Verhalten von Autofahrern bei Bahnübergangsstörungen

  • Hallo,


    bei uns gab es heute (mal wieder) folgendes Szenario:


    [Blockierte Grafik: http://photos-e.ak.fbcdn.net/photos-ak-snc1/v2117/7/32/1136594958/n1136594958_30166140_4420.jpg]


    Wie verhält man sich als Autofahrer eigentlich bei sowas? Der Zug ist schon längst vorbei, aber nur die eine Seite ging wieder auf, aber trotzdem blinkt es munter weiter und die andere Seite bleibt zu. Der nächste Zug kommt erst in einer Stunde, der Bahnübergang hat also ne Macke. Nun steht man da, 10 Minuten, 20 Minuten und noch viel länger. Eigentlich muss man doch stehenbleiben und darf nicht drüber fahren, oder? Wie würdet ihr euch Verhalten und was ist in einem solchen Fall zu tun?


    Viele Grüße


    Patrick

  • Ich würde auf Sicht fahren, man scheint ja einen guten Blick auf das Geschehen auf den Gleisen zu haben, aber naja^^ Ich hab keinen Führerschein :D

  • Zitat

    Original von MichaB
    Ich würde auf Sicht fahren, ...


    Das sollte eigentlich jeder. ;) (Außer evtl. wer schon etwas schwerer hört, der fährt natürlich nach Gehör.)


    Gruß Rainer


    [Einer beobachtet, der Andere fährt.]

  • Also als gelernter Kraftfahrer würde ich den sicheren weg gehen meine grünen Freunde anzurufen und die Störung zu melden.


    Dann kommt es natürlich auf die Strecke an.
    Ist es eine eingleisige Strecke und der Zug ist grad an mir vorbeigegurkt würde ich im Einzefall unter Vorsicht
    drüberfahren. Habe ich aber keinen zug gesehen oder bei einer 2 gleisigen Strecke würde ich es schon nicht mehr tun, denn wer sagt mir das da nicht dummerweise ein (Gegen)zug kommt. Wer weiß ob der Bü sich bei der Störung auch korekt einschaltet. Versicherungstechnisch ist man aber immer auf der sicheren Seite wenn man stehen bleibt und die 110 wählt. Das stellt in dem Fall keinen Notrufsmißbrauch dar sondern ist ein Sicherheitshinweiß der auch dankbar angenommen wird. Und die Jungs wissen auch wen se bei der Bahn anrufen müssen.


    Problem ist nämlich das wie du schreibst das Blinklicht der Kreuze anbleibt. Und dies allein ist in der STVO schon die Auforderung zu halten. Und nach solchen Dingen suchen Versicherungen geradezu ums sich im Schadensfall rauszuwinden.


    Und wenn der Nette Polizist sagt "fahren se unter aller Vorsicht drüber", kann man sich wenigstens dadrauf berufen.



    Schlimstenfalls könnte dann das hier Greifen.

    Zitat

    [SIZE=1]89a.2 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke) 150 €
    4 Pkt. 1 Monat Fahrverbot[/SIZE]

  • Ich würd auch meinen Freund und Helfer rufen...


    Aber wie war das? Wer länger als 5 Minuten (ca. zwei Schaltphasen) vor einer roten Ampel steht, darf die Kreuzung befahren.
    Baut er dann einen Unfall hat er natürlich die Schuld...


    Genau genommen wäre es ein Rotlichtverstoß und Paddy, du weißt selbst, wie man sich als Autoschubbser allein schon vor einem Andreaskreuz zu verhalten hat.
    Und dann auch noch, wenns rot blinkt... :rolleyes:


    Ist irgendwie 'ne Dilemma-Situation, aber du bist arm dran, wenn was passiert.


