Spitzensignale?

  • Signale an Zügen stammen aus der Zeit, als die Telekommunkationsanlagen bei der Eisenbahn erst wenig entwickelt waren. Insbesondere war es noch bis vor etwa 30 Jahren sehr schwierig, Streckenläufer und Arbeitsrotten mit wanderndem Arbeitsplatz zu erreichen. Deren einziges Informatiosmittel, war der Fahrplan. Ansonsten hieß es Ausschau halten. Sie meldeten sich vor Aufnahme der Arbeit entweder im Stellwerk oder von einem Streckenfernsprecher aus beim Fahrdienstleiter, um sich über bereits bekannte Änderungen zu informieren. Wenn sie unterwegs in die Nähe eines Fernsprechers kamen, waren sie verpflichtet sich wieder zu melden. Dazwischen konnten sie über Fahrplanänderungen nicht unterrichtet werden. Es war dann zum Beispiel wichtig, ob hinter einem Zug noch ein Sonderzug folgte oder ein nicht geplanter Gegenzug zu erwarten war. Es gab auch noch andere Schutzmaßnahmen, wie z. B. der (Vorsichts)Befehl "Rotte im Gleis" an den Lokführer.


    Das Signalbuch von 1935, das erste reichseinheitliche, führt auf:


    Zg 1 Regel-Spitzensignal
    Zg 2 Falschfahr-Spitzensignal
    Zg 3 Regel-Schlußsignal
    Zg 4 Falschfahr-Schlußsignal
    Zg 5 Vereinfachtes Schlußsignal
    Zg 6 Nachfolgesignal
    Zg 7 Gegenzugsignal


    Im Anhang sind noch Überbleibsel der unzähligen Länderbahnbesonderheiten genannt:


    Zg 101 Zugspitze für elektrische Züge (RBD Berlin)
    Zg 102 Zugspitze bei Falschfahrt für elektrische Züge (RBD Berlin)
    Zg 103 Zugschluß für Schmalspurbahnen (RBD Dresden und Schwerin)
    Zg 104 Zugschluß bei Falschfahrt für elektrische Züge (RBD Berlin)


    Gruß, Hallole

  • Zitat

    Original von Martin H.
    Wo steht, das das links sein muss? Nur in Höhe der Puffer.


    Nirgends. Aber bis jetzt hatten alle Loks die ich in den vielen Jahren gesehen habe die links an. kann natürlich sein das das ne Sozialistische Strategie war den Osten vom Westen zu Unterscheiden und die West V60 hatten die dann rechts. Ist mir aber auch egal wenn du deine Lampen in der Mitte nach oben ranbaust kannste halt Flugzeuge anstrahlen.


    Übrigens ist auch ein Rangieren mit Regelspitzensignal erlaubt.

  • Zitat

    Übrigens ist auch ein Rangieren mit Regelspitzensignal erlaubt.

    Bekannt, bekannt.


    Nur die Loks hier in München haben´s einmal da und einmal da, je nach Lust und LAune, ich hab´s auch nirgends gefunden.


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    Wir haben hervorragende Klimaanlagen in den Zügen, von heiß bis kalt ist Alles dabei, nur zur falschen Jahreszeit.


    [SIZE=1]Dieser Betrag wurde schon 2 mal storniert, zum letzten mal von Karstadt am 26.01.2000 15:04[/SIZE]

  • Hier in Wann laüfts meistens nach dem Motto ab: "Hauptsache man sieht mich" also auch gerane alle 3 Leuchten an, Hauptsache halt, man wird gesehen!

  • In älteren Signalbüchern steht noch geschrieben, dass beim Rangieren im Bahnhof das in Fahrtrichtung rechte Licht vorn und hinten eingeschaltet werden muss. Beim Befahren von Strecken und bei technisch ungesicherten Bü's ist das volle Spitzensignal gefordert, das ist auch heute noch so.
    Übrigens ist das volle Spitzensignal an Zügen beim Befahren von Strecken auch am Tage gefordert. Seit wann, weiss ich nicht ich kannte es vor der Ausbildung nur von Wendezügen, jetzt ist es generell vorgeschrieben. Bei vielen neueren oder umgerüsteten Fahrzeugen sind das Schluss- und/oder Spitzenlicht Voraussetzung für die Bremsprobeanzeige und das Türschliessverfahren (IS-Leitung, FMZ).


    Gruss
    Jörg

  • Vor rund acht Jahren kam die Anweisung, bei Tfz mit Vollwerbung oder Sonderlackierung das Spitzensigna auch am Tage zu führen. Eine Lok hat Werbung für eine Milch und die besteht aus einer Wiese mit Kühen, kann ja dem Hintergrund entsprechen.


    Das generelle Spitzenlichtgebot kam später, nach dem Datum bin ich aber noch auf der Suche.


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    [SIZE=1]Dieser Betrag wurde schon 2 mal storniert, zum letzten mal von Karstadt am 29.01.2008 15:04[/SIZE]