TAV, SAT und Tb0 - Was ist das eigentlich?

  • Hallo,


    derzeit finden in zahlreichen Internetforen einige Diskussionen über TAV, SAT und Tb0 statt. Doch was ist das denn eigentlich? Erstmal möchte ich grob zusammenfassen, weshalb derzeit so viel diskutiert wird:
    Viele von euch haben doch sicherlich schon mitbekommen, dass einige S-Bahnen, hauptsächlich die, auf denen die Triebwagen der Baureihe 423 fahren, derzeit massive Einschränkungen bei den Türen haben. Das kommt daher, dass das EBA (EisenbahnBundesAmt; das ist quasi wie die Polizei und der TÜV nur eben für die Bahn) angeordnet hat, das automatische Schließverfahren der Türen in der BR 423, das bewirkt, dass sich die Türen alle 3 Sekunden selbsttätig schließen, wegen Sicherheitsgründen abzuschalten.


    Analysieren wir mal den Aufbau einer Tür. Wie wir es kennen, öffnen wir eine Tür (in einem neueren Fahrzeug) ganz normal mit Druck auf den Türentaster. Die Tür schwenkt dann automatisch auf, es wird eine Lichtschranke, die sich in etwa auf Kniehöhe befindet, eingeschaltet. Während des Ein- und Aussteigens wird diese Lichtschranke stetig unterbrochen, die Tür bekommt das Signal "Achtung, da befinden sich noch Leute zwischen der Tür, nicht schließen". Steigen nun keine Fahrgäste mehr ein oder aus, so wird die Lichtschranke nicht mehr unterbrochen. Nun läuft die Zeit mit. Wird die Lichtschranke innerhalb von 3 Sekunden nicht mehr unterbrochen, so fängt die Tür an, sich selbsttätig zu schließen. Entweder ertönt ein Piepton, oder hier im konkreten Fall beim 423 blinkt eine Lampe oberhalb der Tür. Dann schließt sich die Tür automatisch. Das System bewirkt, dass zum Beispiel im Sommer die Kühler der Klimaanlage im Zug bleibt, und im Winter nicht die Umgebung beheizt wird. Dieses Türschließverfahren nennt sich TAV (Technikbasierendes AbfertigungsVerfahren). Das TAV wird vom Lokführer wie folgt bedient: Der Lokführer kann bei etwa 10 km/h (den genauen Wert kenne ich gerade nicht) die Seite vorwählen, auf der die Türen freigegeben werden sollen. Dazu drückt er entweder auf einen sogenannten Leuchttastdrücker (kurz: LTD). Leuchttastdrücker deshalb, weil dieser das Blinken anfängt, wenn die Türen freigegeben werden können und leuchtet, wenn die Türen freigegeben sind. Sobald der Zug eine Geschwindigkeit von 3 km/h unterschreitet, gibt die Automatik die Türen frei, die Fahrgäste können ein- und aussteigen. Wie oben schon beschrieben, schließen sich die Türen dann alle 3 Sekunden, nachdem sich keiner mehr im Türenbereich aufhält. Bei der Abfahrt drückt der Lokführer dann auf den mittleren LTD, der für das Türen schließen zuständig ist. Die Türfreigabe erlicht, der Drücker an der Tür verliert seine Funktion, die Türen schließen sich. Sobald die Türen geschlossen sind, leuchtet der mittlere LTD (dieser blinkt beim Schließen) und der Lokführer kann abfahren.


