höheres Geschwindigkeitslimit ab Zugspitze

  • na dann habe ich doch nichts überlesen, denn in der Ril408 steht nur warum ein Geschwindigkeitseintrag invers dargestellt werden kann und was dann zu geschehen hat. Dort steht nicht, wie ein solcher Eintrag zu stande kommt.

    Dem kann abgeholfen werden.


    Hier dürfte die Geschichte mit den Bremshundertsteln und einem Gefälle von mehr als 1,5 Promille zu tun haben, in der Gegenrichtung gibt es diesen Eintrag nicht.



    Die zweite Variante wurde schon erwähnt, eine spitz befahrene Anschlußweiche auf der freien Strecke. Auch dort fehlt der Eintrag in der Gegenrichtung. Außerdem ist hier noch Variante 3 zu sehen: Verminderung der Geschwindigkeit bei der Vorbeifahrt am Bahnsteig.



    Eine weitere Möglichkeit ist eine Schutzstrecke in der Fahrleitung.



    In den GeH für Güterzüge taucht ein inverser Eintrag auch öfter auf, wenn das Überwachungssignal zu einen BÜ in einem um mehr als 5% geringeren Bremswegabstand steht. Leuchtet dann BÜ 1 auf, hat sich die Sache erledigt.




    Für AM-Züge (Achs- oder Meterlastüberschreitung, Streckenklasse D4) gibt es spezielle Seiten in den Geh für Güterzüge. Dort tauchen inverse Geschwindigkeitseinträge öfter bei älteren Brücken auf. Bei getrennten Überbauten können die Gechwindigkeiten für beide Gleise durchaus verschieden sein.



    ja, Anwendungsfälle gibt es da doch einige. Diese speziell aufzuführen würde wohl den Rahmen sprengen. Mir fällt grad auch spontan ein, dass ich es mal bei einem Zug sah, bei dem wohl die Achslast der Lokomotive für gewisse Brücken etwas zu groß war und dort immer wieder diese inversen Einträge im Bfpl auftauchten

    Es muss nicht immer die inverse Darstellung sein, es kann auch Zusatzeinträge (in diesem Fall für Brückenmängel) im normalen GeH geben.




    Das wars zu den inversen Einträgen, kommen wir zum Eingangsthema zurück. In den Buchfahrplänen gab es seinerzeit die gestrichelten Linien noch nicht, da war die höhere Geschwindigkeit nach einem BÜ immer mit einer durchgehenden Linie angegeben. Es galt aber trotzdem die Regel, dass ab Mitte BÜ mit dem ersten Fahrzeug wieder beschleunigt werden durfte. Der inverse Eintrag im linken Teil ist wieder wegen der Vorbeifahrt am Bahnsteig vorhanden.



    Beim BÜ in km 26,625 ist das Limit von 20 km/h nur in einer Fahrtrichtung angegeben. Dort nähert man sich dem BÜ mit eingeschränkter Sichtweite auf denselben. In der Gegenrichtung ist die Sicht frei, dort dürfen die normalen 50 km/h gefahren werden.


    Ich kann das Abschalten des "Anfängermodus" in den Simulationsoptionen (Berücksichtigung der Zuglänge beim Streckenlimit) nur empfehlen. Der Tf muss die Länge seines Zuges kennen und kann sich in der Praxis auch nur an der Streckenkilometrierung orientieren.


    Gruß

    Gerd

    Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. Heinrich Heine

  • Ich hab den Thread jetzt aus Zeitgründen nur grob überflogen. Inverse Geschwindigkeiten wegen Brh sind völlig normal und ständig zu sehen. An ein und der gleichen Stelle hab ich je nach Zug und seinen Mbr normal dargestellte 160, inverse 155 oder auch inverse 150. Und das ist mal mit durchgezogener Linie, d.h. gilt bis ganze Zuglänge daran vorbei ist, oder mit gestrichelter Linie, d.h. bis Zugspitze vorbei. Dann gibt's die Bü-Geschwindigkeitseinschränkungen und sicher noch die eine oder andere weitere solche Situation.

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")