ZitatAlles anzeigenOriginal von Martin H.
Habe ich am Freitag aufgeschnappt, ohne verlängerte Pistole:
Da kürzlich wieder ein S- BAhnzug über sein Ziel hinausgeschossen ist, soll es ab sofort folgende Weisung geben.
An einem Vorsignal in Warnstellung muss die Geschwindigkeit auf 60 km/h ermäßigt sein, sieht man es nicht, ist immer zu bremsen, Gerüchte sprechen bereits von 60 km/h 1000m vor dem Vorsignal.
1000m vvor einem Bahnsteig muss die Geschwindigkeit auf 60 km/h ermäßigt sein.
Weisung der DB, soll mit der Heraufsetzung der BRH wieder aufgehoben werden.
Weiß da jemand nichts genaueres? Kein Ja wird als Nein gewertet.
Das ist die, laut Bremsvorschrift, festgelegte Fahr- bzw. Bremsweise, falls die Sandung versagt und schlüpfrige Schienen vorherrschen. Es kann sein, daß das EBA genau diese Richtlinie jetzt für die S-Bahn anwenden lässt um das Fehlen der Mg-Bremse zu kompensieren. Die Bahn lässt übrigens verlauten, daß sie, auf Grund der Bremsprobleme, etliche 423-426 mit Mg-Bremse nachrüsten lassen will. Was das kostet will ich gar nicht erst wissen. Das sollte der bezahlen, der die Freigabe für diese Baureihen erteilt hat.
Ich glaube nicht, daß man bei den Fzg. die Brh herabgesetzt hat. Wozu auch. Das würde nur Sinn ergeben, wenn die Mg-Bremse ausfallen würde. Da sie aber keine haben ?!
Grüße
Jörg
(der heute seine 628er Berechtigung erworben hat, diese ausgereifte Baureihe hat zum Glück auch ne Mg)