ZitatBei dir sind die Regeln vor dem Download zu sehen, aber nicht auf der Loksim-Seite und nicht auf allen anderen Homepages...
Sehr wohl... ich war warscheinlich sogar einer der ersten, der sowas hatte, ich bekam anfangs sogar Stress, weil einige Angst hatten, ich würde Loksim mit irgendwelchen Lizenzbestimmungen "microsoftisieren"...
ZitatDu, und soweit ich weiß nur Du, hast Nutzungsempfehlungen auf Deiner Seite veröffentlicht. Die sehen recht gemäßigt und annehmbar aus. Allerdings wäre eine Mißachtung einer Empfehlung nur eine Unhöflichkeit und kein Rechtsbruch. Vielleicht könnte dieser Text als Grundlage für Nutzungsbedingungen in Loksim dienen.
Von Empfehlungen kann keine Rede sein, zumindest bei mir steht's microsoftmäßig eindeutig auf der Seite und auch in jedem Beipackzettelchen. Ich bin in diesem Fall (wie andere Autoren) Urheber und kann ganz genau sagen, was mit den von mir erstellten Dateien passieren darf. Oder muss man dazu unbedingt 'ne Preisliste beilegen? Wird man nur als kommerzieller Vertreiber ernstgenommen, weil man ja nur was klauen kann, was was kostet?
ZitatAuch bei Dir ist die Weitergabe nicht eingeschränkt, außer dass sie kostenfrei sein soll.
Doch. Wenn ich etwas für jedermann zum Download anbiete, mache ich mir den Inhalt damit rechtlich zu Eigen, außer ich mache unzweifelhaft deutlich, dass der Urheber der Verwendung zugestimmt hat! Wenn ich jemandem eine Datei per Mail schicke, ist das anders. Das ist mit jedem Foto, jedem Soundfile und jeder Grafik so, warum sollte das für Loksim nicht gelten? Die nötige Schaffenshöhe für's Urheberrecht wird ja wohl eindeutig erreicht.
Friedenspfeifen bitte draußen rauchen, nicht dass ich als Betreiber eines öffentlichen Forums noch belangt werde. Da auch unregistrierte User mitlesen können, sind wir auch keine geschlossene Gesellschaft.