Das mit der unerlaubten Befreiung beschäftigt mich nun auch schon eine Weile...
Ich habe vorhin auf der Demo2-Strecke mit 218-Doppeltraktion den Güterzug von Neustadt nach Hainfurt getestet. Absichtlich die 218-DT von Ulrich Peters, weil dort die PZB 90 Version 2.0 installiert ist. Ich wollte eine Antwort haben auf die Frage, wie die PZB mit Befreiungen nach Zwangsbremsungen umgeht.
Also: Am Esig Hainfurt Zwangsbremsung provoziert durch Überschreiten der Bremskurve. Das, was jedem passiert, der die Strecke v.a. in Bezug auf die Zugart U nicht kennt, habe ich aus Testgründen absichtlich gemacht. Durch die Zwangsbremsung Halt kurz vom Zsig, dann nach Stillstand aus der Zwangsbremsung befreit (aus der muss man sich ja befreien, um überhaupt weiterfahren zu können!). Am Zsig die Wachsamtaste "vergessen" --> Zwangsbremsung, dadurch Halt nach wenigen Metern. Nach Stillstand befreit und danach alle Regeln beachtet. Am 500er Zwangsbremsung wegen "unerlaubter Befreiung".
Da ich aus den in beiden Foren laufenden Diskussionen mir keine klare Antwort bilden kann, hier meine Frage: Gilt die Prüfung auf "unerlaubte Befreiungen" auch für Befreiungen aus Zwangsbremsungen? Wenn ja, ist das in der Realität auch so, oder ist das ein Bug im Loksim? Wie bereits weiter oben bemerkt, könnte man nach einer Zwangsbremsung sonst gar nicht mehr weiterfahren, ohne sich am 500er gleich wieder eine zu fangen. In der Realität hieße das: Bei nicht sichtbarem Hauptsignal muss ich warten, bis der Fdl mir mündlich mitteilt, dass die Strecke frei ist und das folgende Hauptsignal einen Fahrtbegriff >30 km/h anzeigt. Ein (naheliegendes) Heranschleichen an das nächste Hauptsignal könnte eine weitere Zwangsbremsung nach sich ziehen.
Ich weiß, dass Lukas gerade die PZB überarbeitet, aber nur aus Interesse: Wie ist es in der Realität? Ich bin kein Lokführer, habe also zu den meisten Ril keinen Zugang.
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße aus Hannover,
Christian