Deutsche Bahn belügt die Leute

  • Hallo Harry,


    hast du schon den RAN angemailt? Hier in Bayern bekommt man von Ihm eigentlich immer recht gute und schnelle Antworten.
    Die Bahn kann nur Technik einsetzen, die das EBA geprüft hat, und meist erfolgt der Einbau ja auch von den Fachkräften des Herstellers. Wenn da ein Montagsexemplar steht (was anscheinend der Fall ist), dann wird da sicher auch die Bahn den Hersteller in die Pflicht nehmen.
    Ich finde, das sich gerade die deutschen Hersteller hier immer wieder blamieren, siehe z.B. den ICE-T.
    Aber am Ende ist immer die Bahn schuld (wenn es denn nicht die Telekom ist).
    Beschwere dich doch beim Auftraggeber, da müsste es im Rathaus Witten einen Ansprechpartner dafür geben.


    Tomy

  • Ich bin vor einer Dreiviertelstunde am Annener Bahnhof vorbeigefahren. Um 20.22 stand ein Zug Richtung Dortmund da. Die Schranke war offen. Planmäßige Abfahrt war 20.04 (oder schon 19.44?).


  • Witten aktuell vom 27. September 2006. Hervorhebungen von mir.


    Hier spart die Eisenbahn aus betriebswirtschaftlichen Gründen an einer Bimmel. Das bedeutet, daß in einem Wohn- und Geschäftsbereich mitten im größten Wittener Suburb Annen, ein beschrankter Bahnübergang ist, der nicht mehr läutet, wenn sich die Schranken schließen. Daß Glocken bei neuen Bahnübergängen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, halte ich für einen politischen Skandal. Es zeigt einmal mehr, daß die Politik von Lobbyisten gemacht wird. Denn es ist in allgemeinem Interesse, daß Bahnübergänge bimmeln. Allerdings nicht im betriebswirtschaftlichen Interesse einer Aktiengesellschaft. Da ist es nur ein Kostenfaktor.

  • Wenn da was in die O-Leitung fliegt,fällt oder schweebt :-) was die O-leitung zerstört, muss diese normalerweise geerdet werden.


    Ausserdem würde ich mich mal ans EBA wenden,denn:
    § 23 Überwachung


    (1) Die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Mitglieder des Fahrpersonals sind verpflichtet, der zuständigen Behörde innerhalb einer von ihr festzusetzenden Frist


    die Auskünfte, die zur Ausführung der auf Grund des § 26 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung erforderlich sind, wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen,
    die Unterlagen, die sich auf diese Angaben beziehen, zur Prüfung auszuhändigen oder einzusenden.
    Zum Fahrpersonal im Sinne des Satzes 1 gehören die Arbeitnehmer der Eisenbahnverkehrsunternehmen, soweit sie als Triebfahrzeugführer, Triebfahrzeugbegleiter, Heizer, Bediener von Kleinlokomotiven, Lokrangierführer, Führer von Nebenfahrzeugen oder als Zugführer tätig sind.


    (2) Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Der Verpflichtete ist über sein Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren.


    (3) Die Aufsichtsbehörden dürfen Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume und Beförderungsmittel der zu überwachenden Betriebe innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitsstunden betreten, dort Prüfungen und Untersuchungen vornehmen und die geschäftlichen Unterlagen der Auskunftspflichtigen einsehen.


    (4) Zur Aufklärung von Eisenbahnbetriebsunfällen gelten die Absätze 1 bis 3 für Eisenbahnen und deren Betriebspersonal entsprechend.


    (5) Zum Betriebspersonal im Sinne des Absatzes 4 gehören die in § 47 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 6 Abs. 131 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378) geändert worden ist, genannten Betriebsbeamten.


