BÜ bei der BSB

  • Hallo,


    Kann mir einer verraten, warum bei der Breisgau S-Bahn,
    die BÜ Signale nur ca. 5m vor dem BÜ steht??!!
    Und die fahren dort mit 120 km/h durch...
    Reicht das überhaupt zum bremsen, falls er mal gestört ist ?(


    Oder gibts da noch irgendetwas?

  • Aso. Danke für die Antwort.
    Aber für was ein Signalwiederholer 1m davor?
    Man kann ja wohl sehen ob hinter den 1m die Schranke offen oder zu ist...

  • Es gibt einen Unterschied zwischen "Bue gesichert" und "Schranke zu"

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Hallo,


    das Signal "Bü1" zeigt dir z.B. an, dass die gesamte Sicherungsanlage der Schranke einwandfrei funktioniert und man den Bahnübergang befahren kann, ohne das es Probleme gibt (z.B. das sich die Schranken während dem Befahren öffnen oder ähnliches). Das zugehörige Bü-Signal steht im Bremswegabstand (etwa 1 km) vor dem Bahnübergang.

  • Bei uns in Österreich gibt es auch das EKÜS (Eisenbahnkreuzungsüberwachungssignal) allerdings nur an Bahnübergängen die mit einer Lichtzeichenanlage gesichtert sind (gibt es nicht bei Schrankenanlagen) und das auch nur an Nebenstrecken im Zugleitbetrieb oder auf Strecken die im vereinfachten Fernsteuerbetrieb befahren werden.


    Im Normalfall gibt es am EKÜS ein gelbes Blinklicht welches dauerhaft blinkt (auch wenn kein Zug unterwegs ist), da der Zustand der Anlage alle paar Sekunden abgerufen wird.


    Ist die Anlage jetzt gestört, gibt es kein Blinklicht und das Signal bleibt dunkel. Das bedeutet dass der Zug vor der EK anhalten muss und das Signal "Achtung" abgeben muss und erst dannach mit Schrittempo über die EK fahren darf.


    Zusätzlich kann beim EKÜS ein 1000 Hz Magnet liegen (gibt es aber sehr sehr selten) ;)



    Wird so eine Anlage durch einen Gleiskontakt aktiviert, bleibt sie nur eine gewisse Zeit gesichert. Das ist uns vor kurzen passiert:


    Ein Zug fährt über den Einschaltkontakt einer mit Lichtzeichen gesicherten EK - EKÜS blinkt - und kommt nach dem Einschaltkontakt und dem EKÜS aufgrund einer Notbremsung zum Stillstand. Nach ca 7 Minuten setzt der Zug die Fahrt fort und schießt in voller Fahrt ein Auto auf der EK ab...
    Die EK bleibt nämlich nur ca 6 Minuten aktiv und wenn dann kein Zug kommt geht die Anlage von einer Störung aus und schaltet sich aus. So einen (tödlichen) Unfall gab es heuer das erste Mal in der Geschichte der Bahn in Österreich und hat viele Fragen aufgeworfen. Schuld war hier eindeutig die Triebfahrzeugführerin, die sich hier nicht mehr sicher sein hätte können ob die EK noch aktiv war und hätte daher vor der EK anhalten und "Achtung" abgeben müssen.



    Schrankenanlagen sind bei uns in Österreich zum Teil direkt in die Stellwerkstechnik eingebunden. Sobald also eine Fahrstraße gestellt wird, schließt die EK und erst dann ist es möglich das Signal in die Stellung "Frei" zu bekommen.
    Bei den EKs die der Zug durch einen Gleiskontakt aktiviert schaut es ein bisschen anders aus. Auch hier sieht der Fahrdienstleiter im Stellwerk, ob sich die EK schließt oder nicht. Falls sich die EK aus welchen Grund auch immer nicht schließen lässt, gibt es aber ein Problem - Da kann man dann nix mehr machen und der erste Zug wird 100%ig mit voller Geschwindigkeit über die ungesicherte EK drüber fahren. Eine Möglichkeit den aufzuhalten gibt es einfach nicht.


