Ab wann braucht man eine Sifa?

  • Hallo zusammen,


    weiß Jemand sicher, ab welcher Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeuges (hier ein Zweiwegebagger), mit einer Sifa ausgestattet sein muss?


    Gruß
    Jens

  • Ein Zweiwegebagger braucht gar keine Sifa, da er offiziell nicht als Schienenfahrzeug gilt. ;)


    Auch Draisinen oder sonstige kleine Baufahrzeuge besitzen meistens keine Sifa.


    Meines Wissens gibt es keine Richtline ab welcher Geschwindigkeit ein Fahrzeug die Sifa braucht. Sie ist grundsätzlich vorgeschrieben für alle Schienenfahrzeuge bis eben auf wenige Ausnahmen (Baufahrzeuge, KL Fahrzeuge usw)


  • Somit wären wir wieder beim großen kleinen Unterschied zwischen DB und ÖBB :)


    Bei uns gibts bei Zweiwegebagger definitiv keine Sifa etc, da diese nur maximal 20 km/h auf den Schienen fahren oder ansonsten immer mit 2 Mann besetzt sind.

    Daraus können wir messerscharf schließen, das immer wenn ich ohne Beiman unterwegs sein will und schneller als 20 km/h fahren will, eine Sicherheitsfahrschaltung benötige. 8)


    Gruss
    Uwe

    --
    Wenn du die Götter zum Lachen bringen willst, mach’ einen Plan.

  • Kleinloks besitzen aber zum teil auch keine.
    Bei der DR war erst die V23 mit einer Sifa ausgestatten.
    Denkbar aber das diese heute eine haben müssen, bzw nachgerüstet wurden.


  • Daraus können wir messerscharf schließen, das immer wenn ich ohne Beiman unterwegs sein will und schneller als 20 km/h fahren will, eine Sicherheitsfahrschaltung benötige. 8)


    Nein! Modul 931.0103 bezieht sich nur auf Nebenfahrzeuge. Für Regelfahrzeuge gilt
    Züge fahren 408.0301
    Zugpersonal


    2 Triebfahrzeuge mit Triebfahrzeugbegleitern besetzen
    (1) Das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ist während der Fahrt - außer bei geschobenen Zügen - mit einem Triebfahrzeugbegleiter zu besetzen, wenn es keine wirksame Sicherheitsfahrschaltung, Fahr- und
    Stillstandsüberwachungseinrichtung oder keine betriebsbereite Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten des Fahrzeugs hat.


    Ohne Begleiter V=0.


    Gruß
    Gerd

    Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. Heinrich Heine

  • An die Regelwerke der ÖBB kommt man nur mit den Zugangsdaten Pass- und Kennwort ran.


    Für meinen letzten Beitrag ist noch eine Ergänzung fällig. Fällt die Sifa auf der freien Strecke aus, bleibt der Zug dort natürlich nicht stehen bis mal irgendwann der vorgeschriebene Begleiter rangebracht wird. Dann gilt


    Richtlinie
    Züge fahren 408.0691
    Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen
    - Regeln für Zugpersonal -


    2 Sicherheitsfahrschaltung
    Wenn Sie als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges eine Störung der Sicherheitsfahrschaltung, der Fahr- und Stillstandsüberwachungseinrichtung oder der Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten des Fahrzeugs feststellen, müssen Sie die Störung der Betriebszentrale melden. Der Zug darf mit höchstens 50 km/h weiterfahren, bis ein Triebfahrzeugbegleiter gestellt wird.


    Gruß
    Gerd

    Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. Heinrich Heine


  • An die Regelwerke der ÖBB kommt man nur mit den Zugangsdaten Pass- und Kennwort ran.


    Wie schön, dass ich einen Zugang habe :)


    Aja - Welche Regelwerke?


    Bei uns gibt es Dienstbefehle und Dienstanweisungen.


    Regelwerke gibt es nur für Bauwerke bzw die Infrastruktur (Brücken, Bahnsteige etc) und die sind für jeden öffentlich zugänglich (http://www.oebb.at/infrastrukt…n_Infrastruktur/index.jsp)


    Habe die Woche leider nur ein iPad zur Verfügung, aber Jens ich lass dir die Unterlagen zukommen, wenn ich wieder einen "normalen" PC zur Verfügung habe. ;)


    Lg

  • Dank der Arbeit der "menschlichen Suchmaschine" Alfred W können jetzt auch die Kategorien der Zweiwegefahrzeuge zur 931.0103 richtig zugeordnet werden.


    [Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/140411/vgn5a2lh.jpg]


    In D muss jedes dieser Fahrzeuge mit Anschriftentafeln versehen sein, von denen die Kategorie und die Vmax abzulesen sind.


    [Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/140412/qezlesap.jpg]


    Zu finden ist der Artikel über Zweiwegebagger hier:


    http://www.euk-info.de/fileadm…9/BahnPraxisB-09-2009.pdf



    Eigentlich hatte ich Regelwerke der ÖBB und nicht die von Mazedonien oder Moldawien gesucht. Es mag sein, dass man in diesen Ländern nur mit Anweisungen und Dienstbefehlen arbeitet, aber in Österreich? Und auch da ist der Sucher fündig geworden. Ein paar sind doch abrufbar, sie heißen nach altem Reichsbahnmuster noch Dienstvorschrift (DV).


    [Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/140412/d9o42wt3.jpg]


    Das Layout ähnelt sehr den DV der alten DR, an die zum Teil anderslautenden Begriffe muss man sich erst gewöhnen.


    Gruß
    Gerd

    Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. Heinrich Heine

  • Ja Gerd, der Unterschied zwischen DB und ÖBB ist oft sehr viel größer als man denkt und das zeigt sich immer und immer wieder :)


    Ich hab schon oft deutsche Kollegen getroffen, die etwas verwirrt aus der Wäsche geschaut haben, wenn man vom vermeintlich gleichen Thema gesprochen hat. ;D


    Liebe Grüße aus der Nachtschicht und der 1116 101 mit 1450 Tonnen am Haken 8)