    Nun hat das EBA (Gerüchten zu Folge nach einem Unfall) folgendes festgestellt: Kommt eine ältere Dame oder ein älterer Herr zum Zug und will einsteigen, so können diese aufgrund ihres hohen Alters nicht mehr ganz einfach durch die Tür gehen. Meist läuft das so ab, dass diese Personen zuerst Ihre Hand durch die Tür reichen, um sich den Griff innerhalb des Fahrzeuges zu greifen, damit sie den Spalt zwischen dem Bahnsteig und dem Zug leichter bewältigen können. Nun wisst ihr aber, dass sich die Lichtschranke (es gibt nur eine) in etwa auf Kniehöhe befindet, das heißt, die Tür erkennt nicht, dass da ein Arm zwischen der Tür ist und gerade jemand einsteigen will; sie leitet das automatische Türschließen ein. Dadurch wird der Arm durch die Tür weggedrückt, die Person, die sich gerade am Ein- bzw. Aussteigen befindet, wird nun also höchstwahrscheinlich fallen, da Sie keine Möglichkeit mehr hat, sich anderweitig wo festzuhalten. Das tritt gerade bei älteren, geschwächten Menschen sehr häufig auf. Zwar werden diese nicht zwischen der Tür eingeklemmt (Einklemmschutz ständig wirksam), aber wie gesagt, die älteren Menschen haben viel weniger Kraft um sich festzuhalten, als die Tür an Kraft aufbringt um sich zu schließen, dadurch wird der Arm, der als Stütze dient, weggedrückt. In schlimmen Fällen geraten diese Leute nun zwischen Zug und Bahnsteig, oder erleiden anderweitig Verletzungen. Das ist der Grund, weshalb die ET 423 dieses TAV-Verfahren nun verboten bekommen haben.


    Jetzt wirft sich aber die Frage auf, warum ist das nur bei der BR 423 so? Fakt ist, die meisten Fahrzeuge in Deutschland, die über das TAV verfügen (Das kann man z.B. anhand der Wagenanschriften erkennen, das "a" in den Gattungsnamen, z.B. "DABpbzfa 766"), haben alle nur eine Lichtschranke in Kniehöhe. Warum das aber nur beim 423 verboten wurde, kann ich euch beim besten Willen nicht sagen, es ist unverständlich. Nach langer Zeit ist das EBA nun darauf gekommen, dass die Baureihen 424 bis 426 ja eigentlich identisch mit dem 423 sind - Zack, TAV-Verbot. Und trotzdem bleiben wieder viele Fahrzeuge ohne Einschränkung. Was ist denn zum Beispiel mit dem FLIRT, dem 646, dem 648 und und und? Gute Frage, mal gucken, wann das EBA auf den Trichter kommt.


    Da das TAV-Verbot für die DB ein Betriebshindernis ist (der Lokführer muss die Türen Zwangsschließen, das heißt, er muss aus dem Fenster gucken, entlang des Zuges gucken, ob alle ein- und ausgestiegen sind und die Türen frei sind, dann gibt er durch Druck auf den Türen-Zwangsschließen-Taster am Mikrofon (der rote Knopf) den Auftrag an die Technik zum Zwangsschließen der Türen, das heißt, die Türen werden auf jeden Fall geschlossen, tritt jemand zwischen die Tür und wird eingeklemmt, so öffnet sich die Tür um etwa 10 cm wieder, so dass man den eingeklemmten Körper aus der Tür entfernen kann und schließt dann wieder), ist die DB natürlich brennend daran interessiert, dieses Verbot aus der Welt zu schaffen. Aus diesem Grund wurden sämtliche BR 423 mit Lichtgittern nachgerüstet, die die Lichtschranken ersetzen bzw. ergänzen. Das Lichtgitter deckt fast den gesamten Türenbereich ab (ganz oben und ganz unten eher weniger, wer seinen Fuß in die Tür stellt ist selbst schuld und oben drüber fliegt eh keiner in den Zug) und erkennt somit auch, wenn sich ein Körperteil, auch im oberen Bereich, in der Tür bzw. im Türraum befindet. Damit ist diese Unfallgefahr gebannt und die Bahn hofft nun, dass das EBA diese Lichtgitter zulässt und das TAV-Verbot wieder aufhebt. Wenn alles klappt, sollen die 423 schon zum Fahrplanwechsel am 14.12.2008 in Sachen Türen wieder ohne Einschränkungen fahren. Bleibt also erstmal abzuwarten, was mit den restlichen 424 bis 426 passiert.


