Fahrkarten, Fahrkartenkontrolle und Fahren ohne Fahrkarte

  • Das ist ein glasklarer Fall von Betrug im strafrechtlichen Sinne *find*


    Naja schon, aber schon fast so dämlich als wenn man einen 10-Euro Schein nähme und mit'm Kugelschreiber noch schnell zwei Nullen anhängen würde. So richtig viel kriminelle Energie steckt da echt nicht dahinter, da wüsste ich ganz andere Möglichkeiten ... Gut, es muss nicht auf den ersten Blick auffallen, wenn man täglich hunderte Tickets anschaut, ganz so runterspielen will ich es nicht, aber man muss eben auch noch eins sehen: Manchen Kontrolleuren könnte man 'nen Einkaufszettel hinhalten und sie nicken den warscheinlich noch ab. Will man sowas hier strafrechtlich bewerten, müsste man eben ehrlich gesagt neben die Schwere eines solchen Betrugsversuchs auch quasi den teilweise nicht mehr nur fahrlässigen "Willen" der Kontrolleure stellen, sich beschei...en zu lassen.


    Denn bei in Umlauf befindlichem Falschgeld trägt der, der welches annimmt immer auch eine Mitschuld, weil er das Geld nicht korrekt geprüft hat und bleibt in der Regel auch auf dem Schaden sitzen.

  • Das ganze ist schlicht und ergreifend Urkundenfälschung. Betrug ist ein groß gehaltenes Wort... an sich ja, aber auch wieder nicht. Jedenfalls wird die Fahrkarte eingezogen, das ganze wird in der eFN (elektronische Fahrpreisnacherhebung, also das, was ich ins Gerät eintippe) als "Fahrkarte verfälscht" angegeben und für den Rest ist DB Vertrieb zuständig. Ich stelle das ja nur als Unregelmäßigkeit fest, was dann passiert, geht mich ja an sich nichts an... Aber es müsste mindestens eine Anzeige wegen Urkundenfälschung geben.

  • Hab' ich auch gedacht, aber ist ein Fahrschein eine "Urkunde" im Sinne des Gesetzes? Nachdem einem Fahrschein im Gegensatz zu einem Ausweis oder einem Kfz-Kennzeichen in der Regel hoheitliche Stempel und Siegel fehlen, würde ich das anders sehen. Was ist denn ein Fahrschein? Ein Fahrschein ist doch der Nachweis, dass man sein Fahrgeld bezahlt hat, also rechtlich vergleichbar mit einem Kassenbon im Supermarkt oder mit dem Stempel in der Disco. - Gibt es denn in Zusammenhang mit dem was üblicherweise unter Urkundenfälschung bekannt ist, sowas wie Online-Urkunden zum Selbstausdrucken, Urkunden aus'm Automaten oder gar Handy-Urkunden? Eher nicht. Ich würde sagen, das ist dennoch nur ein "Erschleichen von Leistungen" (Schwarzfahren wie der Volksmund sagt) und auch wie gesagt maximal ein recht dämlicher "Betrugsversuch", wenn überhaupt, aber mehr nicht. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand für's Fälschen eines Fahrscheins verurteilt wurde. Wenn dann läuft sowas immer unter "Betrug".


    All diese Tatbestände kann auch kein Unternehmen intern mit dem Kunden regeln. Sofern es bei einer normalen Fahrpreisnacherhebung bleibt, ist das nichts weiter als eine außergerichtliche "Vertragsstrafe" (wobei das Wort nicht passt, wenn man gar keinen Vertrag eingeangen ist, also keinen Fahrschein gekauft hat) zwischen Kunde und Verkehrsunternehmen. Erst wenn's mehrmals passiert, der Kunde die Fahrpreisnacherhebung nicht zahlt, seine Personalien nicht angeben will oder es das Unternehmen aus anderen Gründen an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergibt, gibt's überhaupt ein Ermittlungs- und ggf. Strafverfahren wegen "Erschleichen von Leistungen".

  • Meiner Meinung nach gibt es in solchen Fällen nur deshalb kaumst Strafverfahren, weil die Judikative anderes zu tun hat als solchen Kleinkram zu verfolgen.
    "Erschleichen von Leistungen" ist auch so ne Sache, weil schwer beweisbar; es steht Aussage (ZuB) gegen Aussage (Passagier), da kaum ein vereidetes Organ (Polizist) dabei war. Ergo fällt das auch unter die Sache "bevor wir gerichtlichen Kleinkram-Krieg führen. gibt es lieber keine strafrechtlichen Folgen".

  • Bei einer gefälschten Fahrkarte ist die Absicht der Erschleichung aber klar nachweisbar und es steht ganz bestimmt nicht Aussage gegen Aussage. Gibt ja ein Beweisstück.

  • Bei einer gefälschten Fahrkarte ist die Absicht der Erschleichung aber klar nachweisbar und es steht ganz bestimmt nicht Aussage gegen Aussage. Gibt ja ein Beweisstück.

    Richtig, wenn bewiesen werden kann, dass die Fahrkarte auch dem jenigen "Erschleicher" gehört. Sollte keine Verbindung, z.B. ein Zahlungsbeleg der Fahrkarte mittels Bank-/Kreditkarte, zum "Erschleicher" vorhanden sein, wird es schwierig...ich denke nicht, dass für solche Bagatelldelikte so weit Nachforschungen (Fingerabdrücke) angestellt werden, Justitia hat genug zu tun...

  • Richtig, wenn bewiesen werden kann, dass die Fahrkarte auch dem jenigen "Erschleicher" gehört. Sollte keine Verbindung, z.B. ein Zahlungsbeleg der Fahrkarte mittels Bank-/Kreditkarte, zum "Erschleicher" vorhanden sein, wird es schwierig...ich denke nicht, dass für solche Bagatelldelikte so weit Nachforschungen (Fingerabdrücke) angestellt werden, Justitia hat genug zu tun...


    Wenn der Erschleicher die Fk im Zug vorzeigt, gehört sie auch ihm. Und das kännen ggf. die Mitfahrgäste bezeugen...