Durchgestrichene Piktogramme DB AG

  • Hallo an alle


    Auf meiner Reise ins schöne Schwabeländle sah ich u.a. in Stuttgart Hbf Doppelstockwagen mit durchgestrichenen Piktogrammen an den Seitenanschriften z.B. des ep-Piktogramm.

    Hab ich gleich mal ein Foto gemacht und befrage doch die Community.


    Bei einer weiteren Bahnfahrt letzten Dienstag von Magdeburg aus, sah ich das durchgestrichene ep-Piktogramm nicht nur an den Doppelstöckigen sondern auch an den eingesetzten 146er E-Loks. Was hat es damit auf sich? Ist die elektropneumatische Funktion der Bremse deaktiviert / ausgebaut?

    Herzlichen Dank im Voraus.


    Beste Grüße

    Loksim-ali / AndreL

  • Hallo Andre,


    die im gelben Piktogramm dargestellte Funktion (hier NBÜ + ep-Bremse) ist zwar vorhanden, allerdings nicht aktiviert bzw. nutzbar. Meistens, weil diese Funktionen nicht benötigt werden oder nicht zugelassen sind, um Geld zu sparen (Wartung/ Fristen).


    Gruß

    Patrick

  • Hallo Patrick


    Danke für die schnelle Antwort und Info :thumbup:

    um Geld zu sparen (Wartung/ Fristen).

    Das würde auch den "erbärmlichen" Zustand einiger Wagen erklären, selbst auf dem Foto sieht man ja teilweise, dass eine (vermutlich letzte) Verlängerung angeschrieben ist, ich meine mich zu erinnern, genau der fotografierte hatte nur Frist lt. Anschriften bis 2016 wurde aber bis 2020 verlängert. Die Bahn kann wohl (noch) nicht auf die Fahrzeuge verzichten. Und wenn es die Wagen nicht (mehr) haben oder haben dürfen, dann darfs auch die Lok nicht. Erklärt sich von selbst.


    Beste Grüße

    AndreL

  • Nunja, Fristen-Verlängerungen kann man auch nicht einfach so und x-beliebig oft machen, das ist schon an gewisse Arbeiten und Untersuchungen verknüpft. Wenn das Fahrzeug noch einen entsprechend guten technischen Zustand hat, kann man die kostspielige HU durchaus bei Verlängerungsuntersuchungen hinauszögern, was meines Erachtens auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Am Auto wechsel ich z.B. auch nicht die Bremsbeläge, wenn bei der Inspektion noch genügend Belag vorhanden ist. Auch das mit den ausgekreuzten Funktionen kommt sogar bei Neu-Lieferungen vor. NBÜ ist nicht überall vorgeschrieben, warum also dafür regelmäßig viel Geld für die notwendige Wartung und Fristenuntersuchung ausgeben. Wird irgendwann NBÜ erforderlich, oder wenn der Wagen in einem anderen Netz mit NBÜ-Strecke eingesetzt werden soll, kann man dann durch entsprechende durchführung der Fristen die Funktionalität der NBÜ herstellen.


    Im Wettbewerb geht es heutzutage um jeden Cent, häufig unterscheiden sich die Angebote der EVUs um nicht mal einen Cent pro Schienenkilometer. Da kann eine solche Ersparnis schon ausschlaggebend sein, ob man eine Ausschreibung gewinnt, oder nicht.