    Ausserdem:
    § 28 Ordnungswidrigkeiten


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


    ohne Genehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Eisenbahnverkehrsleistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 erbringt oder eine Eisenbahninfrastruktur nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 betreibt,
    ohne Genehmigung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Eisenbahnverkehrsleistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 erbringt,
    als im Unternehmen Verantwortlicher entgegen § 12 Abs. 2 Satz 1 Tarife nicht oder nicht in der dort
    vorgeschriebenen Weise aufstellt oder entgegen § 12 Abs. 2 Satz 2 Tarife gegenüber jedermann nicht in gleicher Weise anwendet,
    als im Unternehmen Verantwortlicher oder als Mitglied des Fahrpersonals entgegen § 23 Abs. 1 Satz 1 oder als im Unternehmen Verantwortlicher oder als Mitglied des Betriebspersonals entgegen § 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4
    eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder
    Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder einsendet,
    als im Unternehmen Verantwortlicher entgegen § 24 Abs. 1 Satz 2 eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt,

    einer Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten
    Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
    einer Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 und 5 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
    einer Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 2 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, oder
    einem Gebot oder Verbot einer die Eisenbahnen betreffenden Verordnung der Europäischen Gemeinschaften oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Verordnung zuwiderhandelt, soweit eine Rechtsverordnung nach Absatz 3 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

  • Es ist immer möglich, daß was in die Oberleitung gerät. Kürzlich erst auf der Straßenbahnstrecke Wittener Straße in Bochum. Da war es ein Kipper, der abladen wollte. Wenn da nicht ein Busfahrer geistesgegenwärtig seinen Gelenkbus quergestelt hätte ...


    Nur das hat ja nichts mit dem fehlenden Warnsignal zu tun. Daß Schranken beim Heruntergehen bimmeln, ist eigentlich selbstverständlich. Und das ist kein gottverlassener Bahnübergang in der Knüste, sondern an einer Hauptverkehrsstraße in einem urbanen Zentrum einer Mittelstadt - der Status, den Annen mit 30.000 Einwohnern hätte, wenn es eigenständig wäre.


    Ich hab mal ein Bild der Gegend aus Google-Earth gezogen. Waf bedeutet Witten Annen Nord Fahrdienstleiter. Es ist seit einigen Wochen verwaist.


    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/stefanhennigfeld/annen.jpg]

  • Zitat

    Original von Harry Weston
    ...
    Daß Schranken beim Heruntergehen bimmeln, ist eigentlich selbstverständlich.


    Das würde ich nicht sagen. Wie hier schon erwähnt werden die Glocken bei neueren Modellen nicht mehr eingebaut. Das ist bei vielen bereits der Fall. Typischerweise haben diese keine Blinklichter mehr sondern Ampeln mit Gelbphase.


    Bei besonders gefährlichen Stellen sieht man aber trotzdem gelegentlich akustische Warngeber. Das sind dann zu den Gleisen gerichtete Lautsprecher aus denen ein "Glockenimitat" schallt.


    Immer öfter sieht man aber auch Kamera überwachte BÜs oder solche mit Radarsensoren.


    Gruß
    Jens
    [Blockierte Grafik: http://www.ostbahn.org/ecmf_edul/bue45_223.jpg]

  • Ich will ja gar nicht abstreiten, daß die fehlende Bimmel bei neuen Bahnübergängen wegrationalisiert wurde. Aber ich kritisiere es. Hier wird auf Kosten der allgemeinen Sicherheit Geld gespart, und das ist eine Folge davon, wenn man staatliche Infrastruktur privatisiert und somit nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betreibt. Es kann einfach nicht sein, daß ein Bahnübergang in einem urbanen Zentrum, einem belebten Wohn- und Geschäftsviertel, nicht mehr bimmelt, wenn er sich schließt. Ein solcher Mißstand ist einfach nicht hinnehmbar. Für Sehbehinderte stellt dieser Bahnübergang eine Gefahr für Leib und Leben dar.

