Bundestag beschließt Entschädigung

  • Der Deutsche Bundestag hat ein Entschädigungsgesetz für Verspätungsfälle beschlossen, das noch durch den Bundesrat kommen muß.


    Bei Verspätungen von einer Stunde oder mehr hat der Fahrgast Anspruch, 25% des Reisepreises zurückzuerhalten. Bei zwei Stunden oder mehr sind es 50%. Das gilt auch für Reiseketten, wenn ich also meinen Anschlußzug verpasse, weil ein Zug 20 Minuten verspätet war und ich deshalb eine Stunde zu spät ankomme, erhalte ich 25% zurück. Fährt der Anschlußzug nur im Zweistundentakt, erhalte ich die Hälfte zurück.


    Dazu gibt es diverse Sonderregelungen für eine sich in die Nachtstunden verzögernde Ankunft inklusive Hotelübernachtungen und Taxifahrten, die vom EVU finanziert werden müssen.


    Im Nahverkehr gelten weitergehende Regelungen. So hat jeder Fahrgast bei Verspätungen von zwanzig Minuten oder mehr das Recht, Fernzüge ohne besondere Freigabe zu nutzen. Die Rückerstattungsregelungen bleiben davon unberührt. Das wichtigste: Die Rückerstattung muß in bar erfolgen - nicht in Fahrkartengutscheinen.