Haltestellenansagen für Aachen-Düren

  • Ich hab mir gerade das Internetrecht angesehen, darin steht, dass:


    Zitat


    Solange klar ersichtlich bleibt, dass die verlinkten Inhalte nicht von Ihnen stammen, sollte eigentlich niemand gegen die Verlinkung vorgehen können - schliesslich sind Hyperlinks ein wesentlicher Bestandteil des Internets.


    Quelle: http://www.e-recht24.de

  • Mahlzeit zusammen !!!


    @Thomas Burner


    Bist du einer der Entwickler dieser Software??? Wenn nein, ist Dein autreten hier alles neues Mitglied dieses Forums mehr als unakzeptabel. Du polterest hier rein wie eine wildgewordene Horde Nashörner. Das kann es ja wohl nicht sein.


    Ich würde Dich gern bitten, Dein auftreten hier Forum an den Rest des Forums anzupassen, da ich mir vorstellen könnte, das du bei einigen anderen Teilnehmern hier noch massiv anecken könntest.
    Solche Leute wie du sind hier überhaupt nicht gern gesehen.

  • Zitat

    Wenn nein, ist Dein autreten hier alles neues Mitglied dieses Forums mehr als unakzeptabel.


    Sehe ich nicht ganz so. Es soll Mitglieder geben, die wenig oder gar nicht schreiben. Es gibt auch Leute, die hier teilweise seit Jahren mitlesen, ohne angemeldet zu sein. Ich verstehe nicht, warum sich Forenuser mit vielen Beiträgen wie Olaf mehr "unverschämtes Verhalten" leisten dürfen sollen als welche mit noch recht frischem Registrierungsdatum. Für mich zumindest macht es keinen Unterschied in der Bewertung von Beiträgen, ob der Autor eines Beitrags neu ist oder schon länger im Forum aktiv.


    Natürlich muss man als Neuer mit solchen Reaktionen rechnen, wenn man so in eine Online-Gemeinschaft kommt, aber für mich (oder einen Moderator) darf das kein Kriterium bei der Beurteilung sein. Man kann übrigens auch noch als Alteingesessener bei den Mitusern anecken... ;)


    Ins eigentliche Thema möchte ich mich nicht einmischen, ich sehe dazu (noch) keine Veranlassung. Aber die erste Frage von Olaf würde mich bei der Gelegenheit schon interessieren.

  • Guten Tag,


    zunächst vielen Dank an Peter Siegert für die prompte Reaktion – und das ganz ohne Diskussionen.


    Zitat

    Original von OlafT
    [...]
    Bist du einer der Entwickler dieser Software???
    [...]


    Bei AT&T handelt es sich um ein Unternehmen. Es gibt in der industriellen Forschung nicht den Entwickler. In aller Regel sind sehr viele Personen an einem Projekt beteiligt, häufig auch nur kurzzeitig. Und neben Entwicklern gibt selbstverständlich auch weitere Berufsgruppen, welche ihr Wissen entsprechend einbringen. Soviel nur dazu...


    Und ob ich dieser Gruppe, diesem Projekt und dem Unternehmen angehöre/angehört habe, spielt in diesem Kontext keine Rolle. Vertretungsberichtigt ist hier keine natürliche Person, sondern zunächst allein AT&T Labs, Inc.


    Zitat

    Original von OlafT
    [...]
    Wenn nein, ist Dein autreten hier alles neues Mitglied dieses Forums mehr als unakzeptabel.
    [...]


    Wenn man auf etwas hingewiesen wurde, sich in einem Forum anmeldet und versucht, mit den entsprechenden Personen eine Grundlage zu finden, dann ist dies also verwerflich? Das sieht du wahrscheinlich richtig – jedenfalls juristisch, denn: Es kann sich hierbei um keine Unterlassungsaufforderung handeln. Aus diesem Grund formulierte ich es auch, bestimmt, aber dennoch freundlich, als Bitte. Dies schien mir zunächst auch angebracht, denn schließlich handelt es sich hierbei um eine nicht-kommerzielle, kleine Gemeinschaft.


    Juristisch ist dieser Fall allerdings eindeutig. Es ist dabei zunächst völlig irrelevant, ob es sich um einen kommerziellen Hintergrund handelt. Unter anderem wird hier § 106 UrhG (1) erfüllt, (2) wird durch den gegebenen Kontext erfüllt - von dem reinen Verstoß der Nutzungsbedingugen mal abgesehen.


    Nicht jeder folgt einer Wegseher-Mentalität! Es liegt mir fern, hier Unfriede zu stiften. Wobei ich mich für meinen Beitrag auch nicht rechtfertigen müsste! Es gibt eben überall Menschen, welche sich bei der kleinsten Kritik persönlich angegriffen fühlen. Auch nicht jeder verträgt direkte Worte. Wenn ich mich als Neuling mit einem solchen Hinweis unbeliebt mache, dann soll das eben so sein.


