Strecke Chemnitz-Dresden

  • Zitat

    Bei dir sind die Regeln vor dem Download zu sehen, aber nicht auf der Loksim-Seite und nicht auf allen anderen Homepages...


    Sehr wohl... ich war warscheinlich sogar einer der ersten, der sowas hatte, ich bekam anfangs sogar Stress, weil einige Angst hatten, ich würde Loksim mit irgendwelchen Lizenzbestimmungen "microsoftisieren"...


    Zitat

    Du, und soweit ich weiß nur Du, hast Nutzungsempfehlungen auf Deiner Seite veröffentlicht. Die sehen recht gemäßigt und annehmbar aus. Allerdings wäre eine Mißachtung einer Empfehlung nur eine Unhöflichkeit und kein Rechtsbruch. Vielleicht könnte dieser Text als Grundlage für Nutzungsbedingungen in Loksim dienen.


    Von Empfehlungen kann keine Rede sein, zumindest bei mir steht's microsoftmäßig eindeutig auf der Seite und auch in jedem Beipackzettelchen. Ich bin in diesem Fall (wie andere Autoren) Urheber und kann ganz genau sagen, was mit den von mir erstellten Dateien passieren darf. Oder muss man dazu unbedingt 'ne Preisliste beilegen? Wird man nur als kommerzieller Vertreiber ernstgenommen, weil man ja nur was klauen kann, was was kostet?


    Zitat

    Auch bei Dir ist die Weitergabe nicht eingeschränkt, außer dass sie kostenfrei sein soll.


    Doch. Wenn ich etwas für jedermann zum Download anbiete, mache ich mir den Inhalt damit rechtlich zu Eigen, außer ich mache unzweifelhaft deutlich, dass der Urheber der Verwendung zugestimmt hat! Wenn ich jemandem eine Datei per Mail schicke, ist das anders. Das ist mit jedem Foto, jedem Soundfile und jeder Grafik so, warum sollte das für Loksim nicht gelten? Die nötige Schaffenshöhe für's Urheberrecht wird ja wohl eindeutig erreicht.


    Friedenspfeifen bitte draußen rauchen, nicht dass ich als Betreiber eines öffentlichen Forums noch belangt werde. Da auch unregistrierte User mitlesen können, sind wir auch keine geschlossene Gesellschaft. :D

  • Hallo Andreas,

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    Original von AndreasZ
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    Doch. Wenn ich etwas für jedermann zum Download anbiete, mache ich mir den Inhalt damit rechtlich zu Eigen, außer ich mache unzweifelhaft deutlich, dass der Urheber der Verwendung zugestimmt hat! Wenn ich jemandem eine Datei per Mail schicke, ist das anders. Das ist mit jedem Foto, jedem Soundfile und jeder Grafik so, warum sollte das für Loksim nicht gelten? Die nötige Schaffenshöhe für's Urheberrecht wird ja wohl eindeutig erreicht.


    schön, dass du die Angelegenheit nochmal deutlich gemacht hast!
    Gruß
    Rainer

  • Es freut mich, dass wir wieder der Sachebene angekommen sind. Andreas' Downloads sind mit einem PDF-Beipackzettel versehen. Bei der 103 und der118 gibts darauf einen Hinweis auf die Nutzungsbedingungen, die auf seiner Homepage zu finden sind. Bei den anderen Führerständen nicht. Das war mir nicht mehr gegenwärtig. Bei Rainer heißt es nur Empfehlungen.


    Ich will gar nicht darauf beharren, dass meine Interpretationen bis hinters Komma wasserdicht sind. Ich wollte, etwas genervt durch verschiedene Zankereien im Forum, dass der Umfang der zulässigen Nutzung in sauber formulierte und auf der Loksim-Seite veröffentlichte Regeln gefasst wird. Das verbessert das Klima hier. Die Nutzungsbedingungen von Andreas Zimmermann und Rainer Ziener können als Muster dienen. Vielleicht findet sich unter den Forumsnutzern ein Jurist, der Hilfestellung geben kann.


    Gruß, Hallole

  • Noch ein paar Schlussbemerkungen meinerseits.


    Anknüpfen möchte ich an das Zitat von Genius:


    „Wie gesagt, jeder Streckenersteller sollte selbst entscheiden, wie seine Strecke zu behandeln ist. Eine Strecke nur per PN an ausgewählte Personen zu versenden finde ich ziemlich unfair - auch hier sollte Chancengleichheit bestehen.“


    Chancengleichheit wofür? Eine bis ins Detail formulierte Nutzungsempfehlung ist nutzlos, wenn sie ignoriert oder umgangen wird. Oder wie Halole es formuliert: „… hatte doch nur einen pfiffigen Weg gefunden, die legale Verbreitung, zu vereinfachen.“


    Der nachfolgende Satz von ihm, ist dann wohl eher ironisch aufzufassen. “...der Umfang der zulässigen Nutzung in sauber formulierte und auf der Loksim-Seite veröffentlichte Regeln gefasst wird.“


    Im Übrigen wundert es mich schon, dass sich gerade derjenige um möglichst juristisch ausformulierte Nutzungsregelungen Gedanken macht, der sich um Missbrauch seiner Nichtveröffentlichungen gar nicht sorgen bräuchte.


    Gegenseitiges Geben und Nehmen stelle ich in den Vordergrund – das ist Fairnis. Nicht unbedingt komplizierte Regelungen erfüllen ihren Zweck, einfache Anstandsregeln könnten es auch tun – hatte ich jedenfalls bis zum jetzigen Zeitpunkt angenommen.


    Fazit: Ich bestimme künftig den Personenkreis der Zugang zu meinen Arbeiten hat und nicht darüber, wie meine Strecken/AddOns zu behandeln sind.


    Damit ist das Thema „Strecke Chemnitz-Dresden“ vom Tisch und kann geschlossen werden.