AddOn Nutzungsbedingungen und viel Frust

  • Hallo,


    sorry das ich jetzt auch mit dem tollen Thema anfange - hab aber nach 6 Stunden (3 Gestern / 3 Heute) Forum, Linksammlung und Anleitungen dursuchen die Nasse zimlich voll. Bei meiner Suche habe ich etliche Forenbeiträge dazu gelesen allerdings keine wirkliche Antwort gefunden. Das einzige wirklich bindende war im http://www.loksim.de/cms2/index.php/impressum
    zu finden da seht:
    "Genehmigungen zur weiteren Verwendung, Weiterentwicklung oder Veränderungen müssen vom AddOn-Entwickler eingeholt werden."
    und weiter unten
    "Das Loksim-Programm und die angebotenen AddOns sind urheberrechtlich geschützt."
    Zusätzlich ist ein ähnlicher Satz im Handbuch des Editors zu finden.
    Das heißt also für alle AddOn (mit Ausnahme der Paar die Nutzungsbedingungen mitliefern) wenn ich Objekte daraus in meiner Strecke einbaue, muß ich eine Genehmigung vom Autor einholen. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das jemand Objekt-AddOn's für Loksim schreibt und jedes mal gefragt werden will ob man die auch benutzen darf. Als Beispiel nenne ich mal Signale Einheitsbauform 1969, Kompaktsignale und KS-Signale. Die sind zusätzlich noch mit dem (c) unter Eigenschaften ausgerüstet. Fragt hier wirklich jeder einzeln nach ob er die benutzen und Teile daraus mit seiner Strecken verbreiten darf?


    :?: Habe ich was übersehen oder nicht gefunden - und meine aufgeführten Rückschlüsse sind falsch?
    :?: Wo finde ich die immer mal wieder erwähnte "Loksim-Lizenz"?
    :?: Gibt es irgendwo eine Linksammlung zu allgemein gültigen Nutzungsbedinungen?
    :?: Gibt es allgemein gültigen Nutzungsbedinungen für die oben genannten Signal-Set's?
    :?: Wäre es zu viel verlangt im Beta-Test nur AddOn's mit einer Datei unter DoKu\Autor\AddOn.(pdf|txt) zu zulassen? In der dan die wichtigsten Fragen zum Urheberrecht beantwortet werden. - da würden 2-5 Zeilen und fünf Minuten reichen und alles wäre geklärt.


    Schon mal vielen Dank und sorry für das tolle Thema.


    Gruß Kurt

  • Hallo Kurt,

    Hallo,


    sorry das ich jetzt auch mit dem tollen Thema anfange - hab aber nach 6 Stunden (3 Gestern / 3 Heute) Forum, Linksammlung und Anleitungen dursuchen die Nasse zimlich voll. Bei meiner Suche habe ich etliche Forenbeiträge dazu gelesen allerdings keine wirkliche Antwort gefunden.

    naja, einfach Antworten gibt es nicht...


    Das einzige wirklich bindende war im http://www.loksim.de/cms2/index.php/impressum
    zu finden da seht:
    "Genehmigungen zur weiteren Verwendung, Weiterentwicklung oder Veränderungen müssen vom AddOn-Entwickler eingeholt werden."
    und weiter unten
    "Das Loksim-Programm und die angebotenen AddOns sind urheberrechtlich geschützt."
    Zusätzlich ist ein ähnlicher Satz im Handbuch des Editors zu finden.

    Das ist letztlich das, was im UrHG steht.



    Das heißt also für alle AddOn (mit Ausnahme der Paar die Nutzungsbedingungen mitliefern) wenn ich Objekte daraus in meiner Strecke einbaue, muß ich eine Genehmigung vom Autor einholen. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das jemand Objekt-AddOn's für Loksim schreibt und jedes mal gefragt werden will ob man die auch benutzen darf. Als Beispiel nenne ich mal Signale Einheitsbauform 1969, Kompaktsignale und KS-Signale. Die sind zusätzlich noch mit dem (c) unter Eigenschaften ausgerüstet. Fragt hier wirklich jeder einzeln nach ob er die benutzen und Teile daraus mit seiner Strecken verbreiten darf?

