ST-Modul1a, HauptGleiR, Rückwärts, km 12,000: An dieser Stelle habe ich ein Lf6 hingesetzt und 600 m vorher ein Lf7. 500 m hätten wohl auch gereicht, aber dann hätte es sehr nah bei den Haltetafeln gestanden
Lf 6 ist im Bremswegabstand der Strecke, in diesem Fall also 1000 m, vor dem Lf 7 aufzustellen.
Zusätzlich wäre 315 m vor dem Lf 7 ein Geschwindigkeitsprüfabschnitt mit einem 2000 Hz Magneten und einer Prüfgeschwindigkeit von 140 km/h zu installieren, nicht alle für 160 km/h zugelassenen Tfz haben auch eine LZB-Ausrüstung.
Ich habe noch Lf6-Tafeln für die Geschwindigkeitserhöhungen hinzugefügt, aber das ist Geschmackssache und hängt natürlich davon ab, in welchem Jahr die Strecke angesiedelt sein soll.
Das würde ich auf jeden Fall empfehlen.
In ST-Modul1b, HauptGleiV, km 21,415 hat das Einfahrsignal ein Zs3, welches dunkel oder 120 km/h zeigen kann. Wäre es nicht richtiger, wenn auch hier Lf6/7 ständen und dafür kein Zs3(v).
So sehe ich das auch.
Geschwindigkeitsbeschränkungen, die im Fahrplan stehen, werden immer mit Lf6/7 signalisiert, oder nicht?
Das kommt wohl auf die Zeit in der die Strecke angesiedelt ist und auf das Signalsystem an. Auf der Strecke Dresden-Chemnitz von Peter Siegert durfte der Gleisbogen in der Einfahrt Muldenhütten nur mit 60 km/h befahren werden. Zu DR-Zeiten zeigte das dort befindliche Hl-Einfahrsignal auch ohne folgende Abzweigung immer "Fahrt mit 60 km/h".
In ST-Modul1b, Neustadt 5, Vorwärts, km 22225 fehlt meiner Meinung nach ein Lf6. Am Ausfahrsignal endet die Beschränkung durch das Hp2 und damit wären wieder 160 km/h erlaubt. Erlaubt sind aber nur 100 km/h.
Wo gibt es in Neustadt auf Gleis 5 160 km/h? Das Gleis führt geradeaus doch in Richtung Altenberg und die Streckengeschwindigkeit beträgt 100 km/h.