    Sowas passiert in Österreich jedes Jahr allerdings nur 1 bis 2 mal und meistens sogar unbemerkt ohne einen Unfall. :whistling:



    lg



    Hier die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung von 2012 der Republik Österreich (noch nicht in Kraft)
    EK Verodnung 2012

  • Immer schön, etwas von der Österreicher Bahn zu erfahren.
    Schlimmer Unfall, der da passiert ist.
    Aber warum ist es nicht möglich den Zug aufzuhalten?
    Gibt es dort kein Funk, oder habe ich etwas falsch verstanden=


    LG
    Brian

  • Zitat

    Aber warum ist es nicht möglich den Zug aufzuhalten?
    Gibt es dort kein Funk, oder habe ich etwas falsch verstanden=


    Im Falle der fernüberwachten BÜ (so heißen die bei uns) kann der Zug per Funk-Notruf zum Stehen gebracht werden.


    Zitat

    mit Schrittempo über die EK fahren darf.


    In Deutschland: Achtungspfiff, Schrittempo bis zur Mitte und dann Hebel nach vorne und schnellstmöglich räumen.
    Vorher gibt's aber meist noch eine Hilfseinschalttaste, sog. "HET", als kleinen Schlüsselkasten vor dem BÜ, wo ich den BÜ händisch einschalten kann. Es gibt auch die Ausführung der Auto-HET, wo kurz vor dem BÜ noch ein weiterer Einschaltkontakt liegt, da muss ich dann einfach nur drüber fahren und warten, ob sich da noch was tut.


    Zitat

    Nach ca 7 Minuten setzt der Zug die Fahrt fort und schießt in voller Fahrt ein Auto auf der EK ab...


    Schön blöd, in Deutschland gibt es spezielle Richtlinien für die Situation "Halt in Einschaltstrecke". Danach geht's sowieso erstmal auf Sicht oder Befehl weiter. Genaueres in der 408...


    Zitat

    Zusätzlich kann beim EKÜS ein 1000 Hz Magnet liegen (gibt es aber sehr sehr selten) ;)


    Sollte es in D an jedem Üs geben.


    Zitat

    Im Normalfall gibt es am EKÜS ein gelbes Blinklicht welches dauerhaft blinkt (auch wenn kein Zug unterwegs ist), da der Zustand der Anlage alle paar Sekunden abgerufen wird.


    Ist das denn so förderlich, wenn ich das Signal "BÜ gesichert" gebe, auch wenn der BÜ überhaupt nicht gesichert ist (wovon ich mal ausgehe, wenn kein Zug unterwegs ist)?

  • Naja solange das EKÜS blinkt, bedeutet es die Anlage funktioniert. Angenommen die Anlage schaltet aus irgendeinen Grund nicht auf Rot obwohl der Zug den Kontakt überfahren hat, gibt es kein Blinklicht mehr und der Tfzf weiß, dass da irgendwas nicht stimmt. Wie schon gesagt, der Zustand der Anlage wird alle paar Sekunden überwacht. Egal ob die EK eingeschaltet ist oder nicht.


    Funk gibt es natürlich aber wer soll den Tfzf anfunken, dass die EK gestört ist, wenn es sich um eine zuggesteuerte Anlage handelt, die der Fahrdienstleiter nicht auf seinen Bildschirm sieht (zum Beispiel an einer Strecke mit vereinfachten Fernbedienbereich)

    Selbst wenn der Fdl auf (einen seiner bis zu 18) Bildschirmen sofort bemerkt, dass eine zuggesteuerte EK sich nicht schließt und sofort den Zug anfunkt, kann der niemals mehr rechtzeitig vor der EK anhalten. Das geht viel zu schnell und daher wird der erste Zug immer über die ungesicherte EK drüber fahren.


    Sobald die Schranke geschlossen ist darf es maximal 60 Sekunden dauern bis der Zug drüber rauscht. Im Normalfall liegt diese Zeit bei uns auf den Hauptstrecken bei ca 20 bis 30 Sekunden. Das ist Vorschrift um Staubildung zu vermeiden und um zu verhindern dass Autofahrer ungeduldig werden und die Schranken umfahren, wenn sie zulange davor warten müssen.
    Dazu gab es einige Untersuchungen des Bundesministerium und da ist herausgekommen dass über 60% der Leute eine geschlossene Schranke überqueren würden wenn sich ca 30 Sekunden lang nichts tut!!!!!!


