ich halte das nämlich für ziemlichen Quatsch. Wenn ich ein Päckchen von der Post abhole oder am Bankschalter ohne PIN Geld abhebe, muss ich mich nämlich genauso ausweisen wie bei nicht übertragbaren Fahrscheinen. Und hinter dem Schalter stehen für gewöhnlich auch keine (Bundes-)polizeibeamten...

  • Zitat

    Original von Patrick Wettlaufer


    Hab ich doch auch nie anders behauptet, oder? ICh habe extra geschrieben, dass der ZuB irgendeinen Ausweis sehen wollte...



    Oh ich glaub da war ich wohl etwas zu langsam!
    Passiert wohl wenn man mehrere Sachen gleichzeitig macht!
    MfG
    Chrischan

  • Zitat

    Kannst du mir bitte mal den entsprechenden Paragraphen aus BGB / GG / anderem Gesetzestext heraussuchen, aus dem das hervorgeht?


    Würde ich gerne tun, dann könnte ich mir die Fragerei sparen, ich weiß nur nicht, wo in dem Wirrwarr ich da genau nachschauen müsste, da ich kein Jurist bin und auch nicht 'ne Bibliothek an Gesetzestexten hier stehen hab'...


    Zitat

    Wenn ich ein Päckchen von der Post abhole oder am Bankschalter ohne PIN Geld abhebe, muss ich mich nämlich genauso ausweisen wie bei nicht übertragbaren Fahrscheinen.


    Mh... also. Ich kann mich natürlich ausweisen, wem ich will, aber ich bin gegenüber einer "nicht autorisierten Person" gegenüber nicht verpflichtet. Sonst könnte das ja jeder machen, würde ich mal sagen. Daher darf ich ja jeden Polizisten erstmal nach seinem Dienstausweis fragen!
    Andererseits bekomm' ich, wenn ich mich weigere, dann eben kein Geld, bzw. kein Päckchen auf der Post, da die mir das dann eben nicht geben dürfen. (auch wenn ich mich da noch nie ausweisen musste, meine Unterschrift hat immer gereicht). Wenn man das weiterdenkt, heißt das, dass ich mich dem Zub gegenüber nicht ausweisen müsste, der aber dann Schwarzfahren feststellt, der (Bunde-)Polizist stellt dann bei der Personalienfeststellung (der darf/muss das ja) wegen des Schwarzfahrens fest, dass ich gar nicht schwarz gefahren bin und somit wäre der Fall nach etwa einer Stunde und viel Ärger für alle auch irgendwie erledigt...


    Oh man, ich hab' gar nichts gefragt... *Kopf gegen Wand hau*


    Zitat

    Du könntest natürlich (glaub ich zumindest) nach dem Dienstausweis fragen, nur wenn ein ZuB mit Terminal, Tasche und Dienstkleidung vor dir steht, naja....Freunde machst du dir mit Sicherheit nicht....


    Das kann ich mal probieren, wenn einer mal negativ auffällt, mal gucken was der sagt... :D
    Nein, die allermeisten Zub sind in den letzten Jahren doch sehr zuvorkommend und freundlich geworden bzw. waren schon so, da dürfte das nicht nötig sein...

  • Zitat

    Original von Patrick Wettlaufer


    Du könntest natürlich (glaub ich zumindest) nach dem Dienstausweis fragen, nur wenn ein ZuB mit Terminal, Tasche und Dienstkleidung vor dir steht, naja....Freunde machst du dir mit Sicherheit nicht.... :D


    Natürlich kann er dir seinen Konzernausweis vorzeigen. Dann kannst du dir sicher sein, dass es ein echter KiN ist und kein Psychopath, der den KiN zusammengschlagen und aus dem Zug geworfen hat um seine Ubk zu rauben und damit ahnungslosen Fahrgästen 40€ abzuzocken.
    Aber mal im Ernst: Warum sollte der KiN sich ausweisen müssen? Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwarzfahrer mit "wiederverwertetem" SWT eine Beförderungsleistung erschleichen will dürfte um einiges höher sein als dass sich ein Hochstapler als KiN ausgibt.

  • Zitat

    Aber mal im Ernst: Warum sollte der KiN sich ausweisen müssen? Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwarzfahrer mit "wiederverwertetem" SWT eine Beförderungsleistung erschleichen will dürfte um einiges höher sein als dass sich ein Hochstapler als KiN ausgibt.


    Es geht halt wie immer um's Prinzip! :D
    Wieso sollte ich meine Karte zeigen? Ich bin ja noch nie ohne Ticket gefahren und die Warscheinlichkeit, dass ich ich's tu' ist ja doch auch gernig. Aber das weiß der KiN ja nicht, der muss da misstrauisch sein. Aber woher weiß ich sonst, dass der KiN echt ist? Der KiN traut mir ja schließlich auch nicht und der fängt schließlich damit an.^^ Ausschließen kann man es ja als ehrenwerter Fahrgast nicht, dass der echte gefesselt im WC hängt und ein Gauner mit der "Beute" durchbrennen will... :))

  • Zitat

    Aber mal im Ernst: Warum sollte der KiN sich ausweisen müssen? Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwarzfahrer mit "wiederverwertetem" SWT eine Beförderungsleistung erschleichen will dürfte um einiges höher sein als dass sich ein Hochstapler als KiN ausgibt.


    Würde ich auch nie machen und das hab ich auch nicht ganz ernst gemeint, es war halt nur ne ganz theoretische Antwort auf die Frage von Andreas...



    Zitat

    Ausschließen kann man es ja als ehrenwerter Fahrgast nicht, dass der echte gefesselt im WC hängt und ein Gauner mit der "Beute" durchbrennen will...


    Ein bisschen paranoid, gelle.... :D



    Zum Abschluss noch ein Link zum Personalausweisgesetz (ja, so etwas gibt es):
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/index.html


    Grüße
    Patrick,
    der neimals einem ZuB nach seinem Konzernausweis fragen würde :D

    Einmal editiert, zuletzt von Patrick Wettlaufer ()

  • So wie ich das sehe ist nicht der Name sondern eine Unterschrift aufndem BT verlangt.
    Wir sind auch mal mit dem BT gefahren ZuB kam Stempel drauf ging weiter ohne sich das Ticket anzusehen Unterschrift fehlte und manche Leute haben bei ihrer Unterschrift so ein gekrizel das man nicht weis ob das nun Müller Meier oderHuber heisen soll.


    Und für solche Leute die so etwas entwikeln müssen wir die Fahrkarten so Teuer kaufen. Übrigens im Dezember wieder Preiserhöhung:(

  • Es müsste eigentlich so was ähnliches wie "in Druckbuchstaben ausfüllen" draufstehen, von dem her fällt Unterschrift aus.


    Alex