    Gerüchten zu Folge soll eine solche Freigabe nun nicht erfolgen, da das EBA etwas neues erlassen hat, nämlich, das jedes Triebfahrzeug an der Tür selbst ein System hat, das erkennt, wenn eine Person zwischen Zug und Bahnsteig gefallen ist. Ich selbst halte das Gerücht aber eher für nicht wahr, weil es einfach zu übertrieben wäre, jetzt sich wieder etwas neues einfallen zu lassen, um diese Problematik zu überwinden. Denn bald kommt es billiger, neue Fahrzuge zu kaufen, als die jetzigen halbwegs-Neuen nachzurüsten.


    Gehen wir nun einen Schritt weiter, was macht man denn nun also, wenn man das TAV nicht benutzen darf? Im ET423 hat man dazu auf das System SAT (SelbstAbfertigung Triebfahrzeugführer) umgeschaltet. Dieses System kennen wir zum Beispiel von der Baureihe 628. Im Grunde genommen ist das SAT-Verfahren fast gleich wie das TAV-Verfahren, mit dem Unterschied, dass eben die Türen aufbleiben und sich nicht schließen. Der Lokführer gibt mittels Türwählschalter die Seite vor, auf dem sich die Türen öffnen sollen. Bei etwa 3 km/h rfolgt dann die Türfreigabe, man kann die Türen öffnen. Nun bleiben die Türen aber die ganze Zeit offen und schließen nicht selbsttätig, von daher kann auch niemand eingeklemmt werden etc.. Will der Lokführer nun abfahren und hat seinen Abfahrtbefehl erhalten (bzw. oftmals gibt er sich den auch selbst wenn Tf = Zf), so muss er aus dem Fenster gucken um sich zu vergewissern, dass die Türen frei sind und sich keiner mehr in den Türen befindet. Dann gibt er den Schließbefehl an die Türen, das Zwangsschließen. Die Türen schließen sich und der Lokführer kann abfahren.



    Gleich geht's weiter!

  • Ein ganz anderes und bei neuen Fahrzeugen in der Regel nicht mehr verwendetes Türschließverfahren ist das sogenannte Tb0-Verfahren (Türblockierung ab 0 km/h). Tb0 findet man in alten Silberlingen (n-Wagen), aber auch im modernen Fernverkehr an den ICE 1,2,3 und T bzw. TD. In meiner Erklärung beziehe ich mich hier ausschließlich auf den Nahverkehr bei DB Regio, bzw. besonders auf die alten Silberlinge. Ihr kennt doch bestimmt das Problem (wenn ihr schonmal mit Silberlingen gefahren seid), dass ihr die Türen nach dem Stillstand nicht direkt oder nur sehr schwer aufbekommt. Das liegt nicht daran, dass der Lokführer pennt oder die Türen kaputt sind, sondern dass das Verfahren bei dieser Art von Fahrzeugen noch mit Druckluft geregelt ist, die Türen also mit Druckluft gegen unbefugtes Öffnen gesichert werden. Der Lokführer fährt nun also einen Halt an und hält dort. Bei Unterschreiten einer Geschwindigkeit von 30 km/h ertönt im Führerstand ein Piepen, das den Lokführer erinnern soll, die Türen freizugeben. Anders als bei den Verfahren SAT und TAV kann man bei Tb0 die Seite nicht wählen, auf der sich die Türen öffnen soll, das heißt, unter Tb0 hat man keine seitenselektive Türsteuerung. Der Lokführer kann nur vorgeben, ob die Türen geöffnet werden können oder nicht. Hält der Zug nun an, so wird die Türblockierung bei Erreichen von 0 km/h aufgehoben. Da das aber durch Druckluft geregelt ist, dauert das teilweise noch etwas, deshalb gehen die Türen auch nicht gleich oder nur ganz schwer auf. Das heißt für euch quasi, das nächste mal wenn ihr an einer solchen Tür steht und diese nicht aufgeht, atmet nochmal Tief durch und wartet einen kurzen Augenblick, und ihr werdet sehen, dass die Tür aufgeht wie frisch geölt (okay, leicht übertrieben). Achtung! Der Lokführer hat keine Seite vorgegeben, auf der sich die Türen öffnen lassen soll. Aus diesem Grund kann man rein theoretisch die Türen auf der falschen Seite öffnen, macht das aber nicht, ihr bringt euch nur selbst in große Gefahr! Nun schließt der Lokführer selbst aber die Türen nicht, das kann nur ein Zf (Zugführer) machen. Oftmals macht das auch ein sogenannter "KiN B" (Kundenbetreuer im Nahverkehr), der die Aufgaben des Zugführers z.T. übernimmt. Sobald die Türen frei sind und die Abfahrtszeit erreicht ist, gibt der Zugführer einen Achtungspfiff, der die Fahrgäste hinweisen soll, dass die Türen nun geschlossen werden und keiner mehr ein- und aussteigen soll. Wenn er sich vergewissert hat, dass wirklich keiner mehr in den Türen steht oder am ein- bzw. aussteigen ist, so dreht er mit seinem Vierkant einen Schalter an seiner Tür um, der bewirkt, dass sich die Türen im gesamten Fahrzeugverband schließen, und nur die Tür des Zugführers bleibt auf, da dieser ja dann nach dem Schließen der Türen noch den Abfahrtsauftrag (Zp 9) geben muss. Während sich die Türen schließen, ertönt im Führerstand ein Piepen, das so lange andauert, bis die Türen geschlossen sind. Das Piepen kann der Lokführer nun als Aufforderung interpretieren, aus dem Fenster zu schauen und auf den Abfahrtsauftrag (Zp9) vom Lokführer zu erhalten, normalerweise sollte der Lokführer aber schon vorher aus dem Fenster gucken. Dann steigt der Zf ein und schließt hinter sich die Tür, die dann automatisch wieder durch den sich aufbauenden Luftdruck blockiert.
    (Vielen Dank an Philipp für die Infos über Tb0 ;))


