Ab wann braucht man eine Sifa?

  • Hallo zusammen,


    weiß Jemand sicher, ab welcher Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeuges (hier ein Zweiwegebagger), mit einer Sifa ausgestattet sein muss?


    Gruß
    Jens

  • Hallo Jens,


    Sifa wird in die Kategorie Zugsicherheitssystem eingeordnet, wie INDUSI und PZB.
    EBO schreib in §28 Abs. 4 die Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h vor, um ein unzulässiges anfahren durch ein Halt zeigendes Signal zu sichern.
    Die anderen Absätze verweisen auf §15, dieser beschreibt, dass die Zusicherungssysteme von der Strecke und deren Höchstgeschwindigkeit abhängig ist.


    Daher schließe ich herraus, dass Sifa ab 30 km/h erfordert ist. Ich könnte in der TSI nachrecherieren ob dort was erwähnt wird.
    Bei uns Schienenfahrzeugbauern ist die EBO sehr "verpönt" da sie alles sehr schwach beschreibt und keine Verweisungen auf die Normen gibt, viele Herrsteller arbeiten mit der TSI.
    Im Gegensatz zu der TSI gibt es sogar Verweisungen auf die jeweiligen Normen.
    Es gibt auch schwachstellen in der TSI, beste Beispiel der neue MÜ-NÜ-Express mit der Lokomotive von Skoda und DOSTO von BOM darf höhstens 189 km/h fahren anstatt 200 km/h....

  • Hmm, von u.a. PZB steht da was, zur Sifa habe ich jetzt nichts gefunden.


    Allgemein gilt ja, Zugfahrt mit maximal 50 km/h bzw. Begleiter beenden, Rangierloks dürfen noch maximal 10 km/h fahren ohne Begleiter und sind abzustellen.


    Zu den Škodaloks kommen auch Škodawagen, der restliche Ring West bekommt Bombardier-Twindexx.
    Gefahren wird mit Škoda dann maximal 189, da ab 190 strengere TSI-Vorschriften gelten, ähnlich bei einigen neuen ICx mit 249 km/h.

  • Gefahren wird mit Škoda dann maximal 189, da ab 190 strengere TSI-Vorschriften gelten, ähnlich bei einigen neuen ICx mit 249 km/h.


    Sollten die Werte nicht nachträglich noch auf 191 bzw. 251 km/h geändert werden, damit man eben bis zu 190 bzw. 250 km/h fahren kann? Mit so krummen Werten kann man ja in der Praxis nicht arbeiten und die Änderung um 1 km/h läge ja in jedem Toleranzbereich. In der Praxis würde eine maximal erlaubte Geschwindigkeit von 189 km/h ja dazu führen, dass man maximal 185 km/h, eventuell auch nur 180 km/h fahren könnte, je nachdem ob die Technik bzw. weitere Regelwerke mit 5er oder 10er Schritten arbeiten können. Dann könnten die Bürobahner den Grenzwert ja auch gleich bei 180 bzw. 240 km/h festlegen.

  • Der Intention der Norm entspräche vermutlich eher eine Absenkung auf 180 oder 185 km/h. Und wenn nachgebessert wird, kommt auch eher das als eine Anhebung auf 190. Dass jemand die 189km/h voll ausnutzt, war vermutlich nicht beabsichtigt.