Hallo,
da ich den PZB bei ausgeschaltetem HS Thread nicht weiter zweckentfremden will, mache ich mal hier einen neuen Beitrag auf. Ich hab ihn mal allgemein PZB Fragen genannt, falls noch andere Themen auftauchen die mir nicht klar sein.
Ich wollte heute die Prüfgeschwindigkeiten bei unbeeinflusster Fahrt einbauen, bin da aber auf die eine oder andere Frage gestoßen:
Bei der Beschreibung zur PZ 80R bzw. I 60R steht
ZitatSie kann auf die zulässige Geschwindigkeit des Fahrzeuges VFz + 5 km/h begrenzt werden.
Wie kann man hier das "kann" interpretieren? Ist das abhängig vom Tfz?
ZitatBeim Überschreiten der Prüfgeschwindigkeiten erfolgt ein Intervallton nach 7 s als Vorwarnung und eine intermittierende ZB wird eingeleitet
Erfolgt der Intervallton auch erst nach 7 s? Oder kommt der Intervallton sofort und erst die ZB setzt nach 7 s ein?
Was ist eine intermittierende ZB? Eine ZB die automatisch wieder aufgehoben wird? (Denn das wird sie ja laut Ril)
In der Ril steht recht einfach
ZitatBei weiterer Geschwindigkeitserhöhung erfolgt eine (kontinuierliche) ZB.
In der BahnPraxis habe ich dazu genauere Angaben gefunden (http://www.euk-info.de/fileadm…4/BahnPraxisB_09-2004.pdf).
Insbesondere wird hier zwischen V-prüf und V-lim unterschieden. Kann ich davon ausgehen, dass die Angaben in der BahnPraxis korrekt sind?
Muss eine so "eingefangene" ZB bis zum Stillstand ebenfalls mit PZB frei aufgehoben werden?
lg und Danke
Lukas