    Dann gibt es wohl noch ein Verfahren Tb0 ohne Zugführer, da kann ich euch aber leider nichts zu sagen, da das Verfahren wenn überhaupt nur sehr selten angewendet wird. Größtenteils sind Fahrzeuge sogar komplett alle im Zugverband damit ausgestattet, es wird aber trotzdem normal wie beim normalen Tb0 mit Zugführer betätigt.



    Das mal so als Einblick in die Welten der Türschließeinrichtungen bei der Bahn, wie ihr seht, kann man auch damit einen Platt schlagen. Türen sind eben nicht einfach Knopf, Tür auf und Knopf, Tür zu. Und nun könnt ihr bei den Diskussionen mitreden und wisst auch, was das überhaupt ist und warum das so ist. Es liegt also hier nicht ander "bösen Bahn", sondern eher am EBA, das eben diese Auflagen stellt. Ich hoffe, dass all meine Angaben richtig sind, bis auf Tb0 stammt alles aus meinem Hirn, daher auch keine Quellenangaben, der Teil von Tb0 stammt von Philipp, auch aus seinem Wissenskasten. Wenn ihr Fehler findet, berichtigt mich doch bitte, und wenn ihr noch Fragen habt, dann dürft ihr mich gerne noch Fragen.


    Viele Grüße und einen schönen Abend!



    P.S: An Ralf, vielleicht hilft dir das ja auch weiter beim Umsetzen der Türen in Loksim ;)

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  • ==SAT



    Oder nich'?

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120 (ausgemustert), 147.5, 193, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen 668.4, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF") (ausgemustert), 407 ("neuer ICE 3"), 408 ("noch neuerer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 412.7 ("ICE 4 Siebenteiler"), 412.12/412.13 ("ICE 4"/"ICE 4 XXL"), 415 ("ICE T")

  • Hallo Gerd,


    ich sag mal so, diese ungenauigkeiten stammen daher, dass ich ja eigentlich noch gar keine richtige Ausbildung habe und ich hier eigentlich mehr Hobbykenntnisse hab fließen lassen. Da weiß ich auch nicht alles genau, deshalb finde ich es gut, dass du mich gleich berichtigt bzw. ergänzt hast.