  • Zitat

    Original von loknick
    Ausserdem würde ich mich mal ans EBA wenden,denn:
    § 23 Überwachung


    (1) Die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Mitglieder des Fahrpersonals sind verpflichtet, der zuständigen Behörde innerhalb einer von ihr festzusetzenden Frist


    die Auskünfte, die zur Ausführung der auf Grund des § 26 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung erforderlich sind, wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen,
    die Unterlagen, die sich auf diese Angaben beziehen, zur Prüfung auszuhändigen oder einzusenden.


    Dann müsstest du auch §26 Abs. 2 zitieren. Außerdem geht es um die Auskunft gegenüber der überwachenden Behörde, was eben das EBA sein dürfte und nicht die Feuerwehr von irgendeinem Ort oder gar Journalisten.

  • Zitat

    Hier wird auf Kosten der allgemeinen Sicherheit Geld gespart, und das ist eine Folge davon, wenn man staatliche Infrastruktur privatisiert und somit nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betreibt. Es kann einfach nicht sein, daß ein Bahnübergang in einem urbanen Zentrum, einem belebten Wohn- und Geschäftsviertel, nicht mehr bimmelt, wenn er sich schließt. Ein solcher Mißstand ist einfach nicht hinnehmbar. Für Sehbehinderte stellt dieser Bahnübergang eine Gefahr für Leib und Leben dar.


    Als ich Letztens in Klanxbüll fuzzen war, sah ich das rote Blinklicht auch nur im Sucher
    [Blockierte Grafik: http://img333.imageshack.us/img333/1122/im002589jd2.jpg
    Die vorhandene Klingel machte keinen Ton. Nun ist die Strecke dort sehr übersichtlich und ich kann sehen. Aber für die gehandicapten Mitglieder unserer Gesellschaft kann es im wahrsten Sinne ins Auge gehen. Deshalb sollte immer eine akkustische und optische Signalierung erfolgen.


    es grüßt


    MichaelB

  • Ich glaube langsam, Harry mag die DB nicht. Ich jedenfalls nutze die S1 und S3 weiter westlich täglich seit mehr als einem Jahr. Es ist bisher einmal vorgekommen das sie nicht kam. Allerdings habe ich vor der Haustür auch einen 10 Minutenverkehr, da fällt ein Ausfall nicht so sehr ins Gewicht.
    Natürlich ist es ärgerlich wenn keine Auskunft gegeben werden kann, aber der Informationsfluss ist manchmal hakelig und manchmal eben nicht. Ausserdem kommt es vielleicht darauf an, ob man Auskunft verlangt oder darum bittet. Seid nett zueinander!
    Uli-43

  • In der Tat: Ich halte den Konzern Deutsche Bahn AG für den größten infrastrukturpolitischen Fehler in der deutschen Geschichte. Noch größer als die Existenz der Deutschen Telekom AG. Wobei ich bei der Börsenentwicklung Ähnlichkeiten erwarte.


    Ich kritisiere, daß staatliche Infrastruktur nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird. Dabei ist der Nutzen von Infrastruktur, also auch der Eisenbahn, primär ein volkswirtschaftlicher. Statt dessen wurde gewinnträchtige Linien im Fernverkehr privatisiert und verlustträchtige Linien werden vom Staat finanziert. Früher mußte die Deutsche Bundesbahn den Streckenbau aus Eigenmitteln finanzieren - und sich dafür massiv am Kapitalmarkt verschulden. Heute bezahlt der Staat den Streckenbau - es ist dann allerdings Eigentum der Deutschen Bahn AG.


    Ich kritisiere, daß ein Bahnübergang aus Kostengründen erneuert wurde, und zwar auf eine Art und Weise, in der er für Sehbehinderte eine Gefahr für Leib und Leben darstellt.


    Ich kritisiere Rückbauorgien, die das Eisenbahnnetz in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiv ausgedünnt haben. Die Eisenbahn wird ja nicht erst seit dem 1. Januar 1994 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Die dahintersteckende Ideologie beherrscht die politische Denkweise in Deutschland bereits seit dem Lambsdorff-Papier im September 1982 - mit fatalen Folgen für uns alle.


