Signale an Zügen stammen aus der Zeit, als die Telekommunkationsanlagen bei der Eisenbahn erst wenig entwickelt waren. Insbesondere war es noch bis vor etwa 30 Jahren sehr schwierig, Streckenläufer und Arbeitsrotten mit wanderndem Arbeitsplatz zu erreichen. Deren einziges Informatiosmittel, war der Fahrplan. Ansonsten hieß es Ausschau halten. Sie meldeten sich vor Aufnahme der Arbeit entweder im Stellwerk oder von einem Streckenfernsprecher aus beim Fahrdienstleiter, um sich über bereits bekannte Änderungen zu informieren. Wenn sie unterwegs in die Nähe eines Fernsprechers kamen, waren sie verpflichtet sich wieder zu melden. Dazwischen konnten sie über Fahrplanänderungen nicht unterrichtet werden. Es war dann zum Beispiel wichtig, ob hinter einem Zug noch ein Sonderzug folgte oder ein nicht geplanter Gegenzug zu erwarten war. Es gab auch noch andere Schutzmaßnahmen, wie z. B. der (Vorsichts)Befehl "Rotte im Gleis" an den Lokführer.
Das Signalbuch von 1935, das erste reichseinheitliche, führt auf:
Zg 1 Regel-Spitzensignal
Zg 2 Falschfahr-Spitzensignal
Zg 3 Regel-Schlußsignal
Zg 4 Falschfahr-Schlußsignal
Zg 5 Vereinfachtes Schlußsignal
Zg 6 Nachfolgesignal
Zg 7 Gegenzugsignal
Im Anhang sind noch Überbleibsel der unzähligen Länderbahnbesonderheiten genannt:
Zg 101 Zugspitze für elektrische Züge (RBD Berlin)
Zg 102 Zugspitze bei Falschfahrt für elektrische Züge (RBD Berlin)
Zg 103 Zugschluß für Schmalspurbahnen (RBD Dresden und Schwerin)
Zg 104 Zugschluß bei Falschfahrt für elektrische Züge (RBD Berlin)
Gruß, Hallole