    Hier bei uns hat's mal einer gebracht - irgendso ein Privatmann, der keinen Schimmer vonner Bahn hatte - dass er die Störfall-Rufnummer angerufen hat, die am Schalthäuschen vom Bü stand und dann meinte, er hätte mit der Bahn telefoniert, da käme kein Zug, wir sollten rüber fahren.
    Meine Mutter hat damals nur den Kopf geschüttelt und wir sind einen anderen Weg gefahren.
    Wenn du dich auf solche Spinner verlässt, hast du richtig gelitten. Auf die kannste dich in keinem Fall berufen.

  • Zitat

    Original von AndreW
    Also als gelernter Kraftfahrer würde ich den sicheren weg gehen meine grünen Freunde anzurufen und die Störung zu melden.


    Richtig, das sollte man auf jeden Fall machen, selbst wenn die Strecke eingleisig ist und man gerade gesehen hat, dass der Zug vorbeigefahren ist, auch um Gefahr für andere zu verhindern, die weniger vorsichtig sind.

    Zitat

    Problem ist nämlich das wie du schreibst das Blinklicht der Kreuze anbleibt. Und dies allein ist in der STVO schon die Auforderung zu halten.
    Und nach solchen Dingen suchen Versicherungen geradezu ums sich im Schadensfall rauszuwinden.


    Mit Recht, sollte man dazu sagen. In deinem eigenen Zitat steht außerdem noch, dass man warten muss, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert. Theoretisch muss man also sogar an jedem BÜ danach Ausschau halten, auch wenn die Schranken oben sind, kein Licht blinkt und keine LZA Halt gebietet.

  • Generell würde ich, wie Andre und Benjamin, die Polizei rufen. Auch auf einer eingleisigen Strecke, auch wenn eine Seite geöffnet und eine Seite geschlossen ist, selbst wenn keine Blinklichter an sind und nur eine Schranke geschlossen, eine aber geöffnet ist. Und ich würde auch dann nicht vorsichtig über die Strecke fahren, wenn mich ein Polizist telefonisch dazu auffordern würde, nicht einmal wenn ein Polizist schon vor Ort wäre. Ich würde zunächst einmal versuchen zu wenden und wenn das nicht gehen würde, würde ich warten, bis jemand von der DB auftaucht, der zuständig ist.


    Bleibt auf der sicheren Seite, geht kein Risiko ein. Denn was macht es schon, wenn man ein, zwei Stunden später nach Hause kommt im Vergleich zu dem, was passieren kann, wenn man mit einem Zug kollidiert?



    PS: Auch bei einer dauerroten Ampel an einer Kreuzung würde ich nicht fahren, sondern warten, bis die Polizei vor Ort den Verkehr regelt. Hier "reicht" aber natürlich wirklich die Verkehrspolizei, nur bei einem Bahnübergang eben nicht.

  • Ich denke auch, das ist ja eine Sache fürs Notfallmanagement. Zumal die Polizei durchaus Mittel und Wege hat, dafür zu sorgen, daß die DB-Leute schnell kommen und sich um die Sache kümmern.

  • Zitat

    Original von Stevoo
    Richtig, das sollte man auf jeden Fall machen, selbst wenn die Strecke eingleisig ist und man gerade gesehen hat, dass der Zug vorbeigefahren ist, auch um Gefahr für andere zu verhindern, die weniger vorsichtig sind.


    Ist uneingeschränkt der richtige Weg, wäre da nicht die persönliche Fahrlässigkeit (Termine, Heimweh usw.). Diese treiben so manchen zu grober Unvernuft.

    Zitat


    Mit Recht, sollte man dazu sagen. In deinem eigenen Zitat steht außerdem noch, dass man warten muss, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert. Theoretisch muss man also sogar an jedem BÜ danach Ausschau halten, auch wenn die Schranken oben sind, kein Licht blinkt und keine LZA Halt gebietet.


    Nicht nur theoretisch. uns wurde diese Vorsicht auch praktisch eingebläut. Ich selbst schaue immer zur Sicherheit nochmal nach. Da passiert leider imernoch vielzuviel. Und ich bin mir als Bahnfan, glücklicherweiße immer bewust was selbst ein Vt98 noch mit einem Auto machen kann.