    Es gibt hier so etwas wie ein stillschweigende Übereinkunft, was die Verwendung von Addons betrifft. Wenn Du bereits sechs Stunden gesucht hast, so solltest Du das bereits gefunden haben.


    :?: Habe ich was übersehen oder nicht gefunden - und meine aufgeführten Rückschlüsse sind falsch?

    Nicht zwingend.


    :?: Wo finde ich die immer mal wieder erwähnte "Loksim-Lizenz"?

    Der Therminus 'Loksim-Lizenz' ist wohl auf meinem Mist gewachsen und beschreibt letztlich die besagte stillschweigende Übereinkunft. Hier habe ich mal was dazu geschrieben: Einheitliche Lizenzbedingungen für LS-Addons
    Und letztlich sprechen wir über Nutzungsbedingungen, da das Urheberrecht an den Urheber gebunden ist.


    :?: Gibt es irgendwo eine Linksammlung zu allgemein gültigen Nutzungsbedinungen?

    Nein, weil jeder Urheber seine eigenen Nutzungsbedingungen festlegen kann.


    :?: Gibt es allgemein gültigen Nutzungsbedinungen für die oben genannten Signal-Set's?

    In schriftlicher Form: Meines Wissens nein. Es gilt die obenbeschreibene Übereinkunft.

    :?: Wäre es zu viel verlangt im Beta-Test nur AddOn's mit einer Datei unter DoKu\Autor\AddOn.(pdf|txt) zu zulassen? In der dan die wichtigsten Fragen zum Urheberrecht beantwortet werden. - da würden 2-5 Zeilen und fünf Minuten reichen und alles wäre geklärt.

    Mache einen Vorschlag.


    Gruss
    Uwe

    --
    Wenn du die Götter zum Lachen bringen willst, mach’ einen Plan.

  • Hallo Uwe,


    danke für die rasche Antwort


    Es gibt hier so etwas wie ein stillschweigende Übereinkunft, was die Verwendung von Addons betrifft. Wenn Du bereits sechs Stunden gesucht hast, so solltest Du das bereits gefunden haben.


    Das hatte ich mir schon fast gedacht.


    Der Therminus 'Loksim-Lizenz' ist wohl auf meinem Mist gewachsen und beschreibt letztlich die besagte stillschweigende Übereinkunft. Hier habe ich mal was dazu geschrieben: Einheitliche Lizenzbedingungen für LS-Addons


    Das hatte ich auch gelesen das mit der entsehenden rechtlichen Sicherheit habe ich allerdings nicht versanden.


    Und letztlich sprechen wir über Nutzungsbedingungen, da das Urheberrecht an den Urheber gebunden ist.


    OK ?( - will mich rechtlich hier nicht vertiefen - da Baue ich lieber meine eigenen Objekte bevor ich Gesetzestexte lese.


    wellbi schrieb:
    Gibt es irgendwo eine Linksammlung zu allgemein gültigen Nutzungsbedinungen?


    Nein, weil jeder Urheber seine eigenen Nutzungsbedingungen festlegen kann.


    Mir ging es eher darum ob vielleicht jemand schon ein paar Links zusammen getragen hat - einige Autoren betreiben ja zusätzlich eigene Seiten auf denen die Nutzungsbedingungen zu finden sind. - Die sind nicht alle in der Linksammlung enthalten! - Mein neustes Fundstück ist die Seite von Martin Finken.


    Im großen und ganzen befindet man sich also in einer rechtlichen Grauzone oder Beser "Meist geht alles Gut"?


    Gruß Kurt

  • Hallo Kurt,

    Das hatte ich auch gelesen das mit der entsehenden rechtlichen Sicherheit habe ich allerdings nicht versanden.

    aber jetzt?


    OK ?( - will mich rechtlich hier nicht vertiefen - da Baue ich lieber meine eigenen Objekte bevor ich Gesetzestexte lese.

    Die Stunde solltest Du investieren. Denn auch Texturen und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Und ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung. (Den Spruch wollte ich schon lange mal anbringen...)
    JFTR: Meine Objekte unterliegen der 'Loksim-Lizenz', d.h. die kannst Du bedenkenlos einbauen. :)


    Im großen und ganzen befindet man sich also in einer rechtlichen Grauzone oder Beser "Meist geht alles Gut"?