    @ Uli-43


    Die fährst also regelmäßig mit der S1 und der S3, ich schließe daraus, daß Du in Essen oder Mülheim an der Ruhr lebst. Dann weißt Du ja sicherlich auch um den katastrophalen Zustand der x-Wagen, die in Nordrhein-Westfalen die S-Bahnen bedienen. Züge, die mit Eddings vollgeschmiert wurden, in denen man sich ekelt, sich zu setzen. Unklimatisierte Wagen, in denen man es im Sommer kaum aushält. Von der Tatsache, daß Urinverschmutzungen nur gelegentlich entfernt werden, ganz zu schweigen.


    Und noch etwas zum Thema Auskunft: Wo soll ich denn in Witten-Annen Nord oder am Wittener Hbf bitte Auskunft verlangen? Wo soll ich denn in Wuppertal-Vohwinkel bitte Auskunft verlangen? Wo soll ich denn in Wuppertal-Oberbarmen bitte Auskunft verlangen? Wo soll ich denn in Essen-Steele bitte Auskunft verlangen? Ich könnte unzählige weitere Stationen nennen, in denen die Servicemitarbeiter längst wegrationalisiert wurden. Auch im Zug ist kein Ansprechpartner. Schaffner gibt es hier schon lange nicht mehr, gelegentlich kommen mal Ticketkontrolleure rein, kontrollieren und gehen wieder raus. Service ist was anderes. Und solange die Eisenbahn im Gebiet des größten deutschen Nahverkehrszweckverbandes so miserabel ist, muß man sich nicht wundern, wenn Pendlerinnen und Pendler das Auto bevorzugen.

  • Zitat

    Original von Harry Weston
    (...)
    Ich kritisiere, daß staatliche Infrastruktur nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird. Dabei ist der Nutzen von Infrastruktur, also auch der Eisenbahn, primär ein volkswirtschaftlicher. Statt dessen wurde gewinnträchtige Linien im Fernverkehr privatisiert und verlustträchtige Linien werden vom Staat finanziert. Früher mußte die Deutsche Bundesbahn den Streckenbau aus Eigenmitteln finanzieren - und sich dafür massiv am Kapitalmarkt verschulden. Heute bezahlt der Staat den Streckenbau - es ist dann allerdings Eigentum der Deutschen Bahn AG.
    (...)
    Ich kritisiere Rückbauorgien, die das Eisenbahnnetz in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiv ausgedünnt haben. Die Eisenbahn wird ja nicht erst seit dem 1. Januar 1994 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Die dahintersteckende Ideologie beherrscht die politische Denkweise in Deutschland bereits seit dem Lambsdorff-Papier im September 1982 - mit fatalen Folgen für uns alle.
    (...)


    Klingt sehr richtig.


    Das sind weitere Gründe dafür, warum die Bahn von ihrem Streckennetz befreit werden muss.


    Die Straße ist ja auch nicht im Besitz des Autofahrers, der auf ihr unterwegs ist.


    Gruß
    Jens

  • Richtig, in der jetzigen Situation wäre eine Trennung von Netz und Betrieb richtig - damit zumindest das Schienennetz nach volkswirtschaftlichen und nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt wird.


    Einen Nachtrag noch: Die DB Netz AG plant, in naher Zukunft weitere 5000km Schienennetz zurückzubauen. Damit wäre das deutsche Eisenbahnnetz auf dem Stand, auf dem es im Bereich der heutigen Bundesrepublik bereits 1870 gewesen ist. Das war vor der Gründung des deutschen Reiches. Seitdem wurde die Eisenbahn erst ausgebaut, dann wieder abgebaut um jetzt erneut auf diesen Stand zurückzufallen.

