Rollstuhlfahrerin in Witten

  • Hat jemand die Geschichte mit der Rollstuhlfahrerin aus Witten gelesen, die letzte Woche passiert ist?


    Eine Rollstuhlfahrerin kommt mit der S5 von Dortmund Hbf nach Witten Hbf Gleis 2. Der Fahrstuhl an diesem Bahnsteig ist kaputt. Mit dem Handy ruft sie die Nummer an, die angeschlagen ist. Man sagt ihr, sie soll (auf eigene Kosten!) nach Wetter (Ruhr) fahren. Von dort mit einem anderen Zug wieder zurück (ebenfalls auf eigene Kosten!), mit dem sie auf Gleis 4 am anderen Bahnsteig ankäme, wo ein funktionierender Aufzug sei.


    Zum Glück hat die Frau die Feuerwehr angerufen, die rauskam und die Frau die Treppe runtergetragen hat.


    Traurig, daß man Behinderte offensichtlich aus der Eisenbahn vertreiben will.

  • Guten Tag,
    sach mal, kann es sein, dass die 2 oben genannten Bahnhöfe in Verkehrsverbünden liegen? Wenn ja brauchen Schwerbehinderte (Rollstuhlfahrer haben ja in der Regel einen) mit gültiger Wertmarke ja überhaupt keine Fahrkarte.
    Außerdem müssen sich Reisende mit Rollstuhl über Station und Service oder Servicetelefonnummer anmelden (dies tun viele nicht).
    MfG
    Chrischan

  • Das stimmt wohl, dann hätte die Frau nicht bezahlen müssen. Und wenn sie sich angemeldet hätte? Wäre dann innerhalb von zehn Minuten (solange fährt die S5 von Dortmund nach Witten) jemand gekommen, der den Fahrstuhl repariert hätte?

  • Sichererlich wäre da auch niemand für den Fahrstuhl gekommen, aber es ist unter Umständen möglich, dass der Zug auf ein anderes Bahnhofsgleis fahren hätte können. Für die Reparatur des Fahrstuhls ist der Fabrikant zuständig (OTIS; MERKUR o.ä.)
    Und wenn keiner einen Defekt meldet, dann kann das auch keiner reparieren.
    MfG
    Chrischan


    PS: die Wertmarke kostet übrigens 60€ im Jahr und gilt im ÖPNV im Umkreis von 50km des Wohnortes und in sämtlichen Verkehrsverbünden.

  • Ein Arbeitskollege hatte letzte Woche auch ein "behindertenfreundliches Verhalten" der Bahn miterlebt:
    Am Bahnhof (Bruchsal) wurde einem Rollstuhlfahrer die Mitfahrt in einem Zug (RE oder IRE) verwehrt da am Zielbahnhof keine Möglichkeit zum Aussteigen (fehlende Rollstuhlrampe) für Rollstuhlfahrer besteht...


    Gruß
    Andreas

  • Ja was soll denn der DB'ler denn da machen???? Wenn am Zielort keine Rampe verfügbar ist dann kann der Rolli halt nicht mit.
    Das war schon immer so.
    MfG
    Chrischan

  • Zitat

    Ja was soll denn der DB'ler denn da machen???? Wenn am Zielort keine Rampe verfügbar ist dann kann der Rolli halt nicht mit.
    Das war schon immer so.


    Aha, is och mal was neues.
    Lass mich raten. Kölner dürfen auch nich nach Düsseldorf fahren und umgekehrt. War halt schon immer so.

  • Wie ich schon schrieb, müssen sich Rollstuhlfahrer anmelden. Leider tuen die wenigsten dies. Ist ja auch gut wenn der Zug an einem Haltepunkt anhält (bei einer Haltezeit von 30sek) und will nach Kleinsiechstenich fahren. Der Zugbegleiter ist vielleicht noch am anderen Ende des Zuges. Wie soll der Zugbegleiter nen Elektrorollstuhl (ca 300kg) von einem Niederflurbahnsteig in einem Bn-/By-Steuerwagen heben? Generell dürfen Rollstühle übrigens nicht von DB-Mitarbeiter angehoben werden.
    -> Ist ne Versicherungsfrage.


    Und Düsseldorf und Köln sind eigene Themen ;-)


    MfG
    Chrischan

  • Bei einer S-Bahn ist doch ein wesentliches Qualitätsmerkmal die behindertengerechte Ausstattung von Stationen und Fahrzeugen. D.h. man sollte eigentlich davon ausgehen können, dass am Zielbahnsteig ein Aufzug oder eine Rampe ist oder dieser ohne Höhenunterschied zu betreten und zu verlassen ist. Wenn man nun viel mit der S-Bahn fährt, u.U. auch mal nur 1-2 Stationen, soll man dann jedes Mal anrufen?
    Für RE und RB und den Fernverkehr mag das ja gelten, aber bei einer S-Bahn erscheint mir das doch ziemlich bescheuert, da man genau das vermeiden wollte.
    Insofern würde ich der Rollstuhlfahrerin keinen Vorwurf machen. Wenn der Defekt des Aufzugs schon länger bekannt war, dann hätte die DB ihn reparieren müssen oder sich um die Information der Kunden bemühen sollen, z.B. mit Durchsagen und Aushängen an den Bahnhöfen und/oder in den Zügen auf den betroffenen Linien. Sollte der Defekt allerdings gerade erst bekannt geworden bzw. noch nicht bekannt gewesen sein, dann hat die Rollstuhlfahrerin eben wirklich leider Pech gehabt, denn dass ein Aufzug den Geist aufgibt kann passieren. Wie darauf reagiert wird ist für mich wichtiger. Evtl. auftretende Mehrkosten sollten natürlich erstattet werden!

  • Gerade bei der S-Bahn ist die Anmeldung schwierig. Eine S-Bahn hat keinen Zugbegleiter, und der Fahrer sitzt ohne Kontakte zu den Passagieren auf der Lok. Bei wem soll man sich also anmelden?

  • Im Fall von RE und RB muss man glaub ich eine Hotline anrufen und nicht erst im Zug bescheid sagen, wenn man schon eingestiegen ist.