    Ich wahre nur die Rechte anderer.

  • Guten Abend,


    @ Thomas Burner:


    Mich würde in diesem Zusammenhang nochmal interessieren, wieso hier kein Link zum o.g. Tool gepostet werden darf (ich rede jetzt von der direkten Seite des Tools von AT&T), denn in den Nutzungsbedingungen heißt es:


    Zitat


    You may refer people to this site but you cannot have users enter text on your site and use our servers to provide audio, even if you give us credit.


    Audio files produced on our site are intended only for private, non-commercial use. This is not legal advice (hey, we're researchers) but here are some scenarios. A class project is probably OK. Bugging your friends is probably OK (with us). The common thread here is temporary use with a very small distribution.


    heißt für mich: solange es ein direkter Link ist, und kein indirekter mit eigener Texteingabe usw. ist das zulässig, zumal wenn man schreibt: zum Ausprobieren!


    So wie ich das lese/übersetze, kann man das Tool privat nutzen wie man will und ein Teilhabenlassen ist in ganz begrenztem Umfang erlaubt ("unter Freunden").


    Widersprichst du dem, und wenn ja, wie begründest du das unter Einbeziehung des o.g. Zitates?


    Und ganz konkret gefragt:
    Wenn man den direkten Link zum Tool hier postet, hast du da auch was gegen?


    Gruß
    KBS-146-Fan

  • Zitat

    Original von Thomas Burner
    Juristisch ist dieser Fall allerdings eindeutig. Es ist dabei zunächst völlig irrelevant, ob es sich um einen kommerziellen Hintergrund handelt. Unter anderem wird hier § 106 UrhG (1) erfüllt, (2) wird durch den gegebenen Kontext erfüllt - von dem reinen Verstoß der Nutzungsbedingugen mal abgesehen.


    Bist du Anwalt? Ich wäre mir nicht so sicher, ob es sich bei den Dateien mit dem gesprochenen Text um ein Werk der Entwickler des Tools handelt und damit §106 greift. Den Text steuert man schließlich selbst bei, er ist also eine Eigenleistung, was sich durch Bearbeitung des Resultats (Hall, etc.) noch verstärkt. Der Urheber eines Bildes, das man mit Photoshop erstellt, ist ja auch nicht Adobe.

  • Ich möchte die Diskussion hier nicht weiter vertiefen.


    Zitat

    Original von Stevoo
    [...]
    Den Text steuert man schließlich selbst bei, er ist also eine Eigenleistung, was sich durch Bearbeitung des Resultats (Hall, etc.) noch verstärkt.
    [...]


    Das ist eine sehr fragwürdige Auslegung des Urheberrechts. In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass ein hoher Grad an Verfremdung (Eigenanteil) die Rechte der Urheber erlöschen lassen. Wenn du also ein beliebiges Bild nur stark genug bearbeitest, dann ist der Eigenanteil so groß, dass das Bild grundsätzlich deinen Rechten unterliegt?


    Zitat

    Original von Stevoo
    [...]
    Ich wäre mir nicht so sicher, ob es sich bei den Dateien mit dem gesprochenen Text um ein Werk der Entwickler des Tools handelt und damit §106 greift.
    [...]


    Welchen § 106 meinst du? Wenn ich mir das hier so ansehe, könnte man auch von § 106 BGB sprechen...


    Der § 106 UrhG schränkt die Quelle und das Verfahren hierzu nicht ein. Grundsätzlich beschaffst du dir hier eine Audiodatei von einer Internetseite. Ob diese dort dauerhaft zur Verfügung steht, oder aber On Demand generiert wird, ist unbestimmt. Fachjuristen legen dies bewusst nicht aus. Dies hätte auch zur Konsequenz, dass d-DRM-Systeme die Urheberrechte an den Kunden abgeben würden. Dies wäre sinnlos! Prinzipiell müsste dies aber konkret für diesen Fall geprüft werden. Das kann so pauschal nicht gesagt werden.


    Zitat

    Original von Stevoo
    Der Urheber eines Bildes, das man mit Photoshop erstellt, ist ja auch nicht Adobe.


    Ein Vergleich zu lokal installierter Software ist nicht möglich, dies ist ein anderer Geltungsbereich.


    Zitat

    Original von KBS-146-Fan
    Wenn man den direkten Link zum Tool hier postet, hast du da auch was gegen?