    Die Richtlinien für "Halt in der Einschaltstrecke" gibt es bei uns in Österreich wohl auch, nur das Problem war, dass die Tfzf diese Richtlinie missachtet hat.


    Ist eine EK gestört muss schnellst möglich was getan werden. Bei und darf maximal 3 Stunden nachdem die Anlage untauglich geworden ist mit einem Befehl die EK befahren werden (Vor EK anhalten, Signal Achtung - weiterfahrt). Nach diesen 3 Stunden MUSS die EK irgendwie gesichert werden. Entweder stellt man dann einen Maxi mit einer Fahne oder Kelle hin oder man baut eine provisorische Lichtzeichenanlage auf und es gibt eine LA mit maximal 20 km/h. Das darf aber auch nur maximal 3 Tage so gehen. Ist nach 3 Tagen immer noch die EK gestört steht der Zugverkehr komplett... solang bis alles wieder funktioniert.


    Vor kurzen hatten wir so einen Fall in der Steiermark wo es vor einer EK einen Autounfall gab und ein Sattelschlepper die Schrankenanlage komplett "niedergemäht" hat. Dass da die Reperatur natürlich länger als 3 Tage dauerte war klar und daher gab es dann wirklich Schienenersatzverkehr...
    Ist auf jeden Fall eine doofe Situation sowas und nicht umsonst sind EKs was ganz kritisches im System Bahn.


    Was mir heute passiert ist - Ebenfalls eine gestörte EK mit Halbschranken. Befehl zum Anhalten und Signal Achtung geben. Ich nähere mich der EK brems ab und komm zum Stillstand. Die Lichtzeichen waren aktiv nur die Schrankenbäume senkten sich nur bis auf einen 45 Grad Winkel. Dann kommt ein Auto - hält kurz vor der EK an. In dem Moment komme ich zum Stillstand und gib das Signal Achtung. Anscheinend hat der Autofahrer gedacht, ich als Zug verzichte auf meinen Vorrang und er darf fahren. Kaum fahre ich mit meinem Zug wieder an, fährt der mit seinem Auto mitten auf die EK und nur Zentimeter vor meinem Puffer wieder von der EK weg...
    Der Herr hat jetzt wohl Probleme da ich mir das Kennzeichen notiert habe und über Funk dem nächsten Fdl mitgeteilt habe (Dienstanweisung wenn sowas passiert)
    Das Autofahrer glauben, dass der Zug auf den Vorrang verzichtet passiert leider oft und ich versteh es bis heute nicht wie man ein eindeutiges Rotlicht einfach so übersehen kann.


    glg

  • Anzeige wegen unerlaubten Überfahren einer Eisenbahnkreuzung. Immerhin ist an jedem Bahnübergang ein Andreaskreuz angebracht und das bedeutet immer noch laut Straßenverkehrsordnung: "Zug hat immer Vorrang"


    Was da genau jetzt weiter passiert, interessiert mich eigentlich auch nicht. Ich bin nur froh, dass ich das Auto da nicht mitgenommen hab... Da ist dein Puls dann gleich mal auf 180 wenn dir sowas passiert wie mir heut. Das sind dann eben die unangenehmen Dinge eines Tfzf... ;(

  • Anzeige wegen unerlaubten Überfahren einer Eisenbahnkreuzung.

    Zu wievielt wart ihr im Fst? Wie viele waren im Auto?

    Zitat

    mmerhin ist an
    jedem Bahnübergang ein Andreaskreuz angebracht und das bedeutet immer
    noch laut Straßenverkehrsordnung: "Zug hat immer Vorrang"


    Hm, ich finde die Stelle in der StVO gerade nicht...
    Das was du meinst, ist die Eisenbahn-Kreuzungsverordnung
    ;)

  • PeterF: Du weisst schon, dass joeKTN: in Oesterreich lebt wo das alles bissi anders ist? Die haben eigene Gesetzgebung ;-)

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • JulianRz: Du weisst schon, dass PeterF: laut seinem Profil auch in Österreich lebt? ;)
    Und übrigens, wenn du Österreich schon sooo anders findest, als was soll ich dann die Schweiz bezeichnen? :)


    Grüsse
    Joel

  • StVo (Österreich) § 28. Schienenfahrzeuge.