    @ Ludmilla: Ich habe hier lediglich eine kleine Übersicht der wichtigsten Türschließverfahren wiedergegeben, ohne näher auf regionale Standpunkte mit Besonderheiten, wie eben das ZAT-Verfahren in Berlin, einzugehen. Zudem habe ich selbst überhaupt nicht die Kenntnisse zu ZAT, um das hier auf "Papier" zu bringen.


    @ Quork: ZAT ist schon richtig, das ist halt irgendeine Besonderheit bei der S-Bahn Berlin und hat mit dem SAT weniger zu tun ;)


    Viele Grüße aus dem Morgengrauen


    Patrick

  • ZAT heißt Zugabferdigung durch Tf. Der Tf hat vorne einen Bildschirm wo 4 Aufnahmen vom Bahnhof gezeigt werden (Gleis 1 und 2 von oben und Gleis 1 und 2 von vorne). Diese werden per IrDa ziemlich zeitgleich weitergeleitet und er muss eigentlich nur noch ins Mikrofon sprechen "SXX zurückbleiben"


    Leider haben nicht alle Voll- und 3/4 Züge diesen Luxus, also muss der Tf aufstehen und es mit dem sogenannten Nabelschnurmikrofon die Abfertigung selbst vornehmen.


    Bei 1/2 oder 1/4 Zügen dürfen die Tf sitzen bleiben und den Klappspiegel benutzen.


    Eigentlich ganz einfach^^


    Grüße
    Micha

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  • Als kleine Freude für all die, die mit dem 423 fahren müssen: Das TAV ist nun wieder zugelassen, nur ist es jetzt etwas nervig, da die Türen nun auch beim einfachen Schließen Piepen, und wenn das mehrere Türen nicht synchron machen, kann das einen auf die Nerven gehen. Außerdem bleiben die Türen nun 5 Sekunden auf und nicht mehr wie vorher, 3 Sekunden. Die Ef sind im Übrigen angewiesen, trotz TAV einen Serviceblick aus dem Fenster zu werfen.


    Bei -5° draußen endlich eine erfreuliche Nachricht für alle Pendler. Im Moment werden die Lichtgitter alle in Betrieb genommen, es kann also durchaus noch sein, das einige Fahrzeuge noch nicht mit TAV fahren, denn das muss die Werkstatt ja erstmal aktivieren.


    Viele Grüße


    Patrick

  • Zitat

    Original von MichaB
    ZAT heißt Zugabferdigung durch Tf.


    Nee: Zugabfertiger ist tot. :(


    (sorry)
    Gruß Rainer

  • Ich korrigiere meine Meldung in soweit, dass nur zwei Fahrzeuge, bei uns 423 441 und 423 443, für einen Probebetrieb das TAV wieder haben zugelassen bekommen. Offiziell darf es noch nicht verwendet werden, hier steht noch die Entscheidung und Zulassung des EBA aus.


    Jedoch muss auch nach einer Zulassung und Inbetriebnahme des TAV weiterhin ein Blick nach draußen gemacht werden, da laut EBA noch Leute zwischen den Zug und Bahnsteig fallen können und das von der Technik nicht abgedeckt wird.


    Als Zugabe des ganzen sollen wohl nun auch die Baureihen 424 bis 426 auch ein TAV-Verbot bekommen, bis auch diese mit Lichtgittern ausgestattet sind. Offizielles hierzu habe ich aber noch nicht gehört.

  • Zwischen Zug und Bahsnteig - also, wer da rein passt, hat sowieso keine lange Lebenserwartung :D

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120 (ausgemustert), 147.5, 193, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen 668.4, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF") (ausgemustert), 407 ("neuer ICE 3"), 408 ("noch neuerer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 412.7 ("ICE 4 Siebenteiler"), 412.12/412.13 ("ICE 4"/"ICE 4 XXL"), 415 ("ICE T")