BÜ bei der BSB

  • Die Anzeige ist total stichfest, da die Störung genau vom Stellwerk aufgezeichnet wurde, ich den Befehl hatte und den Fahrtenschreiber der Lok auf meiner Seite hab. :P


    Solche Fälle gibt es ja immer wieder und es ist sogut wie fix, dass die Bahn diese Anzeige durchbringt. Selbst wenn 10 Leute dagegen sprechen. :) Das ist ja das tolle an der Bahn, dass jeder noch so kleine Mist aufgezeichnet wird. 8-)


    Zum Andreaskreuz - Das Verkehrszeichen bedeutet nicht "Halt" (übrigens kann an so einer EK auch eine Stopp-Tafel angebracht sein) sondern nur, dass das Schienenfahrzeug Vorrang hat, sofern sich eines nähert - erkannbar am 3 Licht Spitzensignal (übrigens auch das ist ein Zeichen was es in der StVo gibt). Das hab ich mir heute sogar bei einer Fahrschule noch mal auf Punkt und Beistrich erklären und bestätigen lassen. Es stimmt, dass es genau genommen ein Gefahrenzeichen und ein Vorschriftszeichen ist und es bedeutet jede Menge. Auch dass in der Umgebung das Parken verboten ist oder auch das überholen von anderen Fahrzeugen.

  • Schön, was alles aufgezeichnet wird, aber du kannst nicht beweisen, dass der Autofahrer die EK vor dir übersetzt hat - es sei denn es gäbe dort eine Videoüberwachung. Daher meine Meinung...aus der Anzeige wird nicht viel. Und selbst wenn, was soll da schon raus schaun? 40€ Strafe?


    Das Bahn-Spitzensignal soll in der StVO vorhanden sein? Bitte wo?

  • So hab mich gerade erkundigt wie es derzeit aussieht mit meinem dummen Autofahrer: Die Anzeige ist bereits durch und es erwartet den Herrn eine Geldstrafe von rund 360€. Der Beifahrer muss (lustiger weise) ebenfalls eine Strafgebühr von 35€ zahlen, da er den Fahrer nicht abgehalten hat, die EK zu überqueren bzw ihn nicht auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat. :D


    Videoüberwachung gibt es nicht nur anhand der Daten ist es sicher, dass ich dort war und es gibt keinen Grund, dass ich den Autofahrer umsonst etwas anlaste. Zudem bin ich als Tfzf verpflichtet sowas unverzüglich zu melden. Daher muss ich als Tfzf auch nicht aussagen, da mein Funkspruch ohnehin schon aufgezeichnet worden ist. Und zudem ist in so einem Fall die Eisenbahn immer der "Gute" und der Autofahrer der "Böse", da der Autofahrer die EK nicht mehr überqueren hätte dürfen weil ich mit meinem Zug bereits vor der EK war und das Signal "Achtung" abgegeben habe. Als Autofahrer muss man wissen, dass ein Schienenfahrzeug grundsätzlich Vorrang hat.


    Wie heißt es so schön? Unwissen schützt vor Strafe nicht.


    Das Spitzenlicht ist genau genommen (noch) ein Eisenbahnsignal, was ein Schienenfahrzeug eindeutig von einem Straßenfahrzeug unterscheidet. Das lernt man in jeder Fahrschule.
    Mein Fehler - das Spitzensignal findet man (noch) nicht in der StVo (es wird aber überlegt es einzubinden) - ist aber in der Ausbildung zum Füherschein bereits vorgeschriebener Lerninhalt und zudem eine Prüfungsfrage beim Schein ;)


    Eisenbahnkreuzungen sind ein sehr sensibles Thema und als Autofahrer hast du grundsätzlich immer verloren - Sowohl bei einem Unfall als auch bei sonstigen gefährlichen Situationen.


    Über das Urteil kann man streiten aber die Bahn sitzt hier einfach am längeren Ast.