  • Zitat

    Original von Harry Weston
    Einen Nachtrag noch: Die DB Netz AG plant, in naher Zukunft weitere 5000km Schienennetz zurückzubauen. Damit wäre das deutsche Eisenbahnnetz auf dem Stand, auf dem es im Bereich der heutigen Bundesrepublik bereits 1870 gewesen ist. Das war vor der Gründung des deutschen Reiches. Seitdem wurde die Eisenbahn erst ausgebaut, dann wieder abgebaut um jetzt erneut auf diesen Stand zurückzufallen.


    Es ist zum heulen. Ich könnte mich schon maßlos über den Verkehrsminister von NRW ärgern, der dank seines unsinnigen "Straße vor Schiene" Konzeptes nicht nur vorhandene Strecken stillegen will sondern auch den Ausbau verzögert wo er nur kann. Schienenprojekte werden durch sehr mysteriöse Rechnungen schlechtgerechnet. Bestes Beispiel ist der Bf. Süd in Köln: die Fahrgäste können von der Straßenbahn entweder 500m bis zur Unterführung oder über die Gleise gehen - was dann auch die meisten tun. Oder was ist mit der Wiehltalbahn? Oder dem Ausbau der Oberbergischen Bahn bis Lüdenscheid? Letztere ist fast fertig, wenn das jetzt entgültig gestoppt wird kommen auf das Land NRW Schadensersatzklagen zu - in Millionenhöhe.
    Leider lohnt es sich ja nicht sich darüber zu ärgern wie nicht nur unsere Zukunft kaputt gemacht wird sondern auch Milliarden Euro verpulvert werden - auf Einsicht bei Politikern und Leuten aus der freien Wirtschaft darf man nie hoffen.

  • Die entscheidende Frage ist ja die nach der Motivation für die entsprechenden politischen Entscheidungen. Wie so oft in unserer Republik liegt der Verdacht nahe, daß unsere Führungselite auch hier wieder auf eigene Rechnung wirtschaftet. Hier wurden schon dubiose Rechnungen angesprochen, Gutachten, an denen erstmal ein erlesener Kreis an Beratern und selbsternannten Sachverständigen verdient. Mal etwas allgemeines zu den Beraterverträgen in der letzten Zeit:


    In der Welt vom 4. Februar 2004 sprach der damalige Finanzstaatssekretär Manfred Overhaus von 170 Beraterverträgen seit 1999 (Rücktritt Oskar Lafontaines) im Wert von 168,8 Millionen €uro. Im Spiegel vom 15. April 2004 nennt Dietrich Austermann (CDU) eine ganz andere Größe: Als Haushaltsexperte seiner Fraktion sprach er von 1,4 Milliarden €uro.


    Um sich das klarzumachen: Wir sprechen hier von Steuergeldern, die dubiosen Beratungsfirmen in den Rachen geschoben werden. Albrecht Müller, Leiter der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt und Willy Brandt und Helmut Schmidt schreibt dazu folgendes:


    Mich alarmieren diese Zahlen (...), weil ich als Leiter der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt Erfahrungen mit Beratungs- und Gutachtenaufträgen habe. Wir kamen in den siebziger Jahren mit 1,2 Millionen DM, also etwa 600.000€ aus. Die meiste Arbeit erledigten wir mit eigenem Sachverstand.


    (Hervorhebung von mir)


    Genau das ist das Problem: Hier hat sich eine Führungselite eingenistet, die an der Verschleuderung unseres Volksvermögens kräftig verdient. Ich will das aus Platz- und Zeitgründen an dieser Stelle nicht im einzelnen erläutern und verweise auf die NachDenkSeiten sowie auf Albrecht Müllers Bücher "Die Reformlüge" und insbesondere "MachtWahn". Ich möchte hier nur den Hinweis geben, daß unsere Führungselite schon lange nicht mehr das Wohl der Allgemeinheit im Auge hat, sondern nur noch ihr eigenes. Das schlägt sich u.a. auch in der katastrophalen Verkehrspolitik unserer Zeit nieder.