Laufzeit begrenztes Copyrigth

  • Hallo Ingo!


    Sieht so aus, als wäre es nicht weiter verlängert worden und wenn die Antwort auch so lautet, dann sollte es ausgelaufen sein. (Ich kann mich auch schwer irren.) Wenn es tatsächlich so ist, dann steht für den Russendiesel nichts im Wege. :)


    Leider weiß ich auch nicht viel darüber und ist auch nur eine Vermutung.


    Gruß Daniel

  • Ich würde mich nicht darauf verlassen. Solche Jahresangaben sind, zumindest nach Deutschen Urheberrecht, eigentlich hinfällig, da sie nicht nötig sind, um einen Rechtsanspruch geltend zu machen. Wie das nun in Russland gehandhabt wird, kann ich nicht sagen. Ich würde, um ganz sicher zu gehen (übrigens auch aus Respekt und Höflichkeit) konkret nachfragen, ob der Urheber einer Neuveröffentlichung bzw. -verarbeitung seines Bildes zustimmt. Wenn er nicht einverstanden ist (oder keine Antwort kommt), sollte von einer Veröffentlichung streng genommen abgesehen werden.


    Bei Zusi ist man da auch sehr streng: Da darf nichts ohne offizielle Genehmigung des Originalautors in den offiziellen Bestand.

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    Damit sollte deine Frage eigentlich ausreichend geklärt sein.

  • Nicht ganz denn diese Punkte , hier Punkt 3 und Punkt 5 gelten im Zeitraum wie folgt :


    Zumindest nach deutschem Recht sollten diese Jahreszahlen keinerlei rechtliche Bedeutung haben. Es gilt das Datum der Erstveröffentlichung und die Regelschutzfrist von 70 Jahren (letztere übrigens auch in Russland). Ob man durch Angabe einer Jahreszahl die eigenen Rechte ab einem bestimmten Datum einfach abtreten kann, weiß ich nicht. Es sollte allerdings im Sinne des guten Geschmacks sein, beim Autor konkret nachzufragen, ob er einer Neuveröffentlichung des Werkes in Teilen (hier sicherlich das Fst-Foto) zustimmt. Wenn da keine ausreichende Antwort kommt, gehört es zum guten Geschmack, von einer Neuveröffentlichung abzusehen.



    Dann sollen mich die russischen Kollegen/innen mal ganz gepflegt .....................


    Diesen Kommentar finde ich unter aller Sau, gerade Du als Addon-Ersteller solltest Respekt vor den Werken anderer Autoren zeigen. Wenn jemand deine Führerstände in in einem Land mit dem Hinweis "der kann mich mal" veröffentlicht, wäre das Geschrei hier wieder groß. Sorry, das finde ich so nicht tragbar.

  • Ganz ruhig! Hier ist Nichts veröffentlicht und wird ganz sicher ohne Genehmigung oder Klärung des Copyrigths von mir Nichts veröffentlicht. Und nun wiederhole ich mich mal mit der Antwort vom Autorenteam lautete: Das steht in der Textdatei !. Schlau oder ?

    Hast du in deiner Mail dargelegt, was du konkret vor hast mit dem Führerstand? Es ist halt immer so ein Ding mit der internationalen Verständigung. Ansonsten: Was spricht dagegen, noch mal nachzufragen, ob sie deinem Vorhaben konkret zustimmen?



    Der gegenseitige Respekt ist dabei immer ein ungeschriebenes Gesetzt gewesen und wurde von den Meisten auch immer gelebt.
    Was Du in meinem letzten Satz in die Pünktchen "einsetzt" ist Dir überlassen .

    Ja, aber warum schreibt man sowas dann... das impliziert doch, dass es dir egal ist, was die Originalautoren machen, nachdem du deinen Stiefel durchgezogen hast. Das finde bzw. fände ich nicht okay.

  • Die Jahresangabe 2001 - 2011 bezieht sich auf die *Erstellung* des Werks. Das Urheberrecht gilt mindestens 70 Jahre ab Erstellungsdatum (also hier 2011), im Regelfall aber 70 Jahre ab dem Tod des Autors.

  • Hallo Ingo .


    Du solltest nicht versuchen Tatsachen so zu drehen, das sie Deinen Ansichten entsprechen. Nimm es sportlich hin, das Du bei diesem Führerstand verloren hast. Du wirst bei einem anderen wieder gewinnen.


    Du hättest später auf alle Fälle verloren, nämlich dann, wenn der Urheber nach dem Erscheinen des Führerstandes seine Ansprüche geltend gemacht hätte.


    Immer sauber arbeiten, damit stärkt man auch seinen eigenen Ruf.


    Gruß
    Martin

  • Hallo Ingo!


    Ich hätte da schon mal Interesse an dem Russendiesel, wäre doch was mit einer Breitspurlok auf Regelspurgleisen zu fahren. :-)


    Gruß Daniel

  • Alles soweit richtig und möglich. Erstellungsdatum 10 Jahre ? Oder wie in einem anderen Fall sogar 15 Jahre ? Nicht wirklich anzunehmen.

    Naja, doch, schon. Es könnte sein, dass das Führerstandsbild von 2001 und der technische Teil von 2011 ist. Oder es sind über die Zeit immer mal wieder Änderungen vorgenommen worden. Da kann es schon sinnvoll sein, den gesamten Arbeitszeitraum anzugeben.


    Ansonsten stimme ich MartinF zu, speziell seinem letzten Satz:

    Immer sauber arbeiten, damit stärkt man auch seinen eigenen Ruf.

  • Nur für's Protokoll: Auch "ich hab da was und gebe es gerne heimlich weiter" ist eine Form der Weitergabe, die ohne Erlaubnis des Urhebers nicht zulässig ist.

  • Auch fürs Protokoll! Wer gibt hier was wem weiter? Pure Vermutungen gelle .

    Der Hinweis von Taschenschieber ist überaus berechtigt, du weißt doch genau, worum es geht, da musst du dich nicht dümmer machen, als du bist.


    Diese Weitergabe unter der Hand ist sowieso so'n Ding, wo ich nicht weiß, was ich davon halten soll. Es gibt keinen offiziellen Download, aber wenn du hier öffentlich schreibst, dass du diese Sachen eigentlich doch jedem anbietest (dieses Wortklauberei ist eigentlich zwecklos), dann gehört das durchaus auch in den Bereich, den ich als "nicht sauber" eingliedern würde. Deine Arbeit in allen Ehren, aber man muss eben auch nicht jedes Führerstandsbild, das man irgendwo findet wider allen Umständen für den Loksim ummodeln.


    (Ich hatte die Eingebung, dass ich an dieser Stelle kenntlich machen sollte, dass das meine Meinung ist und sicherlich nicht der Meinung des Ottonormal-Loksimnutzers entspricht.)


    Nachtrag


    Um kurz auf den Thread nebenan einzugehen:


    Kann man hier im Form keine Fragen mehr stellen um sich Hilfe zu holen bevor man evtl. Rechtswidrig handelt?


    Doch, kann man. Wenn man allerdings eine Antwort bekommt und dann trotzdem rechtswidrig handelt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass in Zukunft weniger Hilfe angeboten wird.