Zugunglück von Hordorf einjährige Bewährungsstrafe für Lokführer

  • Zugunglück von Hordorf – einjährige Bewährungsstrafe für Lokführer
    28.11.12


    Nach dem schweren Zugunglück von Hordorf in Sachsen-Anhalt mit zehn Toten ist der Lokführer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter hatten keinen Zweifel daran, dass menschliches Versagen zu dem Unglück vom 29. Januar 2011 geführt hatte. Das Landgericht Magdeburg befand den 41-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung in 10 Fällen und fahrlässigen Körperverletzung in 22 Fällen, sowie der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs für schuldig. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die beide eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert hatten.


    "Dieser Zusammenstoß hätte von dem Angeklagten bei ständiger Beobachtung der Strecke verhindert werden können", sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling in ihrer Urteilsbegründung. Der Lokführer hatte mit einem Güterzug auf eingleisiger Strecke zwei Haltesignale überfahren und so den Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Personenzug ausgelöst. Nebel hatte die Sicht laut Zeugenaussagen damals stark behindert.


    Das Gericht schloss in der Urteilsbegründung aus, dass sich der Mann in der zweiten der beiden Loks des Güterzugs aufgehalten hatte. Das war nach dem Unfall vermutet worden. Auch gebe es keine Hinweise, dass der Lokführer wegen Telefonaten mit einem Handy abgelenkt gewesen sei. Der Mann sei zudem ausreichend ausgebildet gewesen und habe auch nicht unter Drogeneinfluss gestanden.


    "Es war kein Freispruch zu erwarten", sagte Verteidiger Dietmar Weitzel nach der Urteilsverkündung. Der Anwalt eines Nebenklägers kündigte Revision gegen das Urteil an. Er hatte in seinem Plädoyer fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.


    Weitzel hatte in seinem Plädoyer neben menschlichem Versagen auch einen "desaströsen Zustand der Gleisanlagen" für das Unglück verantwortlich gemacht. Die Deutsche Bahn habe es versäumt, die Strecke mit einem automatischen Bremssystem auszustatten, das es auf den meisten deutschen Strecken gibt. Inzwischen existiert ein solches System auch in Hordorf.



    Quelle: RTL.de

  • Ich kann mich nicht wirklich festlegen ob der Lokführer nun Recht hat oder nicht.
    Zum einen hat er zwar durchaus recht damit das der Zustand der Gleise gerade auf Nebenstrecken nicht allzu gut, von den meisten Wessi-Nebenstrecken wird mir trotz zahlreicher Bahntouren immernoch übel (wobei 2/3 der Fahrzeuge auf Nebenstrecken noch tausendmal besser sind als die rollenden Rückenschmerzen aka 423/425 :rolleyes: ) und die ostdeutschen Bahnen sind sicherlich nicht besser ;), allerdings frage ich mich auch was es mit dem Zustand der Gleise zutun hat wenn man mit einem anderen Zug zusammenstößt.


    Gruß, personx

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  • Sicher dürfen sie das. Schon mal ne VII K mit Indusimagnet gesehen?
    Und Stellwerke wie EZMG haben so etwas gar nicht. Thalheim (Erzg) zb ist auch zum heutigen Tag noch Tretminen frei und wird Planmäig von der Erzgebirgsbahn bedient.


    Gruß André

  • Thalheim (Erzg) zb ist auch zum heutigen Tag noch Tretminen frei und wird Planmäig von der Erzgebirgsbahn bedient.


    Molli, Kühlungsborn-Bad Doberan (Mecklenburgische Bäderbahn) auch :!: