Signal im Kopfbahnhof?

  • Weiss zufällig jemand hier, ob der Strom auf der Rübelandbahn dieses Wochenende wie geplant wieder eingeschaltet wurde?


    Gruss pit

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  • Ich wurde in Berlin auf der Spindlersfelder Zweigbahn (S-47) mit dem eingangs gezeigten Signal (dort zusätzlich mit Kreisscheibe) konfrontiert. Auch hier: Seit Jahren auf dem betreffenden Ausweichgleis kein Zugbetrieb, so signalisiert es standhaft Hp0.


    Nun zu meiner Frage: Wie ist dieses Signal nun korrekt zu bezeichnen? Hauptsignal? Sperrsignal?


    Gruß Rainer

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  • Hallo zusammen,


    Zitat

    Original von Gerd S.
    Das ist eindeutig als Hl-Hauptsignal zu bezeichnen.


    So könnte das im Loksim aussehen.


    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/p641/ls/BAS_Hl13.JPG]


    Zitat

    Orginal von mohrrübe.
    Kurios finde ich, dass man diese Lampe nicht gespart hat - in Halle stehen ein paar von den Dingern ohne die grüne Lampe(Kurzeinfahrten und an Gleis 2, um 2 Züge einfahren zu können)


    Nach meiner Erinnerungen, an der Vorbeifahrt mit dem Auto, müssten die Signale ähnlich aussehen.


    Danke an GerdS, für die Signale ;)



    Grüße
    Steffen

  • [quote]Original von BenjaminR
    Wie kriegt der Lokführer die Erlaubnis, zu wenden und zurückfahren zu dürfen?


    quote]



    Ist zwar schon ein paar tage her die frage aber guck mal nochmal das Bild an, da steht ein Ra 12 mit dem die Rückfahrt genehmigt wird


    Ohhh okay ich seh gerade ist nur ein Ra11 aber das reicht ja auch

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  • Zitat

    Original von RainerR
    Nun zu meiner Frage: Wie ist dieses Signal nun korrekt zu bezeichnen? Hauptsignal? Sperrsignal?


    Fahrtbegrenzungssignal
    Hl-Signal mit kleinem Signalschirm
    mit Haupt- und Nebenrot sowie Ra12 (Sh1)


    Gruß Rainer

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  • Hallo Gerd.


    Stefan Carstens: "Signale" - "2 - Signalbegriffe, Anordnung und Bauformen, ...", MIBA


    Er benutzt den Begriff 'Fahrtbegrenzungssignal' mehrfach; .... erläutert ihn allerdings nicht.


    Nach meinem Verständnis kann ich "ab Signal keine Zugfahrten, nur Rangierfahrten -> Fahrtbegrenzung" folgen.
    (Ich bin ja auch kein Eisenbahner.) Warum soll ein Laie dem Autor hoch gepriesener Lektüre nicht trauen?


    Skepsis ist trotzdem angebracht, siehe 'Nebenrot' -> 'Ersatzrot'


    Nebenfrage: Können Zwischensignale nicht auch auf freier Strecke stehen?


    Gruß Rainer

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  • Zitat

    Original von Gerd S.
    auch (Fach-)Journalisten sind in der Regel keine Eisenbahner [...]


    Stefan Carstens ist ehemaliger Ingenieur bei DB Netz.


    Zitat

    Original von Gerd S.


    Wo hast du denn diesen Begriff her?


    Im von RainerR genannten Buch findet sich auf S. 126 eine Zeichnung eines Fahrtbegrenzungssignals sowie ein weiteres Foto der eingangs von ChristianK gezeigten Situation. So wie ich das verstehe, ist ein Fahrtbegrenzungssignal keine spezielle Funktion eines Hauptsignals im Sinne der Ril 301 (Esig, Asig etc.), sondern ein Hl-Signal mit einem abgewandeltem Signalschirm, das nur Hl13 und Ra12 zeigen kann - also nur eine Bauartabweichung.


    Es stellt sich für mich etwa so dar, als hätte Gerd sich gewundert, wo im Signalbuch denn die Kompakt- oder EZMG-Signale zu finden sind ;)


    Interessant wäre aber die Frage, was für Signale das tatsächlich sind:


    • Ausfahrsignal? Eher nicht, denn von den Signalen kann nicht auf die freie Strecke ausgefahren werden.


