ET 420 Verbleib in Frankfurt/Eratz 423(?)

  • Dann ist es wohl nur ein subjektiver Eindruck, daß die Silberlinge öfter beschmiert waren, ganz einfach, weil die Reinigung aufwendiger war.


    Das mit dem Reinigen lassen ist so eine Sache: Die meisten Vandalen kriegt man nicht. Man kann nicht an jedem Abstellbahnhof nachts Sicherheitsleute hinstellen. Wer soll das bitte bezahlen? Da ist es billiger, die Züge regelmäßig reinigen zu lassen.

  • Zitat

    Neuere Lackierungen sind allerdings weniger anfällig für Graffiti


    Auch die glatten Formen von heute sind sehr reinigungsfreundlich - und helfen zusätzlich noch gegen "Surfer"...


    Zitat

    Das schlimme an der Sache ist, daß man diese Vandalen so gut wie nie kriegt.


    Naja... nur Sprayer und Scratscher sind so blöd und hinterlassen am Tatort ihre "Unterschrift"... ;)


    Zitat

    Dann ist es wohl nur ein subjektiver Eindruck, daß die Silberlinge öfter beschmiert waren, ganz einfach, weil die Reinigung aufwendiger war


    Ne, eher: Die Fahrzeuge sind alt oder stehen mit teilweise eher wenigen Einsätzen oft rum. Egal. Ein werbewirksames Neubau-Tfz macht man schneller wieder sauber. Und z.B. in München hat man so auch ganz bewusst den Bürgern den "Quantensprung" von neuen und alten S-Bahn-Zügen zeigen wollen... :D

  • Ja, ich weiß, die Hauptarbeit ist es allerdings, die Urheber dieser Unterschriften zu bekommen. Die Polizei Bochum hat darüber eine eigene Internetseite.

  • Zitat

    Original von Stef
    Neuere Lackierungen sind allerdings weniger anfällig für Graffiti, da diese nur durch die Waschanlage fahren müssen und alle Schmierereien wieder dahin sind.


    Schön wär's... Auch da dürfen die Leute von der Außenreinigung noch kräftig schrubben - ein Grund, warum's in der Halle in Steinhausen (Quietsch-Werk der Münchner Sause) immer so nach Orangen riecht ;) X(


    Alex

  • Reise&Touristik kriegt es doch auch hin. Ich hab jedenfalls noch nie einen IC oder ICE gesehen, der mit "Graffiti" beschmiert wäre.

  • Ich habe schoneinmal einen IC-Wagen in Mainz Hauptbahnhof gesehen, aber nur einmal in meinem gesamten Leben.


    Das die IC/ICE Züge nicht so beschmiert(von innen) sind liegt vielleicht daran, dass dort nur Leute fahren die sich solch eine Fahrt leisten können.
    Außerdem wird im ICE ja immer kontrolliert(Ticketkontrolle).
    Warum sie von außen nicht beschmiert werden kann ich mir nicht erklären vlt ham die sprayer wirklich Respekt vorm ICE.

  • Hallo,


    Zitat

    Original von abcd nike
    vlt ham die sprayer wirklich Respekt vorm ICE.


    ...das galubst du wohl doch selbst nicht. Sprayer u.ähn. Künstler haben überhaupt kein Respekt vor irgendeinem Privateigentum, sei es nun eine Hauswand, eine Schule, ein Gerichtsgebäude (!) oder ein Zug. Und dass Sprayer Ausnahmen machen, nur weil da ein "Tunnel-Tampons"...ähh...ich meine ICE vor ihnen steht, wage ich ebefalls stark zu bezweifeln.


    Für mich scheint es eher ein Grund zu sein, dass die Züge des Regionalverkehrs auch über Nacht fahren, und dennoch schon mal ne Stunde an einem Bahnhof stehen...und zack..erwischt. Hingegen werden meines Wissens Fernverkehrszüge doch in anderen Abstellanlagen abgestellt, wo man über Nacht dann noch dran arbeiten kann, sprich Kontrolle und Reperatur....also weniger Chancen für Sprayer,etc.


    Grüße
    Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von Patrick Wettlaufer ()

  • Und falls doch mal was passiert, reagiert R&T vielleicht anders als die Regios. Was bei Regio weiter rumfährt und irgendwann mal abgewaschen wird, wird bei R&T möglicherweise sofort rausgenommen.

  • Zitat

    Original von Harry Weston
    Und falls doch mal was passiert, reagiert R&T vielleicht anders als die Regios. Was bei Regio weiter rumfährt und irgendwann mal abgewaschen wird, wird bei R&T möglicherweise sofort rausgenommen.

