Bin Patch illegal?

  • Ich habe einen Text zum Binpatch gefunden: ZITAT: Der Binpatch entsteht durch einen von Microsoft weder gehemigten noch geduldeten Eingriff in den Quellcode des Microsoft Trainsimulators.


    Das Verändern der Microsoft Dateien zum erstellen des Binpatches ist und bleibt daher eine Urheberrechtsverletzung. Nur weil sich bisher, aus mangelnder Honorarerwartung, kein Rechtsanwalt gefunden hat den Urheberechtsverletzer zu belangen, wird der Binpatch doch nicht automatisch legal. Wir, als Firma die Tag täglich zig illegale Links ( Dank allen die uns jeden Tag helfen) bei Rapidshare und Anderen zum löschen anmelden, da wir der Softwareklauerei den Kampf angesagt haben, werden uns doch nicht plötzlich eines Hacks bedienen.
    Der Binpatch ist legal, wenn Microsoft dem Entwickler den Quellcode zur Verfügung gestellt hat mit ausdrücklicher Genehmigung. Hat er sich die Daten anders besorgt ( Stichwort disassemblieren und ähnliches ) ist alleine das schon illegal. Über weiteres braucht man hier erst mal gar nicht weiter reden. Und dabei ist es egal aus welchen Gründen der Entwickler das gemacht hat. Es ist und bleibt eine Urheberrechtsverletzung. Sicher bringt euch der Bin Patch alle tolle Vorteile – aber macht ihn das legal? Nur weil einer sagt „…naja… wenn sich keiner Beschwert ist das schon okay…“ ? Oder weil alle Vorteile haben?


    ZITAT ENDE Quelle: bluesky-interactive

  • Sagen wir so: German Railroads als auch TTB setzen auf den Bin. ;) Und ich wage zu bezweifeln, dass Microsoft sich bei so nem alten Programm noch die Mühe machen möchte, diese "Verfehlung" zu verfolgen. Denn, schaden die Nutzer des Bin Microsoft? Nein. Ich sag mal, fast im Gegenteil, der Bin macht den alten TS wieder etwas attraktiver. Kann mich da LenaS anschliessen. BSI halt. :) Wobei BSI wiederum auch nix anderes macht als jedes andere Unternehmen, welches etwas verkauft, was verändert werden kann oder dessen Produkt durch nicht vom Hersteller legitimierte Zusatzdinge verändert wird. Man lehnt eine Haftung für Folgeschäden daraus ab. Bestes Beispiel Auto: macht man da Chiptuning ohne Werksfreigabe, erlischt die Herstellergarantie bei nem Neuen, wenn dem durch den Chip oder evtl. durch den Chip der Motor hoch geht. Warum BSI sich allerdings als verlängerter Arm der Rechtsabteilung Microsoft hinstellt, frage ich mich dann doch. Denn nichts anderes stellt dieses Zitat für mich dar.

  • BSI hat formell aber vollkommen Recht - der BinPatch ist illegal (oder zumindest fragwürdig). Der Vergleich mit einem Auto hinkt gewaltig, da hier (natürlich) nicht das Urheberrecht für Software gilt. Merke: Bei Rechtsthemen Finger weg von Vergleichen und Metaphern, das führt nur zu Tränen.


    Microsoft hat allerdings seit mehreren Jahren nichts gegen den BinPatch unternommen und es ist davon auszugehen, dass sie das auch nicht mehr tun werden. Daher kann man den Patch imho recht bedenkenlos nutzen, zumal der einfache Nutzer eh rein technisch kaum belangt werden kann.

  • BSI hat formell aber vollkommen Recht - der BinPatch ist illegal (oder zumindest fragwürdig). Der Vergleich mit einem Auto hinkt gewaltig, da hier (natürlich) nicht das Urheberrecht für Software gilt. Merke: Bei Rechtsthemen Finger weg von Vergleichen und Metaphern, das führt nur zu Tränen.

    Warum sollte es Tränen geben? Nur weil Du wiedermal meinst, den Oberschlauen geben zu müssen, der andere auf deren "Dummheit" hinweisen muss? Mitnichten gibts da Tränen. Man kennt Deine Art und Weise der "Belehrungen" doch zur genüge. Und ob der Vgl. nun hinkt oder nicht, ist m. E. auch Ansichtssache. Denn es ging hier nicht darum, ob es um Software und Urheberrecht geht, sondern darum, dass mit Rumfuhrwerkeln in fremder Materie eine Garantie bei Schaden erlischt. Und BSI stellt sich damit m. E. nur frei von Supportpflichten, wenn ein bei denen erworbenes Addon wegen des Bin-Patches nicht funktioniert. Zumindest war das die Intention meines Kfz-Beispieles. Und ich denke, die meisten dürften das so auffassen.

  • Das Verbreiten von Modifikationen fremder Werke ohne Genehmigung des Urhebers ist nun mal verboten und kann zivilrechtliche (evtl. auch strafrechtliche) Konsequenzen nach sich ziehen. Genau das ist der Unterschied zum Auto. Und genau deshalb hinkt der Vergleich, und nein, das ist keine Ansichtssache, es ist eine formal in einem Satz belegbare Behauptung. Ein Auto und eine Software sind rechtlich zwei völlig verschiedene Dinge.


    Eine Haftung muss BSI btw. gar nicht ausschließen, denn wie willst du eine Haftung für ein Produkt eines anderen Anbieters konstruieren?


