Loksim-Lizenz für Addons

  • Loksim-Lizenz für Addons:

    • Diese Loksim-Lizenz soll dem freien Austausch aller unter diese Lizenz fallenden Addons dienen. Hierzu werden nachfolgend einige Regeln genannt, die diesen Austausch beschreiben.
      Diese Lizenz beschreibt das allgemeinübliche Verfahren innerhalb der Loksim-Gemeinschaft. Weitergehende Vereinbarungen bzw. Abweichungen sind individuell möglich. Insbesondere ersetzt diese Lizenz keine andere Lizenz. Hieraus folgt, das diese Lizenz nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn ein Urheber keine anderen Bedingungen vorgelegt hat.
    • Addons unterliegen dem Urheberrecht und sind geistiges Eigentum der Urheber. Die Urheberschaft ist durch einen Eintrag in den Eigenschaften der Loksimdateien oder durch den Verzeichnisnamen gekennzeichnet.
    • Die Nutzung der Addons ist kostenfrei für nicht kommerzielle Zwecke gestattet. Für die kommerzielle oder gewerbliche Nutzung ist die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers notwendig.
    • Loksim-Addons dürfen unverändert einzeln oder im Verbund mit anderen Addons, insbesondere Strecken, kostenlos weitergeben werden. Dies schließt den Vertrieb über die Loksim-CD ein. Für einen kommerziellen oder gewerblichen Vertrieb ist die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers notwendig.
    • Die Veränderung von Addons ist unter folgenden Bedingungen möglich:

      • Veränderte Objekte und Texturen sind nicht im Ursprungsordner zu speichern, hierbei ist die Ordnerstruktur zu beachten. Weiterhin ist der Originalautor/-urheber in den Dateieigenschaften zu nennen. Sollen die veränderten Objekte als eigenständiges Addon veröffentlicht werden, also nicht als Bestandteil einer Strecke, so ist hierfür der Urheber anzufragen.
      • Veränderte oder erweiterte Strecken sind nicht im Ursprungsordner zu speichern. Sollen diese Strecken veröffentlicht werden, so ist hierfür der Urheber anzufragen.
      • Veränderte oder erweiterte Führerstände sind nicht im Ursprungsordner zu speichern. Sollen diese Führerstände veröffentlicht werden, so ist hierfür eine Freigabe der Urheber notwendig.
    • Die öffentliche Vorführung von Strecken bzw. Verfilmung zur Veröffentlichung für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den Urheber.


    Stand: 29.05.2015


    Diskussionen bitte hier: Diskussion zu Urheberrecht/Lizensierung

    --
    Wenn du die Götter zum Lachen bringen willst, mach’ einen Plan.