  • So hab mich gerade erkundigt wie es derzeit aussieht mit meinem dummen Autofahrer: Die Anzeige ist bereits durch und es erwartet den Herrn eine Geldstrafe von rund 360€. Der Beifahrer muss (lustiger weise) ebenfalls eine Strafgebühr von 35€ zahlen, da er den Fahrer nicht abgehalten hat, die EK zu überqueren bzw ihn nicht auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat. :D

    Wenn du es glaubst, okay; ich glaube das nicht. Was für eine "Anzeige" gab es da überhaupt? Wohl kaum eine Strafanzeige, denn im österreichischen StGB gibt es imho keinen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr wie z.B. in D.
    Es ist ja überhaupt nicht sicher, dass der, dem das Auto gehört (Autokennzeichen -> Zulassungsbesitzer), auch gefahren ist. Das müsste bei einer Anonymverfügung (Organstraf"anzeige", wenn man so will) erst herausgefunden werden.
    Zumal - du kriegst da Infos über laufende "Verfahren"? Tolle Verschwiegenheit bei der Bahn?! :D

    Zitat

    Eisenbahnkreuzungen sind ein sehr sensibles Thema und als Autofahrer hast du grundsätzlich immer verloren - Sowohl bei einem Unfall als auch bei sonstigen gefährlichen Situationen.


    Da geb ich dir natürlich Recht ;) Wenn's mir auch Leid tut um so manche Triebfahrzeuge.


    Ah ja, btw...wir driften extrem vom ursprünlichen Thema ab 8-)

  • Wenn du es glaubst, okay; ich glaube das nicht. Was für eine "Anzeige" gab es da überhaupt? Wohl kaum eine Strafanzeige, denn im österreichischen StGB gibt es imho keinen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr wie z.B. in D.
    Es ist ja überhaupt nicht sicher, dass der, dem das Auto gehört (Autokennzeichen -> Zulassungsbesitzer), auch gefahren ist. Das müsste bei einer Anonymverfügung (Organstraf"anzeige", wenn man so will) erst herausgefunden werden.
    Zumal - du kriegst da Infos über laufende "Verfahren"? Tolle Verschwiegenheit bei der Bahn?!


    Was es da für eine Anzeige genau gab, kann ich dir nicht sagen, da das nicht mein Senf ist und sich da andere Leute darum kümmern. Für mich als Tfzf ist die Sache erledigt sobald ich den Vorfall gemeldet habe. Was dann weiter genau passiert ist nicht mehr meine Sache. Fakt ist, dass der Autofahrer diese saftige Strafe bekommt - Und mit welchen Hintergründen ist mir ehrlich gesagt auch recht egal. :D
    Ob das jetzt nach der StVo, dem Eisenbahngesetz oder des StGB beurteilt wird liegt außerhalb von meiner Kenntnis ?(
    Ja klar bekomm ich Infos von meinen Vorgesetzten und Kollegen, wenn ich gezielt und stur nachfrage. ;) Immerhin bin ich noch nicht so lange Tfzf und sowas war meine erste Situation, die nicht so angenehm war. Natürlich werden mir keine Details genannt zu dem Fall, aber ich darf doch einge Infos bekommen, den immerhin bin ich ja der Betroffene.
    Außerdem ist sowas ja nicht streng geheim :rolleyes:
    Zudem gibt es sehr wohl sowas ähnliches wie in D mit dem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Wie das jetzt genau bei uns in Österreich heißt weiß ich nicht, da ich kein Rechtsexperte bin. Auf jeden Fall gäbe es genug andere Dinge, die man den Autofahrer anlasten könnte, auch wenn es sehr kurios wäre. Zb.: Normal ist Bahngrund betreten und befahren verboten und man könnte also rein theoretisch den Autofahrer anlasten unerlaubt Bahngrund befahren zu haben (sobald die Autoreifen die Schiene berühren) :thumbsup: Also da kann man sich schon was zusammen dichten und wenn man was finden will, dann findet man auch was - auch wenn es dann sehr sehr blödsinnig klingen mag. :D Also mir ist es wirklich komplett egal, wie da unser (zum Teil kurioses) österreichisches Rechtssystem da funktioniert - wichtig ist nur, dass da mir und den beiden Herrschaften im Auto nichts passiert ist. :!:


    Du siehst das ganze Thema Eisenbahnkreuzung liefert genug Zündstoff bei Rechtsfragen. Gerade deswegen wird versucht die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung mit allen Mitteln zu verhindern, da es hier (wiederrum) eindeutig Gesetzeslücken gibt, die mal erst einmal klären sollte. :wacko:

  • Zudem gibt es sehr wohl sowas ähnliches wie in D mit dem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

    Wäre mir, wie erwähnt, nicht bekannt.