    Öhm, nö. Durch ständige Übung entsteht Gewohnheitsrecht und bisher hat hier und auch nebenan noch keiner dieser ständigen Übung widersprochen. Selbst die meisten mir bekannten Downloadbedingungen erlauben es, die einzelnen Objekte in eigenen Projekten wiederzuverwenden.


    Gruss
    Uwe

    --
    Wenn du die Götter zum Lachen bringen willst, mach’ einen Plan.

  • Die Stunde solltest Du investieren. Denn auch Texturen und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Und ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung.


    Hoffentlich dauert das keine 61 Minuten

    JFTR: Meine Objekte unterliegen der 'Loksim-Lizenz', d.h. die kannst Du bedenkenlos einbauen.


    Da hatte ich nie bedenken. Gibt sogar schon ein paar Sonderausleger auf Basis deines Fahrleitungsgenerators. ~Offizelle Genehmigung frage ich irgendwan mal per PN an~


    Öhm, nö. Durch ständige Übung entsteht Gewohnheitsrecht und bisher hat hier und auch nebenan noch keiner dieser ständigen Übung widersprochen. Selbst die meisten mir bekannten Downloadbedingungen erlauben es, die einzelnen Objekte in eigenen Projekten wiederzuverwenden.


    Gut das zu wissen.


    Gruß Kurt

  • Halo Kurt,

    Hoffentlich dauert das keine 61 Minuten

    schneller lesen...

    Da hatte ich nie bedenken. Gibt sogar schon ein paar Sonderausleger auf Basis deines Fahrleitungsgenerators. ~Offizelle Genehmigung frage ich irgendwan mal per PN an~

    Warum? Du wirst keine andere Antwort bekommen.


    Gruss
    Uwe

    --
    Wenn du die Götter zum Lachen bringen willst, mach’ einen Plan.

  • Hallo Uwe,

    schneller lesen...


    merk ich mir mal für die Zukunft.
    Der Gesetzestext war so in etwa das was ich erwartet hate zu lesen.


    Ich für meinen Teil werde vorerst mal alle AddOn's unter die "Loksim-Lizenz" es sei den der Autor hat gesonderte Nutzungsbedingungen. Nachfragen ob ich ein KOPIERT und geändertes Objekt/Textur verwenden und veröffentlichen darf werd ich beim Autor des Originals. Beim einfachen verwenden und veröffentlichen mit Streckendateien werde ich NICHT nachfragen. Vor einstellen von Bildern und Videos, es sei den sie dienen zur Projektvorstellung in einem der beiden Foren, werde ich auch nach Fragen.


    Über einen Vorschlag bezüglich Nutzungbedingungen als Voraussetzung zum Beta-Test werde nachdenken und diesen evtl. ausformuliern.


    :thumbsup: Vielen Dank für die schnelle Hilfe


    Guten Nacht :sleeping:
    Kurt

  • Gewohnheitsrecht gibt es in Deutschland nicht (mit wenigen hier irrelevanten Ausnahmen)! "Das haben wir schon immer so gemacht" geht genau so lange gut, bis irgendwer dann doch mal klagt.

  • Hallo Stefan,
    es wäre schön gewesen, wenn Du Deine Aussage:

    Gewohnheitsrecht gibt es in Deutschland nicht (mit wenigen hier irrelevanten Ausnahmen)!

    mir einem passenden Link oder ähnlichem untermauert hättest.
    Eine einfache Suchanfrage nach <Gewohnheitsrecht>/<Ständiger Übung> liefert genug um Deine Aussage zu wiederlegen, das es in Deutschland kein Gewohnheitsrecht gäbe.
    http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/wiwieinf/wviii.htm#b1b3
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
    http://www.jusmeum.de/urteil/o…1c2e5a4e981e8afd0dc7ddb32
    und zusätzlich möchte ich auf Par. 242 BGB und Par. 346 HGB verweisen. Die betrieblichen Übung (http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung) setzte ich jetzt mal als bekannt voraus.


    Gruss
    Uwe

    --
    Wenn du die Götter zum Lachen bringen willst, mach’ einen Plan.

  • Stefan,


    1. was hast Du an 'ständige Übung' nicht verstanden?
    2. hast Du die verlinkten Inhalte gelesen?