    Oft kann es aber auch am Besteller liegen. Die Bayerische Eisenbahn Gesellschaft (BEG) bestellt für den Freistaat Bayern u.A. auch die S-Bahn-Leistungen in München und hat dort auch die Auflage gestellt, dass durch Graffity, genauso wie die in letzter Zeit öfters vorkommenden Teer- und Farbattacken verschandelten 423 schnellstmöglich aus dem Fahrgastverkehr gezogen und gereinigt werden müssen, unsere Quietscher sollten normalerweise nicht länger als 48 Stunden in einem solchen Zustand durch's Lande quietschen.
    Vielleicht weiß das Land NRW ja noch gar nichts von einer solchen Möglichkeit :D Oder man hat dort die Auflage gestellt, dass der verkehrsrote Lack durch eine bräunliche Beschichtung (manche sagen es wäre nur Dreck...) geschützt werden muss ;)


    Eine gute 3.-Platz-Nacht,
    Alex


    PS: Reich&Teuer heißt schon seit einiger Zeit "DB Fernverkehr"

  • Bei der HLB fährt der Zug noch einen Tag, am nächsten Tag wird er durch ein Ersatzfahrzeug ausgewechselt! Deshalb ham die hier auch immer ein Fahrzeug stehn!
    Das Fahrzeug wird dann innerhalb von 3 Tagen (so hab ichs mal erlebt) gereinigt, dann fuhr der Zug sauber wieder durch die Wetterau! Ich find, die Leut, die sowas machen, müssten den Zug per Hand! reinigen und ihr "Kunstwerk" wieder entfernen! Das wär mal ne gerechte Strafe!


    Gruß


    BR 646

  • Zitat

    Ich find, die Leut, die sowas machen, müssten den Zug per Hand! reinigen und ihr "Kunstwerk" wieder entfernen! Das wär mal ne gerechte Strafe!


    Auch wenn das alle hier so sehen mögen, wird man das rechtlich und praktisch nie durchsetzen können. Mir ist lieber, ein Profi reinigt das Fahrzeug (denn beim unsachgemäßen Reinigen geht auch gern mal was kaputt) und die Kosten zahlt der "Künstler". Und das ist nur die zivilrechtliche Seite, ein Staatsanwalt wird sich warscheinlich auch dafür interessieren, denn u.U. ist das noch ein irgendwie gearteter Eingriff in den Schienenverkehr...


    Zitat

    Vielleicht weiß das Land NRW ja noch gar nichts von einer solchen Möglichkeit Oder man hat dort die Auflage gestellt, dass der verkehrsrote Lack durch eine bräunliche Beschichtung (manche sagen es wäre nur Dreck...) geschützt werden muss


    Warscheinlich. Vielleicht meint man in NRW, das muss so sein. :D *duck und weg*

  • Hallo,


    Zitat

    ist das noch ein irgendwie gearteter Eingriff in den Schienenverkehr


    Also an sich ist die Bestrafung erst einmal schwierig. Ausgehend vom §303 (1) StGB ist die Sachbeschädigung erst dann strafbar wenn die beschädigt oder zerstört wird. Und hier streiten sich die Geister. Nehmen wir mal an, Täter X sprüht mit Graffitti ein Wand an, das Graffiti greift das Mauerwerk an und die Entfernung ist unmöglich oder hinterlässt Schäden im Mauerwerk, dann ist das zweifellos eine vollendete Sachbeschädigung.
    Nun Fall 2: Täter Y beschmiert auf Abstellbahnhof O einen Zug, der nach aufwendiger Reinigung wieder "glänzt wie am ersten Tag" und auch voll einsatzfähig ist. Hat Y nun nun den Zug vollendet beschädigt. Nein, denn der Zug lässt sich wieder reparieren.
    Könnte also der Versuch der Sachbeschädigung in Betracht kommen,strafbar nach §303 (2) StGB. Dazu muss man dem Täter Y allerdings nachweisen, dass er wollte, dass das Graffitti unentfernbar bleibt oder der Zug dadurch andere Mängel erleidet - und das kan man fast nie.


    Folge: In vielen Fällen bleibt nur der zivilrechtliche Anspruch.


    Dasselbe gilt für §315 (1) 1. und 2. Für den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr muss das Beförderungsmittel schon vollendet zerstört werden, dazu siehe oben. Bleibt ggf. 2. "Beeinträchtigung durch Hindernisse"- sprich wenn der Täter ins Gleisbett steigt und an einen Zug von der Seite herangeht- während des laufenden Bahnverkehrs- dann könnte man ihn belangen, ansonsten nicht.


    Grüße
    Patrick

  • Zitat

    Ausgehend vom §303 (1) StGB ist die Sachbeschädigung erst dann strafbar wenn die beschädigt oder zerstört wird.


    Ich dachte, es gibt da jetzt seit neustem eine neue Regelung, die das Anbringen von Schmierereien eindeutig als Sachbeschädigung festlegt?


