? Zustimmung zur Abfahrt

  • Wie wird eigentlich die Zustimmung zur Abfahrt gegeben, wenn die Fahrt zwischen zwei "Haltepunkten" innerhalb eines Bahnhofs stattfindet?


    Problem:
    Zwischen den beiden Haltepunkten steht kein Hauptsignal.
    Vor dem ersten Haltepunkt steht das Einfahrsignal (ohne Vorsignalfunktion)
    Zwischen den beiden Haltepunkten steht ein ZwischenVorsignal (vom ersten Haltepunkt nicht sichtbar)
    Das Zwischensignal steht hinter dem zweiten Haltepunkt, und zeigt meist Hp0.
    Die Züge fahren also vom ersten Haltepunkt ab, obwohl das nächste Signal nicht Fahrt zeigt. Also Anfahren gegen Halt?


    Es geht hier darum meinen Denkfehler zu finden, und nicht darum eine bessere Signalisierung vorzuschlagen. Sonst hätte ich die Frage unter Projektbilder -> Meine neue Fantasiestrecke mit noch abstruseren Signalen gestellt.

  • Zp9? Oder reicht das nicht?

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Dat gibbet auch als Kelle ;)

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Zp9 ist der Abfahrauftrag, der von der Zugaufsicht (örtliche Aufsicht, Zugführer) an den Tf gegeben wird. Dieser setzt die Zustimmung zur Abfahrt voraus. Die wird vom Fdl mittels Hauptsignal, Ersatzsignal, Befehl etc. erteilt.


    Wenn das Vorsignal vom ersten Halteplatz aus noch gar nicht sichtbar ist, würde ich hier nicht von Anfahren gegen Halt sprechen. Der Tf weiß ja nocht gar nicht, was das Zwischensignal anzeigt. Anders sähe die Sache aus, wenn der Tf schon am Vorsignal vorbeigefahren ist und dort Vr0 bekommen hat. In diesem Fall wäre wohl - sofern das Hauptsignal vom ersten Halteplatz nicht sichtbar ist - ein Vorsignalwiederholer aufgestellt, so dass klar erkennbar ist, ob man nun abfahren darf oder nicht.

  • Nicht Zustimmung zur Abfahrt und Abfahrauftrag durcheinanderbringen.


    Wenn das Zwischenvorsignal nach dem ersten Haltepunkt kommt, ist das kein Anfahren gegen ein Halt zeigendes Signal, was, wenn es erst nach 10 Kilometern kommt? Gut, in einem Bahnhof unrealistisch.


    Nach Passieren des Vorsignals kommt man dann an den zweiten Haltepunkt, hier kommt es darauf an, wie weit das Hauptsignal weg steht, die Frage bezog sich aber meine ich eher auf den ersten Haltepunkt.


    Es kann sein, dass an einem oder an beiden Bahnsteigen auch Fahrtanzeiger stehen.


    Wenn der Zugführer Zp9 gibt, mit Lichtsignal oder mit dem Befehlsstab, muss er sich auch vergewissern, dass die Bedingungen zur Abfahrt vorliegen, also auch das Signal einen Fahrtbegriff zeigt (Befehl etc. lass ich mal weg). Dies ist zur PZB eine weitere Sicherheit, mindestens zwei Leute (beim klassischen Zug) achten auf das Hp1.


    Wenn der Tf die Aufgaben des Zf übernimmt, hält er sich zwar keine grüne Kelle vor die Nase, gibt sich aber trotzdem einen Abfahrauftrag, nur sieht man das als Ausenstehender nicht, man merkt nur, dass der Zug losfährt. (Ich meine hier die Gehirnfunktionen.)


    Storno: Mist, war zu langsam, habe wieder zu viel geschrieben.


    __________________
    [SIZE=2]Westfälische Loksim Gesellschaft[/SIZE]
    [SIZE=1]Der Güterverkehr am Rhein[/SIZE]

  • Von "Anfahren gegen ein Halt zeigendes Signal" spricht man nur, wenn die Fahrt zwischen Vor- und zugehörigem Hauptsignal beginnt. Außerdem ist das nicht verboten. Verboten ist nur, so schnell zu werden, dass man am Hauptsignal nicht mehr halten kann. Deshalb wurde die restriktive Geschwindigkeitsüberwachung erfunden. Der Tf kann nun nur noch so schnell werden, dass er durch die 2000 Hz-Beeinflussung noch innerhalb des Durchrutschweges zum Stehen gebracht werden kann.