    • Deckungssignal? Gibt es m.W. nur auf der freien Strecke, für die Deckung von Klappbrücken etc. im Bahnhofsbereich werden die Einfahr-, Zwischen- oder Ausfahrsignale herangezogen.


    • Zwischensignal? Eine Fahrstraße ab einem Zwischensignal verlässt den Bahnhof (in der Regel) nicht. Allerdings sollte - rein logisch betrachtet - hinter dem Zsig noch (mindestens) ein Hauptsignal folgen.


    Also nichts, was 100% passen würde...

  • Eine besondere Bezeichnung für diese Art Signal ist mir auch nicht bekannt. Es gibt einige Indizien, die die Zuordnung zu den Deckungssignalen plausibel erscheinen lassen:


    1. Das Signal schützt (deckt) den anschließenden Weichenbereich, lässt aber keine Zugfahrt dahin zu.


    2. Auch das klassische Deckungssignal (als Form- oder Lichtsignal) kennt keinen Fahrtbegriff, sondern nur Hp 0 und Kennlicht.


    3. Die Einordnung als Deckungssignal schließt auch den besonderen Zweck als Zielsignal für schnellere Einfahrten ein.



    Die Vorschriftenlage ist für Alt- und Neuanlagen leider gemischt.


    Auszug aus einer Verfügung (in der RiL 818 enthalten) des Bundesbahn-Zentralamtes vom 26.04.78:


    "Abschluss von Einfahrgleisen, aus denen keine Ausfahrten möglich sind


    ... Diese Situation kann sich besonders auf Endbahnhöfen - die nicht Kopfbahnhöfe sind - ergeben wenn sich an den Einfahrweg Weichen für Rangierbewegungen anschließen.


    Wir ... geben folgendes bekannt:


    1. Einfahrgleise aus denen keine Ausfahrten möglich sind, sind abzuschließen:


    1.1. mit einem Sperrsignal, wenn die Einfahrgeschwindigkeit 30 km/h oder weniger beträgt


    1.2. mit einem Hauptsignal (mech. Technik) oder Haupt-/Sperrsignal (Dr-Technik) - jeweils ohne Fahrtbegriff - bei Einfahrgeschwindigkeiten von mehr als 30 km/h ...


    2. Bei 1.1 kann die niedrige Bauform des Lichtsperrsignals verwendet werden ..."



    In der RiL 819 Module 202 gültig ab 10.12.06 heißt es abweichend:


    "Abschluß von Einfahrgleisen


    ...


    3. Für Einfahrgeschwindigkeiten v > 40 Km/h sind auch Gleise (nicht Stumpfgleise), in denen planmäßig besetzte Reisezugfahrten enden, und aus denen keine Ausfahrten zugelassen sind, mit einem Hauptsignal abzuschließen.


    ..."


    Modul 302 sagt ergänzend:


    "...


    2. Schutzsignale ...


    (2) Das Lichtsignal Sh 1 bzw. Ra 12 wird als Sperrsignal in Verbindung mit dem Signalbegriff Hp 0 geplant ...


    Sperrsignale können verwendet werden als:
    ...
    - Zielsignal für Güter- oder Reisezugeinfahrten bis 40 km/h.
    ..."



    Sowohl RiL 818 als auch 819 drücken sich davor, diesem Anordnungsfall einen Namen zu geben. Also können wir frei entscheiden. Wie wäre es mit "Abschlusssignal"?


    RainerR: Während meiner Dienstzeit wurden die Begriffe Notrot, Nebenrot, Ersatzrot synonym benutzt. Gemeint war immer die Laterne, in der die dritte Rotlampe für den äußersten Notfall eingebaut war. Die leuchtete an den Einfahrsignalen selbst bei Totalausfall der Stellwerksstromversorgung bis zur völligen Erschöpfung der Batterie weiter.


    Damit dürften jetzt alle Klarheiten beseitigt sein.



    Gruß, Hallole, ehemaliger Ingenieur bei DB-Netz :D

  • Zitat

    Original von Hallole
    Auch das klassische Deckungssignal (als Form- oder Lichtsignal) kennt keinen Fahrtbegriff, sondern nur Hp 0 und Kennlicht.


    Ich möchte mal ein Formhauptsignal mit Kennlicht sehen ;)


    Zitat

    Während meiner Dienstzeit wurden die Begriffe Notrot, Nebenrot, Ersatzrot synonym benutzt.


