ZitatOriginal von vega
Ja gut - Das mag natürlich sein...aber andererseits kannst du im Notfall immer noch behaupten, dass du derjenigen Person die dich angerufen hat, nur kurz mitgeteilt hast, dass du gerade nicht die Möglichkeit zum telefonieren hast.
Das tut nix zur Sache. Es reicht, wenn du das Telefon in die Hand nimmst und schon kann man dir ein Bußgeld auferlegen. Dafür musst du nicht mal telefonieren.
ZitatEin Bekannter von mir ist selbst Polizist und dieser sagte mir, dass es ja nicht schlimm wäre, wenn man für kurze Zeit sein Handy benutzt. Jedoch sollte man hierbei auf jegliche Form von Small-Talk verzichten.
Das ist situationsabhängig, würde ich sagen. Ich halte es ja auch für Schwachsinn, dass man nicht mal wenn man steht telefonieren darf. Der Motor muss aus sein (und evtl. sogar der Schlüssel gezogen), damit man auf der sicheren Seite ist. In hektischen Situationen ist telefonieren hingegen wirklich gefährlich. Und wenn du einen Unfall baust und währenddessen nur kurz was am Telefon geklärt hast, wird es auch egal sein, ob du auf Smalltalk verzichtet hast. Die Schuld dürfte trotzdem (auch) dir zugesprochen werden.
ZitatAlso ist ein kurzes "drangehen" durchaus im Bereich des Möglichen.
Das wird letztendlich vom jeweiligen Beamten abhängen, ob er dir das durchgehen lässt.
Zitat(Schreckhaft verzogen, weil ich immernoch in der Probezeit bin und mir schon mitlerweile 5 Punkte (!) eingehandelt habe.)
Mal ehrlich: Gerade erst den Lappen bekommen und dann schon 5 Punkte. Sollte einem das nicht zu denken geben, so dass man auf solche Dinge (und wofür du sonst noch so Punkte bekommen hast) lieber verzichtet?