Natürlich sieht das Unterwerk nur den Summenstrom. Allerdings ist ein "echter" Kurzschluß (also mit Lichtbogen) deutlich niederohmiger als die Fahrzeuge im Abschnitt und somit wirkt nahezu die gesamte Leistung des speisenden Unterwerks auf den Kurzschluß ein.
Das stimmt so eben nicht. Du vergisst die Fahrleitungsimpedanzen. Die machen sehr viel aus, wenn der Erdschluss weit weg vom Unterwerk ist (und das ist der Worst Case, der bei der Auslegung betrachtet werden muss - maximaler Betriebsstrom < minimaler Kurzschlussstrom).
Das ist wie gesagt vor allem bei Gleichstrom relevant (wo eine einzelne Straßenbahn schon mal gute 1,5kA ziehen kann), bei Wechselstrom kann das aufgrund der höheren Zahl an Verbrauchern im Abschnitt und drastisch größeren Speiseabschnitte aber auch mal zum Problem werden.
ZitatMit genug anfahrenden Doppeltraktionen vor schweren Güterzügen im Abschnitt kann man natürlich auch den Streckenschutz raushauen. Wenn ein bestimmter Strom überschritten wird, schaltet das Unterwerk mindestens den betroffenen Streckenabschnitt ab. Völlig egal ob Kurzschluß oder betriebsmäßige Überlast.
Vergiss das Anfahren, die Leistung ist beim Anfahren am Geringsten (Ausnahme: AC-Fahrzeuge mit Phasenanschnittssteuerung wie der 420).
ZitatEin Baum oder ein Mensch ist nicht niederohmig genug, um bei 15kV genug Stromfluß für das Auslösen des Streckenschutzes zu verursachen. Sowas ist für das Unterwerk nur eine ganz normale (und wahrscheinlich ziemlich kleine) Last.
Kommt drauf an. Wenn der Baum sauber den Isolator überbrückt, sollte das für einen netten Lichtbogen durchaus reichen. Und wenn der ganze Baum in die Fahrleitungsanlage fällt, reißt die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter der (mechanischen) Last, fällt auf den Boden und produziert da einen ziemlich niederohmigen Erdschluss.
Zu der ERB-Geschichte: Innerhalb von sechs Stunden hat es gefälligst möglich zu sein, den Zug zu evakuieren. Punkt. So ein Versagen darf nicht sein und das ist durch nichts zu entschuldigen.