zugbegleiter müssen nicht mehr Pfeiffen und aussteigen

  • ;) Na also wenn das HS auf "Freie Fahrt" schaltet, darfst Du schon weiterfahren, damit gibt der FDL ja sein Einverständnis.... ;) ;) ;)

  • Zitat

    Original von Bügelfaltenreiter
    ;) Na also wenn das HS auf "Freie Fahrt" schaltet, darfst Du schon weiterfahren, damit gibt der FDL ja sein Einverständnis.... ;) ;) ;)


    Eben, dann ist der Satz einfach falsch aufgebaut.

  • Wieso?


    Zitat

    Bei der DB wäre das eine Signalverfehlung, denn du darfst, wenn du zwischen Vorsignal und Halt-zeigenden Hauptsignal stehen bleibst, nicht ohne Zustimmung des FDL weiterfahren (auch bei Hp).


    Ich spreche ja nur von einem Halt-zeigenden Hauptsignal ;), die Zustimmung des FDL ist entweder Hp1 oder ein Befehl.
    Mit dem "Hp" am Ende meine ich Haltepunkt.

  • Zitat

    Original von BR 646
    Wieso?



    Ich spreche ja nur von einem Halt-zeigenden Hauptsignal ;), die Zustimmung des FDL ist entweder Hp1 oder ein Befehl.
    Mit dem "Hp" am Ende meine ich Haltepunkt.


    Ja und, das wäre nur bei der DB eine 'Signalverfehlung', und bei der SBB beispielsweise nicht??

  • Zitat

    Original von devil86
    Ja und, das wäre nur bei der DB eine 'Signalverfehlung', und bei der SBB beispielsweise nicht??


    Was hat das jetzt mit den einzelnen Bundesbahnen zu tun?
    Es gelten doch sowieso in jedem Land andere Betriebsordnung für die jeweiligen Eisenbahnen...

  • Zitat

    Original von Lokführer
    Was hat das jetzt mit den einzelnen Bundesbahnen zu tun?
    Es gelten doch sowieso in jedem Land andere Betriebsordnung für die jeweiligen Eisenbahnen...


    Der Satz ist einfach seltsam formuliert. Das wollte ich damit aufzeigen.
    Außerdem wird es wohl bei keinem EVU erlaubt sein, einfach ein rot zeigendes Signal zu überfahren!

  • Es ist ja egal, ob du jetzt ein Hp0 überfährst oder zwischen Vr0 und Hp0 ohne Zustimmung durch den FDL losfährst, ohne das Hp0 zu überfahren, es wäre beides eine Signalverfehlung, so zumindest hat man es mir beigebracht.


    Edit: Gemäß einer Richtlinie wird das hier geschriebene nicht bestätigt, sondern anders dargestellt. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich dieses nur Grob von meinem Betreuer während eines Betriebspraktikums erfahren habe und somit die Richtigkeit nicht Gewährleisten kann. Anscheinend ist diese Aussage auch nicht richtig, ich bitte daher, dies zu entschuldigen.

  • Zitat

    Original von BR 646
    Es ist ja egal, ob du jetzt ein Hp0 überfährst oder zwischen Vr0 und Hp0 ohne Zustimmung durch den FDL losfährst, ohne das Hp0 zu überfahren, es wäre beides eine Signalverfehlung, so zumindest hat man es mir beigebracht.


    D.h. angenommen, ich steh mit meinem Tfz im Bahnhof, alle Leut sind ein- und ausgestiegen, bis zum ASig sind noch 100m Bahnsteig, das ASig zeigt Hp0. Ich darf dann nicht bis zum ASig vorziehen?

  • Nein, darfst du nicht, jedenfalls wenn Paddy Recht hat. Ist ja auch sinnvoll, warum solltest du das tun? Du gewinnst nicht wirklich Zeit dadurch und niemand kann mehr in den Zug einsteigen.


    Ich nehme mal an, dass dabei auch der Sicherheitsaspekt eine Rolle spielt, denn wenn der Zug noch minutenlang am Bahnsteig rumsteht, dann mag manch ein zu spät gekommener noch versuchen, irgendwie reinzukommen. Daher mein vorheriger Beitrag, in dem ich schrieb, dass die Vorschrift nur gilt, wenn der Zug bei Halt vorm Signal immer noch am Bahnsteig stünde. Dann wäre auch erklärt, warum das so ein schweres Vergehen ist.

  • Sicherheit > Pünktlichkeit > Komfort > Umwelt


    Es ist wirklich ein Aspekt der Sicherheit, denn die Gefahr, über ein Hp0 zu fahren ist bei erneutem Anfahren deutlich größer.


    Übrigens, dass Dunkelschalten von Vorsignalen, wenn diese am Mast eines Hauptsignals hängen und das Hauptsignal Hp0 zeigt, ist auch ein Aspekt der Sicherheit.
    Der Tf soll auf das Hauptsignal achten, was danach kommt brauch ihn ja bei Hp0 nicht zu interessieren.


    Edit: Ja, ich weiß, schwieriger Satzbau ;)

  • Gemäß einer Richtlinie wird das hier von mir geschriebene nicht bestätigt, sondern anders dargestellt. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich dieses nur Grob von meinem Betreuer während eines Betriebspraktikums erfahren habe und somit die Richtigkeit nicht Gewährleisten kann. Anscheinend ist diese Aussage auch nicht richtig, ich bitte daher, dies zu entschuldigen.