    (1) Die Führer von Schienenfahrzeugen sind von der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften insoweit befreit, als die Befolgung dieser Vorschriften wegen der Bindung dieser Fahrzeuge an Gleise nicht möglich ist.


    (2) Sofern sich aus den Bestimmungen des § 19 Abs. 2 bis 6 über den Vorrang nichts anderes ergibt, haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise jedenfalls so rasch wie möglich zu verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen; beim Halten auf Gleisen müssen die Lenker während der Betriebszeiten der Schienenfahrzeuge im Fahrzeug verbleiben, um dieser Verpflichtung nachkommen zu können. Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen die Gleise nicht überquert werden. Bodenmarkierungen für das Einordnen der Fahrzeuge vor Kreuzungen sind ungeachtet der Bestimmungen dieses Absatzes zu beachten. Bodenschwellen oder ähnliche bauliche Einrichtungen, die entlang von Gleisen angebracht sind, dürfen nicht überfahren werden.


    (...) Andreaskreuz: Zeichen 201 der Stvo: unmittelbar vor Eisenbahnkreuzungen mit der Bedeutung „Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren“,
    Straßenfahrzeuge müssen vor dem Andreaskreuz warten, wen sich ein Schienenfahrzeug nähert.


    Ich war übrigens alleine im Führerstand und im Auto waren mindestens 2 Personen - Ob auf der Rückbank jemand war hab ich nicht erkennen können.

  • JulianRz: Jernbane hat natürlich Recht, ich bin auch Ösi ;)



    Zitat

    Andreaskreuz: Zeichen 201 der Stvo: unmittelbar vor
    Eisenbahnkreuzungen mit der Bedeutung „Dem Schienenverkehr Vorrang
    gewähren“,


    Straßenfahrzeuge müssen vor dem Andreaskreuz warten, wen sich ein Schienenfahrzeug nähert.

    Diesen Absatz finde ich in der StVO des RIS leider nicht ;)


    Leider ist der Gesetzestext (StVO) nicht wirklich auf eine Störung der EK ausgelegt. Und wenn du allein im Fst warst, und mindestens 2 Leute im Auto, dann versinkt die Anzeige wohl im Rundordner 8-)



    /OFFTOPIC:


    Vorhin ist mir was Interessantes aufgefallen: Bei Julians direkter "Ansprache" an mich stand am Startbildschirm des Forums Du wurdest von JulianRz direkt angesprochen... (oder so). Wegen Jernbanes "Ansprache" stand aber Sie wurden von Jernbane direkt angesprochen... (auch sinngemäß) - warum einmal persönlich (Du), einmal formal (Sie)? :huh:

  • Keine Sorge, die Anzeige ist hieb und stichfest. Da hat die Bahn immer den Vorteil, weil die Bahn ja auch immer Vorrang hat. Zudem war das Rotlicht aktiv, nur die Schranken waren halt nicht wirklich zu.


    Störungen sind immer was dummes und immer eine Situation die man nicht in ein Gesetz "pressen" kann.


    Aber wie bei einer Störung vorgegangen wird hab ich hier eh schon mal beschrieben ;)



    Übrigens - Schau mal bei der Bedeutung der Verkehrszeichen nach was du da unter dem Andreaskreuz findest :)

  • Keine Sorge, die Anzeige ist hieb und stichfest.

    Obwohl es dem Autofahrer gebühren würde, aber da bin ich mir nicht so sicher. Wenn der einen Zeugen im Auto hat, und dieser bei der Anhörung (genauso wie der Fahrer) angibt, dass er vor dem halb geschlossenen Schranken gewartet hat, bis der Zug vorbei war... Oder zu dem Zeitpunkt gar nicht dort gefahren ist ;)

    Zitat

    Übrigens - Schau mal bei der Bedeutung der Verkehrszeichen nach was du da unter dem Andreaskreuz findest :)


    Ja, §50 Die Gefahrenzeichen: Hier steht unter Andreaskreuz Dieses Zeichen zeigt einen Bahnübergang an. Näheres über die Anbringung
    dieses Zeichens und über das Verhalten der Straßenbenützer bei einem
    solchen Zeichen ergibt sich aus eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

    Das Andreaskreuz ist ein Gefahrenzeichen, kann also lt. StVO nur die Gefahr eines Bahnüberganges anzeigen, nicht jedoch "Halt" gebieten.