    Gruss
    Uwe

    --
    Wenn du die Götter zum Lachen bringen willst, mach’ einen Plan.

    2 Mal editiert, zuletzt von taler ()

  • Wie jetzt? Du möchtest was bauen und weißt jetzt nicht ob Du fremde Objekte verwenden darfst???
    Klar darfst Du. Es geht ja darum das niemand Dein Werk als seines ausgibt, oder umgekehrt. Oder jemand der Meinung ist damit jetzt Geld zu verdienen weil es eigentlich ganz toll ist und da was geht...
    Die Beschränkung besteht doch eher darin das der Kölner Dom nicht zig fach nicht in Köln auftaucht (Streckenspezifisch eben).
    Aber man fühlt sich doch geehrt wenn man seine Schilder, Haltestellen etc. auch woanders sieht. Klar mehr wenn es ne gute Strecke ist...
    Oder sehe ich das jetzt falsch??? Wenn jemand hier etwas nicht verwendet sehen will sollte er es sichtbar dabei schreiben. Und wenn sich wer davon gestört fühlt schreibt er den an und bittet ihn es zu unterlassen.
    Gewohnheitsrecht gibt es eigentlich nicht. Es geht dabei eher um Richterfreiheit zu Sachlagen (Schuldunbewusstsein aus Gewohnheit) die bewusst!! gibt es echt in Deutschland, nicht geregelt sind. Eigentlich eben, nicht aus der Gewohnheit her raus eher auf was du mal durftest kann dir keiner mehr nehmen. Mofa ohne Führerschein oder Lkw mit Pkw Führerschein. So die Richtung.
    Zum Thema Urheberrecht ist es so das du alles von anderen verwenden darfst solange du es soweit "bearbeitest" das dein künstlerisches Werk höher zu werten ist. (Ist nicht hoch die Hürde). Es geht dabei aber auch um den Inhalt des Bildes. Bsp Ein Foto was ein Flugzeug beim Start zeigt wo das Hauptaugenmerk auf einem Scheinwerfer gelenkt wird ist das Hauptmotiv der Scheinwerfer und nicht das Flugzeug... Also darf ich den Scheinwerfer nicht ohne eigene künstlerische Mehrarbeit verwenden. Sprich einfach kopieren und woanders als Blickfang einsetzten ist nicht.
    Aber eigentlich ist es ja noch bescheuerter mit dem Urheber, wer hat das Recht an der Form des Hauses das am Rand steht???
    Da kommt die Panoramafreiheit zum Tragen du darfst von der Straße Fotos machen aber ohne Hilfsmittel (Leiter z.B.).
    In Deutschland haben wir zwar viele Gesetze die aber nicht angewendet werden müssen!! Es aber gut ist wenn es mal dazu kommt das eine Handhabe da ist. Sprich wo kein Kläger da kein Richter. Und selbst dann ist im Deutschen Recht die Vorgabe das es kein Urteil entstehen soll. Mann soll sich außergerichtlich einigen. Soll!! Finden viele immer seltsam das sich alle außergerichtlich einigen aber so ist das Deutsche Recht ausgelegt.
    Oder Irgendwie so.
    Beste Grüße
    Andree

  • Hallo,


    wie ich weiter oben schon mal angemerkt habe gehts mir nicht wirklich um rechtliche Sicherheit. Was soll den da wirklich passieren da hat Andree völlig recht - wird ja schließlich kein Geld mit gemacht. Hab mich Gestern auch ein bischen blöd ausgedrückt. War wirklich genervt. Auch mein Vorschlag mit den Nutznugsbedingungen braucht keine Mensch.


    Im großen und ganzen ist "Uwe's Loksim-Lizenz" quer durch die Doku's zu lesen und es ist völlig Klar das der Dom nach Köln gehört. Ich beschäftige mich ja auch nicht erst seit gestern mit Loksim sondern schon seit über einem Jahr - erstmal gucken, probieren, lernen und dann mitreden wollen.