    Zum Thema Verkehrsrecht bin ich eh immer vorsichtig.
    Mein Lieblingsbeispiel war vor Jahren mal ein Fall vor Gericht den ich mitverfolgt hatte. Da hatte einer in der Dunkelheit überholt und ist Frontal in einen entgegenkommenden Pkw ohne Licht geknallt.
    Jetzt meint man ja der ohne Licht hat schuld.
    Denkste aber auch nur. Das ganze ging 50:50 aus.
    Denn der der überholt hat muß laut Gericht auch dafür Sorge tragen das er das Überholmanöver ohne Gefährdung anderer durchführen kann.


    Aber...


    Anderer Fall
    Ein Bekannter von mir fährt im Ort aus einer Seitenstraße nach Rechts auf die Hauptstraße auf.
    In dem Moment kommt von Rechts ein PKW dahinter ein LKW auf der Hauptstraße gefahren. von Links kommt nix also fährt er los. Dumm nur der LKW setzt zum überholen an. Wer war laut Gericht schuld?
    Mein Bekannter. Vorfahrt nicht beachtet.


    Da siehst man wie weit Recht auseinander gehen kann.
    Manchmal auch ziemlich sonderbar.

  • Zitat

    Original von Stevoo
    Theoretisch muss man also sogar an jedem BÜ danach Ausschau halten, auch wenn die Schranken oben sind, kein Licht blinkt und keine LZA Halt gebietet.


    Rein theoretisch ja... Die meisten technisch gesicherten Bahnübergänge haben aber kein Sichtdreieck, was einem den Überblick über die Bahnstrecke verschafft. Meist versperrt einem die Vegetation oder Bebauung die Sicht auf die Strecke. Mir wurde in der Fahrschule gesagt: "Wenn du den Zug siehst, ist es sowieso zu spät." Sprich: Nicht im Schritttempo drüberkriechen oder anhalten und nach links und rechts schauen, sondern drüberfahren.


    Es gibt auch Gerichtsurteile, nach denen sich der Straßenverkehr auf die korrekte Funktion des Bü verlassen darf. Wenn da also nix Rotes leuchtet bzw. blinkt, die Schranken geöffnet sind und auch kein Zug zu sehen ist, darf man drüber. Das zeigt auch schon das bahnseitige Prozedere bei einer Bü-Störung.

  • Zitat

    Original von michi
    Es gibt auch Gerichtsurteile, nach denen sich der Straßenverkehr auf die korrekte Funktion des Bü verlassen darf. Wenn da also nix Rotes leuchtet bzw. blinkt, die Schranken geöffnet sind und auch kein Zug zu sehen ist, darf man drüber. Das zeigt auch schon das bahnseitige Prozedere bei einer Bü-Störung.


    Wäre ich mir nicht so sicher. Fährst du nämlich mit nicht angemessener Geschwindigkeit auf einen Bahnübergang zu und rüber hast du schon eine Teilschuld.


    Allein das Andreaskreuz mahnt zum vorsichtigen Befahren. Eine Offene Schranke oder eine erloschene LZA ist noch lange kein Freibrief.


    Bedenke.

    Zitat


    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
    -auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),

  • Zitat

    Original von AndreW
    Also als gelernter Kraftfahrer würde ich den sicheren weg gehen meine grünen Freunde anzurufen und die Störung zu melden.



    Also in dem Fall bist wohl schon ne Weile nicht mehr auf nem LKW unterwegs gewesen.


    Wirklich da stehen bleiben und warten bis die grünen da sind?


    Das lassen lenkzeiten und Ladetermine heutzutage nich mehr zu.


