ZitatOriginal von Inbetween
Es mag zwar sein, bzw. es steht ausser Frage, dass diese Datein/Ansagen per Unterlassungserklärung verboten wurden, aber da sie im "Loksim" nicht einem kommerziellen Zweck dienen, geschweige denn kostenpflichtig vermarktet werden, sondern nur für private Zwecke in Anspruch genommen werden, wird kein Gericht/Staatsanwaltschaft der Welt Anklage erheben!!!
Die haben "besseres" zu tun!
MfG
Hallo,
ich möchte das Thema jetzt nicht vertiefen, aber das Gericht wird dabei gar nicht benötigt. Eine Unterlassungserklärung ist eine aussergerichtliche Einigung, die ein Anwalt schickt. Die Fristen sind bei solchen Schreiben relativ knapp bemessen, also bleibt einem wenig Zeit sich beraten zu lassen. Informiert euch mal ein wenig bei Abmahnwelle.de .. ihr werdet euch wundern.