Ich habe mir mal ein paar Gedanken über eine Vereinfachung des „Texturbenutzungsverfahren“ gemacht.
Zum Einen verstehe ich die Sorge der Objekt- und Streckenbauer um der unberechtigten Nutzung in fremden Simulatoren oder gar der Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken. Zum Anderen verstehe ich aber auch die Streckenbauer, die - aus welchen Gründen auch immer – Strecken nicht veröffentlichen, um nicht in Konflikt mit den Urhebern zu geraten. Hier herrscht offene Unklarheit. Das mag daran liegen, dass die Objektautoren selbst das Copyright und die daraus resultierenden Folgen unterschiedlich sehen; die Einen nehmen es lockerer, die Anderen sehen es enger gefasst. Für – vor allem unerfahrene – Streckenbauer sind deshalb die Auslegungen nicht einheitlich erfassbar. Wie hat der Urheber das gemeint? Darf ich das Objekt benutzen, darf ich es verändern? Muss ich den einen fragen, den anderen nicht? Darf ich einen Teil einer Fotografie (z.B. ein Pflastermuster) für ein eigenes Objekt verwenden? Darf ich einen Teil eines fremden Objekts in mein eigenes einbauen? Darf ich überhaupt Objekte außerhalb des Standardpaketes benutzen?
Genau mit diesen Fragen habe ich mich beschäftigt, als ich die Texte in den Objekten las und aufgrund der Unsicherheit entschied, die Kbs826 nicht zu veröffentlichen. Ich wollte mich nicht im Nachhinein (und auch zukünftig) in einem Freizeitprogramm mit solchen Problemen beschäftigen. Dass ich damit nicht alleine stehe und noch mehr Strecken im digitalen Nirwana schweben, zeigt der Text von OliverC.
Zusätzlich ist das Copyright in den Objekten im Großen und Ganzen ein zahnloser Tiger. Spielen wir den Fall durch, dass jemand mit krimineller Ignoranz ein Objekt ausbeuten will: Er entfernt das Copyright und veröffentlicht das Objekt zu kommerziellen Zwecken auf seiner Homepage. Der Urheber erfährt es, beschwert sich und fordert den Täter auf, das Copyright zu beachten und das Objekt von der Hp zu entfernen. Der Täter ignoriert es! Und dann?
Der Urheber müsste einen Anwalt beauftragen, um seine Rechte vertreten zu lassen. Dies kostet Zeit und erst einmal Geld. Der Täter jedoch ist ein Unternehmen und beauftragt drei gute Anwälte. Der Rechtsstreit zieht sich hin. Neben dem Geld fordert das auch jede Menge Energie und Nerven, die man in seiner Freizeit lieber dem Hobby zugute kommen lassen würde. Das Ganze endet schließlich mit einem Vergleich, bei dem jeder seine Kosten selber trägt (auch das noch!)
Wie kann man all solche Unsicherheiten umgehen?
Dazu habe ich mir folgende Dinge überlegt, die meines Erachtens für alle Urheber, Nutzer, Streckenbauer und Streckenbauneulingen von Vorteil sind und das Unsicherheitspotenzial beseitigen.
Als erstes geht es um erstellte Objekte. Folgender Text sollte – wenn möglich – automatisch von der Software bei der Erstellung eines Objektes eingefügt werden:
„Dieses Objekt ist Eigentum der Loksim-Gemeinschaft und darf frei ausschließlich im Simulatorprogramm Loksim verwendet oder verändert werden. Das Urheberrecht der dazugehörende(n) Grafikdatei(en) verbleibt – auch verändert oder in Teilen – grundsätzlich beim Autor“
Anschließend sollte der Autor sich wie bisher nennen können.
Damit entfällt die Frage- und Hinweispflicht, da jedes Ursprungsobjekt automatisch in die Obhut der Loksim-Gemeinschaft übergeben wird und dort für den Autor geschützt wird. Eine Gemeinschaft kann ansich schon um einiges stärker auftreten als eine Einzelperson. Da es auch für bereits erbaute Strecken gilt, ist die Hemmschwelle zum Veröffentlichen beseitigt. Das Copyright der Grafiken jedoch verbleibt auch dann beim Autor, wenn ich bspw. die Farbe der Grafik oder Helligkeit verändere oder verschiedene Grafikteile zu einem neuen zusammensetze.
Um das Problem mit dem Streckenklau oder - veränderung einzudämmen (Danke an AndreasZ für den Hinweis mit der LZB-Verhunzung), gibt es auch hier eine Möglichkeit:
„Offizell anerkannte Strecken oder Streckenteile sind ausschließlich unter http://www.Loksim.de zum Download angebotene Strecken oder mit diesen identische. Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Autor.“
Damit erhöht man den Reiz, die Strecken zu veröffentlichen, und mit dem Zusatz „mit diesen identische“ bleiben auch Strecken wie z.B. RainerZ´s Saalebahn auf dessen Hp offizielle Strecken.
Zu den strecken- oder ortspezifischen Objekten oder Objektgruppen: Wenn ich mir die bisher veröffentlichten Strecken so anschaue, stelle ich fest, dass alle Streckenautoren recht stilsicher gearbeitet haben. So könnte ich mir kaum vorstellen, dass in einer „offiziell anerkannten Strecke“ plötzlich die Münchner Frauenkirche neben einem Nebenbahnhaltepunkt auftaucht. Dennoch sollten Teile der Frauenkirche bspw. zum Neubau einer kleineren Kirche möglich sein. Ich traue den Streckenbauern durchweg durch die Bank zu, dies stilsicher zu verwirklichen. Etwas mehr Vertrauen in die Gemeinschaft der Autoren wäre angebracht.
Man kann diese zwei Bedingungen nicht nur in dem Programm selbst, sondern auch auf der Webseite von Loksim integrieren. Dann wissen alle Neueinsteiger sofort, was machbar ist. Dies dürfte die Loksim-Gemeinschaft, die Kreativität und den Veröffentlichungswunsch wachsen lassen.
Ich habe mich bemüht, die Bedingungstexte so kurz wie möglich zu halten, um daraus nicht eine ganze AGB werden zu lassen. Das sollte auch so bleiben (sonst liest es keiner mehr). Dennoch: dies steht hier ausschließlich zur Diskussion und nicht als entgültiger Vorschlag. Ich bitte um weitere konstruktive Vorschläge!
Wolfcarl92