    Ich würd auch auf Sicht fahren...
    Grüße

  • Wenn du es genau wissen willst war ich bis Nov 2008 als Fahrer im Schrottgeschäft tätig. Leider ist da zur Zeit nicht viel Arbeit zu verzeichnen das ich erstmal auf Stunde Null bin. Um genau zu sein sitze ich schon seit 10 Jahren aufn Bock


    Und Termine hin oder her wenn was passiert bist du als Fahrer der Depp. Und siehst keinen Pfennig.
    Das Problem mit den Fahrzeiten liegt nämlich nur an den Fahrern die das mit sich machen lassen. Da haben viel zuviele kein Arsch in der Hose oder wollen nach Hause.


    Und ich kann sagen bei uns im Schrott grad aufn Abroller sind Fahrzeiten ein sehr grenzwertiges Problem. Wo andere viel beim womöglich noch selbst Laden und Abladen verbotener Weise Pause schreiben haben wir durch das ganze Hin und Hergekurve beim Containerschubsen richtig schöne Zacken auf der Scheibe. Sprich jedesmal ne 1/2 bis 3/4 Stunde Lenkzeit nur wegen 2 Container kippen im Arsch. Sprich wir mussten richtig gegen die Zeit fahren. Aber wenn da halt Stau war ,war halt Stau. Deswegen muß ich doch nicht mein Leben riskieren. Das habe ich in den letzten 5 Jahren täglich allein beim Container öffnen genug getan. Vom Wahnsinn auf Deutschlands Straßen zu Schweigen.


    Aber ich könnte ja vil. ma drüber Springen.
    Männchen machen kann der jute F2000 schonmal :D
    [Blockierte Grafik: http://fanclub.right-now.de/fossie/flyman.jpg]

  • naja bei uns im Kippergeschäft siehts ähnlich aus....


    Is ne Wohltat ab und zu mal nen Bagger oder
    Betonteile fahren zu müssen....


    :D


    Ein hoch auf das Amt als Auishilfsfahrer

  • Problem ist ja das der Facharbeiter des BKF in der Branche:


    a. nix wert ist
    b. wie es scheint bei einigen Unternehmern gar nicht so gern gesehen.


    Scheinbar wissen die zuviel über ihre Rechte, sodas man lieber die "Nur Führerschein Besitzer" fürn Äppel und n Ei Einstellt.


    Ahh Kipper fahrn. War bei uns immer Spaßig da wir ja auch Kipperersatz fahren musten. mit 15er Mulde. Und dann 0/45 Frostschutz beim Kippen langziehen. Ich glaub ich hab des 5000 mal erklärt des der Abroller dazu schlecht geeignet ist da ja auch des Runterlassen über Hydraulik geht. Ich war eh immer mit Mode wenn es um so nen Rotz ging da ich davor schon 3 Achser Kipper gefahren b in und somit alles kannte.
    Aber ob sich das gelohnt hat weiß ich nicht.
    Ich mein der Abroller wiegt mit gut 14 Tonnen leer,
    solo schon fast so viel wie ein ganzer 3 Achser mit Tandemanhänger.


    Mein Letzter großer Kipper einsatz war übrigens als Aushilfe da ich da schon feste Abroller fuhr kurz vor Weihnachten auf der A72 kurz vor Chemnitz. Von dem vielen Geld bei der Strabag das da dann später für große Wellen sorgte kam bei uns aber nix an. :D

  • hehe....ja is ganz witzig....


    Vor allem wenn du in Hallen kippen musst wo du den Kipper net ganz hoch drücken kannst...wir fahren nur Sattel mit Schmitzmulden.
    Da kannst immer froh sein wenn du in die Halle nen kleinen drauf hast

  • Zitat

    dann nicht vorsichtig über die Strecke fahren, wenn mich ein Polizist telefonisch dazu auffordern würde, nicht einmal wenn ein Polizist schon vor Ort wäre. Ich würde zunächst einmal versuchen zu wenden und wenn das nicht gehen würde, würde ich warten, bis jemand von der DB auftaucht, der zuständig ist.

    Für den Kfz-Fahrer ist aber die Polizei maßgebend. Der Bahner darf Dir nicht erlauben, über Rotlicht zu fahren, das ist allein Sache der "hoheitlichen Kräfte".


    Carsten