    Zitat

    Zb.: Normal ist Bahngrund betreten und befahren verboten und man könnte also rein theoretisch den Autofahrer anlasten unerlaubt Bahngrund befahren zu haben (sobald die Autoreifen die Schiene berühren)


    Das kann ich noch kurioser machen: Wenn man bedenkt, dass die ÖBB dem Staate Österreich gehört, hat der Autofahrer als Steuerzahler nur seinen eigenen Grund und Boden betreten - was soll daran strafbar sein? :D


    Zitat

    Du siehst das ganze Thema Eisenbahnkreuzung liefert genug Zündstoff bei Rechtsfragen. Gerade deswegen wird versucht die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung mit allen Mitteln zu verhindern, da es hier (wiederrum) eindeutig Gesetzeslücken gibt, die mal erst einmal klären sollte. :wacko:


    So wie du den Fall hier darlegst wäre das auch eine Gesetzeslücke - es kann nicht sein, dass jemand (Zulassungsbesitzer KFZ) bestraft wird, obwohl ein anderer (der eigentliche Autofahrer) etwas gemacht hat. 8-)

  • mW ist das in den meisten zivilisierten Staaten so, dass in dem Fall sehr wohl automatisch der Zulassungsbesitzer haftet - es sei denn, er kann schluessig beweisen, dass er nicht gefahren ist, entweder weil das Auto gestohlen wurde, weil eine schriftliche Erklaerung vorliegt (bspw. Mietvertrag bei Autovermieter) oder jemand sagt, er sei gefahren. Ist ja auch logisch, es hat nichts mit einem Bruch der Unschuldsvermutung zu tun wenn man annimmt, dass der Benutzer einer nicht oeffentlichen Sache der Besitzer ist.

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • mW ist das in den meisten zivilisierten Staaten so, dass in dem Fall sehr wohl automatisch der Zulassungsbesitzer haftet

    In Ö gibt es die sogenannte Anonymverfügung. D.h., wenn du z.B. von einer Box geblitzt wirst, kriegt natürlich der Zulassungsbesitzer diese Anonymverfügung. Wenn der zahlt, ist das ein Schuldeingeständnis. Zahlt er nicht, wird aus der Anonymverfügung eine Verwaltungsübertretungs-"Angelegenheit" und es muss seitens der Behörden festgestellt werden, wer mit dem Kfz gefahren ist.


    Der Begriff Unschuldsvermutung hat meiner Rechtsauffassung nach hier nix verloren, weil er sich auf eine Straftat bezieht. Und zu schnelles Fahren mit dem Auto, beispielsweise, ist - zumindest in Ö - keine Straftat (nach StGB), sondern eine Verwaltungsübertretung ;)


    Klugscheißmodus aus und back to topic :D

  • Zitat

    Zahlt er nicht, wird aus der Anonymverfügung eine Verwaltungsübertretungs-"Angelegenheit" und es muss seitens der Behörden festgestellt werden, wer mit dem Kfz gefahren ist.


    In D muss der Besitzer der Kfz-Zulassung aber noch einen Zeugenfragebogen ausfüllen, in dem er Angaben zur Person des Fahrers macht, damit dieser belangt werden kann.
    Das verfällt natürlich, wenn der Kfz-Besitzer selber zahlt.

  • In D muss der Besitzer der Kfz-Zulassung aber noch einen Zeugenfragebogen ausfüllen, in dem er Angaben zur Person des Fahrers macht, damit dieser belangt werden kann.
    Das verfällt natürlich, wenn der Kfz-Besitzer selber zahlt.

    Ist also im Prinzip so wie in Ö ;)