ZitatOriginal von BenjaminR
- Wann nutze ich eine Fahrstraßenhilfsauflösung (FHA)? Welche Gründe sprechen da gegen eine FA?
- Welche Begründungen reichen für eine durchgeführte FA? Es gibt ja diese nette Kf-Taste, mit der der Fdl im ESTW kritische Handlungen bestätigen muss. Zählen Fahrstraßenauflösungen auch dazu?
Wie die Vorsilbe Hilfs- schon sagt, benutzt man die FHA nur dann, wenn es absolut notwendig ist. Beispiele könnten eine drohende Fehlleitung sein oder ein liegengebliebener Zug. Wenn man sich mal im Gleis verdrückt hat und der Zug jetzt an Gleis 3 statt an Gleis 4 einfährt, wird man sich den Aufwand meist wohl sparen. Immerhin ist die Hilfsauflösung einer Fahrstraße nachweispflichtig, d.h. ein Zählwerk zählt jede Hilfsauflösung mit. Und zu jeder "Nummer" muss der Fdl eine Begründung schreiben. Gleiches gilt übrigens auch für das Ersatzsignal und noch einige weitere Handlungen.
Zitat- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Fdl eine Fahrstraße zurücknehmen/auflösen kann?
Zunächst einmal muss sichergestellt sein, dass der Zug das Vorsignal des zurückzunehmenden Hauptsignals noch nicht passiert hat. Das heißt: Der Zug darf am vorigen Hauptsignal noch nicht vorbeigefahren sein. Befindet sich am vorigen Hauptsignal das Vorsignal zum zurückzunehmenden Hauptsignal, darf auch der Abschnitt vor diesem Signal noch nicht besetzt sein. Es könnte ja sein, dass der Zug zwar schon das Signal, aber noch nicht die Grenze der Freimeldeabschnitte passiert hat. Wenn der Zug noch vor dem Signal steht, muss der Lokführer vorher von der Signalrücknahme verständigt werden.
Bei drohender Gefahr darf ein Signal jederzeit ohne Vorbedingungen zurückgenommen werden.
Wichtig ist auch, dass immer zuerst das Signal zurückgenommen werden muss. Die Fahrstraße darf erst dann aufgelöst werden, wenn der Zug zum Stehen gekommen ist oder dies sichergestellt ist!