    Zitat

    Dasselbe gilt für §315 (1) 1. und 2. Für den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr muss das Beförderungsmittel schon vollendet zerstört werden, dazu siehe oben. Bleibt ggf. 2. "Beeinträchtigung durch Hindernisse"- sprich wenn der Täter ins Gleisbett steigt und an einen Zug von der Seite herangeht- während des laufenden Bahnverkehrs- dann könnte man ihn belangen, ansonsten nicht.


    Naja, wenn man keinen Bremszettel schreiben kann, weil man die Daten vom Fahrzeug nicht ablesen kann, der Tf vom Führerstand aus nichts mehr sieht, etc. dürfte schon ein Eingriff vorliegen.

  • Zitat

    Naja, wenn man keinen Bremszettel schreiben kann, weil man die Daten vom Fahrzeug nicht ablesen kann, der Tf vom Führerstand aus nichts mehr sieht, etc. dürfte schon ein Eingriff vorliegen.


    ..aber nciht in den laufenden Verkehr. Sprayer und.ähnl. nehmen ihre Handlungen ja zumeist nachts vor, wenn der Zug abgestllt ist. (Beispielsweise auf einem Abstellbahnhof).Der Zug nimmt also im Moment nicht am Zugverkehr teil, also keine Gefährdung. Wenn der Zug am nächsten Tag, dann entdeckt wird und man Daten nicht mehr ablesen kann-dann muss der Zug halt stehen bleiben. Aber liegt dehsalb ne akute Gefährdung des Bahnverkehrs vor ?


    Was anderes ist es, wenn die Sprayer auf Gleisen rumhampeln auf denen gerade Zugverkehr stattfindet oder sich an Züge dranhängen (->"Surfer").Das ist dann ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, da ne akute Gefährdung besteht, dass dieser Mensch ein Unglück auslöst.


    Zitat

    Ich dachte, es gibt da jetzt seit neustem eine neue Regelung, die das Anbringen von Schmierereien eindeutig als Sachbeschädigung festlegt?


    Ahhhhhhh....wird Zeit, dass ich mir mal ein neues StGB anschaffe...(hab hier noch die 36.Auflage von 2001 liegen...). Aber sicherlich hast du Recht, habe ich gar nicht bdeacht, dass die "Vorraussetzung der Substanzverletzung" gar nicht mehr gegeben sein muss, allerdings halte ich das folgendes Gesetz auch für schwammig:


    §303 (2)[neu]: "Ebenso wird bestraft, wer das Erscheinungsbild einer Sache nicht unerheblich und nicht nur vorrübergehend ändert"


    Was nun "nicht nur vorrübergehend" und "nicht nunerheblich" ist, ist Auslegungssache, ein findiger Anwalt kann da bestimmt ne Menge raus machen, aber ich glaube, das würde an dieser Stelle zu weit führen...


    Nochmal "Entschuldigung" für meine veralterte Info...


    Grüße
    Patrick

  • Zitat

    Was anderes ist es, wenn die Sprayer auf Gleisen rumhampeln auf denen gerade Zugverkehr stattfindet oder sich an Züge dranhängen (->"Surfer").Das ist dann ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, da ne akute Gefährdung besteht, dass dieser Mensch ein Unglück auslöst.


    Richtig. Ich schrieb ja von einen "irgendwie gearteten Eingriff". Natürlich liegt erstmal keine akute Gefährdung vor, allerdings bedeutet so ein Sprayerangriff meistens, dass das Fahrzeug nicht für den Betrieb zur Verfügung steht und damit der Betriebsablauf gestört werden kann (Fahrzeugumlauf), was ja meines Erachtens auch einen Eingriff in den Bahnverkehr darstellt, wenn auch meistens keinen gefährlichen.

  • S-Bahn-Hopping und S-Bahn-Surfing sind gefährliche Eingriffe in den Schienenverkehr. Wenn jemand einen Mittelbahnsteig über die Gleise verläßt, dann könnte man es evtl. auch so sehen. Aber nachts, wenn ein Zug auf einer Abstellanlage steht, sieht das anders aus. Allerdings könnte man sich Gedanken drum machen, ob diese Abstellanlage offen zugänglich ist, oder ob man über die freie Strecke gehen muß, um sie zu erreichen.


    Zitat

    "Ebenso wird bestraft, wer das Erscheinungsbild einer Sache nicht unerheblich und nicht nur vorrübergehend ändert"


    Selbstverständlich ist eine Schmiererei auf einem Eisenbahnwaggon eine nicht unerhebliche und nicht nur vorübergehende Änderung des Erscheinungsbildes. Oder kann man "Graffiti" mal eben mit nem Schwamm wegmachen? Unabhängig davon sind die zivilrechtlichen Folgen ebenfalls zu beachten. Evtl. kann man sogar §60 StGB (Absehen von Strafe) in Betracht ziehen, wenn die zivilrechtlichen Folgen sehr hart sind. Wenn ein minderjähriger Schüler tausende von €uro für die Reinigung bezahlen muß, könnte es verfehlt sein, ihn auch noch strafrechtlich zu belangen.