    Diese Argumentation ist übrigens von Aussagen von BlueSky Interactive vollkommen unabhängig. Was deren Intention ist, kann ich dir natürlich nicht sagen.


    Wenn es dir nicht passt, dass ich auf eine Frage auch antworte und versuche, das sachkundig zu tun, dann kann ich es leider nicht ändern. Aber bitte unterlasse persönliche Angriffe. Ich habe dir im Übrigen auch keineswegs unterstellen wollen, dumm zu sein.


    IANAL.


    Und zu Tränen führt es, wenn du erstmal eine Abmahnung im Briefkasten hast, weil du meintest, wenn du Autos weiterverkaufen dürftest, dürftest du doch auch raubkopierte MP3s weiterverkaufen.

  • Wenn es dir nicht passt, dass ich auf eine Frage auch antworte und versuche, das sachkundig zu tun, dann kann ich es leider nicht ändern. Aber bitte unterlasse persönliche Angriffe. Ich habe dir im Übrigen auch keineswegs unterstellen wollen, dumm zu sein.


    Da bin ich aber auch der Meinung von Taschenschieber


    Andere einfach anzugreifen ist: :thumbdown:

  • Und BSI stellt sich damit m. E. nur frei von Supportpflichten, wenn ein bei denen erworbenes Addon wegen des Bin-Patches nicht funktioniert. Zumindest war das die Intention meines Kfz-Beispieles. Und ich denke, die meisten dürften das so auffassen.


    Das ist Unsinn, wie schon festgestellt wurde. Es gibt keine Supportpflichten, es gibt nur die gesetzliche Gewährleistung. Da ein Addon in der Regel von Anfang an nicht funktioniert (gesetz dem Fall dass der Anbieter daran Schuld ist), kann man es problemlos zurückgeben.


    Darüberhinaus ist aber fraglich, in wie weit die AGBs, die man bei der Installation abnicken muss, überhaupt gültig sind.
    Man sieht sie in den meisten Fällen erst nach dem Kauf und nach dem Öffnen der Software. Da man AGBs aber vor dem Kauf einsehen können muss, hat man hier eine Grauzone.
    Da hier auch geregelt ist, inwieweit das Dekompilieren und Modifizieren untersagt ist, betrifft das auch den Bin-Patch.
    Mods alleine darf man eigentlich problemlos anbieten.

  • Zumindest die Weitergabe von (modifizierten oder unmodifizierten) Werken anderer Leute regelt das Urheberrecht, da brauchts gar keinen Lizenzvertrag für. Man kann sich drüber streiten, ob der BinPatch ein modifizierter Bestandteil des MSTS ist oder nicht, zumindest ne Grauzone ist es aber und wenn man diese Frage bejaht, ist das Urheberrecht da sogar ziemlich eindeutig.

  • Fakt ist: Ist der BinPatch offiziell von den Urhebern des MSTS genehmigt? Wenn nicht liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Und ist illegal.

  • Fakt ist: Ist der BinPatch offiziell von den Urhebern des MSTS genehmigt? Wenn nicht liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Und ist illegal.


    Nein, ganz so einfach isses dann auch wieder nicht.

  • Ich denke, man muss unterscheiden zwischen der Nutzung und dem Erstellen des BIN-Patches.
    Die Nutzung ist meines Wissens nach zumindest in D erlaubt.
    Das Erstellen des BIN-Patches ist theoretisch untersagt, da aber der Rechteinhaber, also Microsoft nicht widersprochen hat, wird er geduldet. Diese Duldung kann aber von Microsoft jederzeit widerrufen werden. Dies dürfte aber bei einem 11 Jahre altem Spiel eher nicht eintreten.
    Zu BSI muss man nichts mehr sagen, ich glaube die sind immer noch sauer, dass ihr Eigenbau-Trainz aka PTP nicht den erhofften Erfolg hat und sie immer noch mehr AddOns für den MSTS verkaufen als für PTP ...

  • Nutzung von illegal weitergegebenen (die Erstellung ist relativ unkritisch, die Weitergabe ist eher das Problem) Inhalten ist in Deutschland so eine Grauzone, was (IANAL!) auch davon abhängt, ob für den Nutzer klar erkennbar ist, dass diese Weitergabe illegal ist (man kann also mit Handeln im guten Glauben tatsächlich durchkommen).


    Das imho Entscheidende, was jetzt mittlerweile dreimal gesagt wurde: Der BinPatch ist geduldet, wird das vermutlich auch weiterhin sein und selbst wenn nicht: Als reiner Nutzer wird man aus rein praktischen Gründen trotzdem auf der sicheren Seite sein. Rechtlich ist eys eine Problemzone, das ist aber eher eine akademische Debatte.

  • Da bin ich aber auch der Meinung von Taschenschieber


    Andere einfach anzugreifen ist: :thumbdown:

    Und was anderes kann BSI auch nicht. Rate mal, warum Auran BSI die Lizenz für PTP damals entzogen hat. Da war damals ein riesen Streit im Auranforum und BSI Vordermann Rolf Steinert wurde schlussendlich sogar gebanned. Er vergraulte wissentlich Auran-Nutzer, machte andere schlecht um eigene Assets in den Vordergrund drängen zu können und letztlich war PTP ein riesen Flopp. Ich halte nichts von BSI. Ich vergleiche sie gerne mit dem Klaus Springer Verlag, die sind genau so drauf ;)