    Woher also jetzt meine Unsicherheit?
    a) Auf vielen externen Seiten werden die Nutzungsbedinungen sehr groß geschrieben - oft muß man die erst bestätigen bevor man zum Download kommt - andere vergeben den Link zum Download nur wenn man sich persönlich bekannt macht. :!: Ich möchte das in keinster Weise kritisieren - Ist der kleinste Mossaikstein von allen gehört aber dennoch zum Gesamtbild


    b) Ein gelöstes Problem zum wahrscheinlich nicht beabsichtigen überschreiben von Datein ist mit 2.9 gelöst - Im Forum wird weiter diskutiert und Vergangenes nicht vergessen


    c) Ich möchte eine Datei kopieren verändern und in diese in meine Strecke (die hoffentlich eines Tages mal öffentlich wird) einfügen - mir begegnet ein (c) welches nicht näher definiert ist


    Also gut was will der Autor mir damit sagen nicht mehr ganz so sicher ob das für den Autor ok ist begebe ich mich auf die Reise durch Forum (2x3Stunden).


    d) Wie schon viel zu Oft lese ich drei bis vier Beiträge dann kommt ein Bösses Wort - anstatt Daumen nach unten, PN mit bitte um Löschung und Entschuldigung, Meldung,... - wird jetzt der rote Teppich gerollt und der den man besser ignorieren Sollte bekommt seine Show und das Thema ist dahin. In den nächsten Beiträgen muß man genau lesen wo die Zeile ist die noch zum Thema gehört.


    ?( Und jetzt soll ich noch dran glauben das ich hier einfach eine Datei kopieren und verändern darf - ohne hier eine Welle los zutretten? - Da Frag ich dann doch lieber nochmal nach.


    Ich möchte jetzt keine Disskusion darüber auslösen sondern lediglich mal reflektieren welche Hemmschwelle Neulinge überwinden müssen sich hier rein zu finden.
    Mus man jetzt vielleicht nicht gleich zerreden sondern vielleicht einfach mal drüber nachdeken - und vielleicht mal schauen wie häufig hier die unter d) beschriebene Situation vorkommt.


    Vielen Dank für die Unterstützung. Eine weiter Klärung in rechtlich Sicht ist in meinen Augen nicht notwendig.


    :sleeping: Schlaft Gut und viele Grüße
    Kurt

  • Hallo Kurt ich kann dir nur sagen wie ich das bei meinen Objekten sehe.
    Du darfst meine Objekte in deiner Strecke frei verwenden. (Dazu sind sie schließlich da)
    Du darfst meine Objekte auch verändern. (Aber nur wenn du die geänderten Dateien in einen (deinen) eigenen neuen Ordner abspeicherst.)
    Also wenn du etwas veränderst, speichere neu ab aber überschreibe niemals die Originaldateien.


    Ich habe die Erfahrung gemacht das das eigentlich die Mehrzahl der Objektebauer genau so sieht.


    Gruß André

  • Hallo Kurt,

    Hallo Kurt ich kann dir nur sagen wie ich das bei meinen Objekten sehe.
    Du darfst meine Objekte in deiner Strecke frei verwenden. (Dazu sind sie schließlich da)
    Du darfst meine Objekte auch verändern. (Aber nur wenn du die geänderten Dateien in einen (deinen) eigenen neuen Ordner abspeicherst.)
    Also wenn du etwas veränderst, speichere neu ab aber überschreibe niemals die Originaldateien.


    Ich habe die Erfahrung gemacht das das eigentlich die Mehrzahl der Objektebauer genau so sieht.


    Gruß André


    genau wie Andre sehe ich das auch! Und in meinen Nutzungsbedingungen ist das auch klar geregelt. Der wichtigste Satz ist von Andre ist:
    "Du darfst meine Objekte auch verändern. (Aber nur wenn du die geänderten
    Dateien in einen (deinen) eigenen neuen Ordner abspeicherst.)
    Also wenn du etwas veränderst, speichere neu ab aber überschreibe niemals die Originaldateien."
    Ich füge hinzu: Du darfst sie auch einfach kopieren in "deinen" Ordner, nur der Ursprungsautor muss ersichtlich sein
    Gruß
    Rainer
    PS: Dein Gejammer, wieviel Stunden du etwas suchst, kann ich nicht nachvollziehen! Hier im Forum kann man doch fragen.

  • Danke für die Ergänzung Rainer.
    Natürlich muss der Ursprungsautor ersichtlich sein. Am besten in den Eigenschaften. Und ganz wichtig ist es, das das ganze natürlich auch für Texturen gilt.


    Gruß André