    Unter dem Begriff "Nebenrot" verstehe ich eher den zweiten Glühfaden in der Rotlampe, der bei Ausfall des Hauptfadens angeschaltet wird. Erst wenn das Nebenrot auch schlappmacht, wird auf das Ersatz- oder Notrot (synonym), also eine andere Lampe, umgeschaltet. Aber das geht jetzt schon arg in Richtung Erbsenzählerei :D

  • @Michi:


    Das "klassische" reine Form-Deckungssignal war von der Konstruktion her ein Form-Vorsignal. Anstelle der gelben Scheibe war eine Sh 2-Scheibe montiert. Wenn keine Deckung nötig war, wurde die Scheibe weggeklappt, so dass nur noch die Kante sichtbar war, wie bei Vr 1. Das Nachtzeichen war ein rotes Licht. Wenn die Deckung aufgehoben wurde, wurde die rote Farbscheibe weggezogen und es erschien das weiße Licht der Laterne. Das sagte: "Ich hab' jetzt grad nix zu tun". Auch wenn es den Begriff damals noch nicht gab, es war die Bedeutung des Kennlichts.


    Zu Nebenrot: Die Signaler waren halt nicht immer konsequent beim Erbsenzählen :D

  • Zitat

    Original von Hallole
    Das "klassische" reine Form-Deckungssignal war von der Konstruktion her ein Form-Vorsignal. Anstelle der gelben Scheibe war eine Sh 2-Scheibe montiert. Wenn keine Deckung nötig war, wurde die Scheibe weggeklappt, so dass nur noch die Kante sichtbar war, wie bei Vr 1. Das Nachtzeichen war ein rotes Licht. Wenn die Deckung aufgehoben wurde, wurde die rote Farbscheibe weggezogen und es erschien das weiße Licht der Laterne. Das sagte: "Ich hab' jetzt grad nix zu tun". Auch wenn es den Begriff damals noch nicht gab, es war die Bedeutung des Kennlichts.


    Ja, die beweglichen Deckungsscheiben sind mir auch bekannt. Als Deckungssignale vor Gefahrenstellen werden meines Wissens aber Hauptsignale verwendet. Die Deckungsscheibe steht normalerweise nur am linken Gleis bei zweigleisigen Strecken, wenn kein Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist.


    Und ein normales Formhauptsignal kann eben kein Kennlicht anzeigen ;)

  • Das ist jetzt kein Evangelium:
    "Nur"-Deckungssignale sind/waren recht selten. Meist war dem Signal noch eine weitere Funktion zugewiesen (z. B. Blocksignal). Dann wird ein normales Hauptsignal verwendet, weil es ja auch einen Fahrtbegriff zeigen soll. Aus meinem früheren Tätigkeitsbereich kenne ich überhaupt nur drei reine Deckungssignale, allesamt für Hubbrücken im Hafengebiet.


    Eine Regelung, wie Du sie beschreibst, Aufstellung nur am linken Gleis, ist mir nicht bekannt. Wo hast Du das her?


    Gruß, Hallole

  • Quelle ist der oben schon zitierte "Carstens", Band 2, S. 14f. Dort heißt es:


    Zitat

    Daneben werden Deckungssignale [Anm.: Hauptsignale als reine Deckungssignale] noch in folgenden Fällen benötigt:
    [...]

    • Vor beweglichen Brücken [...] auf der freien Strecke. Dabei ist die Sicherung durch Hauptsignale bei mehrgleisigen Strecken nur aus der Richtung erforderlich, aus der sich planmäßige Zugfahrten der beweglichen Brücke nähern können.
      Das bedeutet, dass bei zweigleisigen Strecken, die nicht für den Gleiswechselbetrieb eingerichtet sind, nur das rechte Gleis durch ein Hauptsignal gesichert wird. Für Fahrten auf dem falschen Gleis erfolgt die Sicherung nur durch eine Deckungsscheibe oder ein Lichtsperrsignal. Dies gilt übrigens auch für den Bahnhofsbereich. Üblicherweise übernehmen hier die Ein- und Ausfahrsignale die Deckung einer beweglichen Brücke. Zusätzlich muss aber noch jedes zu der Brücke führende Gleis mit einer Deckungsscheibe (oder einem Lichtsperrsignal) gesichert werden.