    Nur kurz: Nein, habe ich nicht. Es sei denn, es entstehe der Eindruck, die Audiodateien seien urheberrechtsfrei. Du solltest versuchen, meinen ersten Beitrag zu verstehen. Es ging primär um den Kontext. Es ist, allein schon durch die Nutzungsbedingungen, ausgeschlossen, dort Audiodateien zu generieren und diese öffentlich zu verteilen. Und genau dies ist hier passiert. Siehe auch:

    Zitat

    Original von Frieder Cramer
    [...]
    so sind auch alle Ansagen in der Demo gemacht worden.
    [...]


    Die sog. Demostrecke ist meines Wissens öffentlich verfügbar. Nur der Kontext zu AT&T ist nun nicht mehr hergestellt.


    Habe ich mich so undeutlich ausgedrückt!?

  • Zitat

    Habe ich mich so undeutlich ausgedrückt!?


    Ähm, um ehrlich zu sein: ja! ;) Aber ich bin ja auch kein Jurist.


    Zitat


    Und genau dies ist hier passiert. Siehe auch:


    Die sog. Demostrecke ist meines Wissens öffentlich verfügbar. Nur der Kontext zu AT&T ist nun nicht mehr hergestellt.


    Diesen Beitrag, auf dem nun allem Anschein nach deine gesamte Argumentation beruht, verstehe ich so, dass er sich allgemein auf die Nutzung von Sprachsynthese in der Demo bezieht. Woher weißt du denn, dass konkret das AT&T-Tool gemeint ist? Es gibt derer ja viele, mit ganz unterschiedlichen Nutzungsbedingungen.

    Damit würde dann aber meiner Meinung nach deine Argumentation wie ein Kartenhaus zusammenfallen, aber das ist nicht schlimm, wir vergaloppieren uns alle mal...


    Irgendwie möchte ich fast Shakespeare zitieren... :rolleyes:



    EDIT:


    @Thomas Burner
    Ich würde mir wünschen, dass du auf diesen Beitrag nochmal antwortest, ansonsten werde ich davon ausgehen, dass du meine Meinung hier teilst, was mich natürlich freuen würde; wann überzeugt man schonmal jemanden mit juristischem Sachverstand :P


    Gruß
    KBS-146-Fan

  • Wie wäre es eigentlich mit einem Mikrofon und der eigenen, bzw. der Stimme eines Freundes / Freundin?
    Da bekommt man auch keinen (berechtigten) Ärger mit irgendwelchen Anwälten... :D


    In der neuen "Chip" ist eine Vollversion eines offensichtlich gut brauchbaren Soundbearbeitungsprogramms, mit dem man wohl allerlei Effekte generieren und Filter anwenden kann. Das klasische, halbverständliche Genuschel einer Bahnsteig oder Tf / ZuB - Ansage kann sowieso kein Sprachprogramm nachahmen wie eben die menschliche Stimme :D


    Irgendwelche Gongs, Jingels und andere Töne, die eine Ansage ankündigen, findet man lizenzfrei zur freien Verfügung im Netz.


    Edit: Gemeinen Anwälte - Witz entfernt.

  • Zitat

    Da bekommt man auch keinen (berechtigten) Ärger mit irgendwelchen Anwälten...


    In der neuen "Chip" ist eine Vollversion eines offensichtlich gut brauchbaren Soundbearbeitungsprogramms, mit dem man wohl allerlei Effekte generieren und Filter anwenden kann.


    mmhhh.....vielleicht solltest du zur Sicherheit die Nutzungsbestimmungen der Vollversion posten... :D :D ;)

  • Zitat

    Original von Thomas Burner
    Ich möchte die Diskussion hier nicht weiter vertiefen.


    Warum nicht? Du hast sicher Recht damit, dass man die Nutzungsbedingungen respektieren sollte, doch was das Urheberrecht angeht finde ich die Sachlage nicht so eindeutig.

    Zitat

    Original von Stevoo
    [...]
    Den Text steuert man schließlich selbst bei, er ist also eine Eigenleistung, was sich durch Bearbeitung des Resultats (Hall, etc.) noch verstärkt.
    [...]


    Das ist eine sehr fragwürdige Auslegung des Urheberrechts. In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass ein hoher Grad an Verfremdung (Eigenanteil) die Rechte der Urheber erlöschen lassen. Wenn du also ein beliebiges Bild nur stark genug bearbeitest, dann ist der Eigenanteil so groß, dass das Bild grundsätzlich deinen Rechten unterliegt?[/quote]
    Wenn sowieso nix von dem früheren Werk erkennbar ist (z.B. ein Bild, was durch mich komplett übermalt wird): ja.
    Ansonsten musst du den Begriff des urheberrechtlich geschützten Werkes betrachten. Ich zitiere mal aus der Wikipedia:


    "Maßgeblich ist aber die Definition in § 2 Abs. 2 UrhG, wonach Werke nur persönliche geistige Schöpfungen sind.


    Persönlich ist eine Schöpfung dann, wenn sie von einem Menschen geschaffen wurde, das heißt eine automatisch von einer Maschine generierte Graphik oder das von einem Affen geschaffene Gemälde sind keine persönlichen Schöpfungen und scheiden als geschützte Werke aus (juristisch umstritten ist die persönliche Schöpfung zum Beispiel auch bei Marcel Duchamps Urinal und bei John Cages 4'33)."


    Wo ist bei den durch die Software generierten Dateien die persönliche Schöpfung? Die Algorithmen dahinter (im obigen Text mit einem Teil der Maschine gleichzusetzen) sind persönliche Schöpfungen, in diesem Fall der Programmierer. Der Text selber kann höchstens eine Schöpfung desjenigen sein, der ihn erdacht hat. Die Audiodatei ist Ergebnis der Algorithmen, aber eben von keiner Person erstellt, die Programmierer haben nicht an genau diese eine Datei gedacht.


    "Die Schöpfung muss zudem einen geistigen Gehalt aufweisen, der in dem Werk eine wahrnehmbare Form gefunden hat, eine reine Idee ist deshalb noch kein geschütztes Werk."


    Dieser Auszug wirft die Frage auf, ob eine solche Datei ("Nächster Halt: Hintertupfingen") überhaupt genug geistigen Gehalt aufweist, um als Werk im Sinne des Urheberrechts zu gelten.


    Zur Frage des veränderten Werkes eines anderen steht bei WP noch dieser Absatz:
    "In diesem Zusammenhang wird auch der Begriff einer erforderlichen Gestaltungs- oder Schöpfungshöhe diskutiert, der jedoch nur schwer objektiv festzustellen ist und deshalb teilweise als Kriterium abgelehnt wird."

    Zitat

    Original von Stevoo
    [...]
    Ich wäre mir nicht so sicher, ob es sich bei den Dateien mit dem gesprochenen Text um ein Werk der Entwickler des Tools handelt und damit §106 greift.
    [...]


    Welchen § 106 meinst du? Wenn ich mir das hier so ansehe, könnte man auch von § 106 BGB sprechen...[/quote]
    Der regelt die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger und hat hiermit nix zu tun.

    Zitat

    Der § 106 UrhG schränkt die Quelle und das Verfahren hierzu nicht ein. Grundsätzlich beschaffst du dir hier eine Audiodatei von einer Internetseite. Ob diese dort dauerhaft zur Verfügung steht, oder aber On Demand generiert wird, ist unbestimmt.


    Es spielt aber eine Rolle, ob bei der Erzeugung tatsächlich irgendwelche Menschen direkt involviert waren, s.o.
    Der einzige Mensch ist in diesem Fall derjenige, der den Text vorgibt.

    Zitat

    Fachjuristen legen dies bewusst nicht aus. Dies hätte auch zur Konsequenz, dass d-DRM-Systeme die Urheberrechte an den Kunden abgeben würden.


    Nein, denn durch DRM-Systeme werden ja nur Werke automatisch in eine für Menschen hör- oder sichtbare Form transformiert. Deswegen hat der Hersteller eines DRM-Systems auch nicht das Urheberrecht an dem Werk, das durch das System geschützt wird, in seiner verschlüsselten Form.

    Zitat

    Original von Stevoo
    Der Urheber eines Bildes, das man mit Photoshop erstellt, ist ja auch nicht Adobe.


    Ein Vergleich zu lokal installierter Software ist nicht möglich, dies ist ein anderer Geltungsbereich.[/quote]
    Wo unterscheidet das Urheberrecht zwischen lokal installierter Software und solcher, die auf einem Netzwerkserver läuft und durch eine Schnittstelle zugänglich gemacht wird? Wenn sich ein Bildhauer Hammer und Meißel ausleiht, dann ist die Statue immer noch sein Werk und nicht das desjenigen, von dem er das dazu benötigte Werkzeug geliehen hat oder des Werkzeugherstellers. Er hat schließlich die Schöpfungsleistung erbracht.

  • @Stevoo

    Zitat

    Original von Stevoo


    Der regelt die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger und hat hiermit nix zu tun.


    Ich glaube, das könnte irgendwie ironisch gemeint gewesen sein...

  • Zitat

    Original von KBS-146-Fan
    Ich glaube, das könnte irgendwie ironisch gemeint gewesen sein...


    Das wäre aber kein feiner Diskussionsstil, ich habe mir schließlich den Paragraphen durchgelesen und bin dabei zu einem anderen Schluss gekommen als Thomas, das war alles.

  • Ääk, das Package wie ein Loksim-Package installieren. Dann im Loksim-Ordner unter "Doku" die Doku durchlesen. Da steht alles drinne.


    Der Fahrplan muss manuell editiert werden!