Diskussion zu Urheberrecht/Lizensierung

  • Olaf, pardon: Aber ich glaube nicht, dass dich irgendetwas dazu qualifiziert, dich über den §-Dschungel oder Juristendeutsch zu echauffieren, wo doch ganz klar ist, dass du weder vom einen noch vom anderen Ahnung hast.


    Und der OR Art. 20 sagt GENAU DAS GLEICHE wie der §139 BGB. "Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzunehmen ist, dass er ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre." vs. "Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde." Minimal andere Formulierung, aber GENAU DER GLEICHE Effekt. Liest hier überhaupt jemand den Shit, den ich schreibe?

  • Hallo Taschenschieber


    Natürlich ziehe ich mir deinen shit rein, ich bin schon ganz high.


    Im Ernst, dein Hinweis ist mir auch schon aufgefallen, ich verstehe die ganze Aufregung dazu auch nicht so recht. Übrigens auch zum Jugendgesetz. Da hatten wir auch schon mal eine Diskussion mit dem gleichen Ergebnis wie dem Deinigen. Find aber den Link nicht mehr.


    Gruß chloksim

  • ... Ich persönlich sehe das so, das derartige Forderungen von Nutzern für immer und jederzeit auf Addons zugreifen zu dürfen (Nach meinen Verständnis ist das ja hier das Ansinnen einiger), mindesten genau so selbstsüchtig ist, wie das plötzliche verbieten jedweiliger Nutzung, wegen eines Streites im Forum. Dieses Katz und Mausspiel ist ja nicht nur erst seit Loksim ein Problem, sondern gibt es auch bei so ziemlich allen Simulatoren bei dehnen Nutzer Addons einbringen können. Es wird zukünftig einfach immer noch davon abhängen wie vernünftig der Addoneanbieter ist. Und mit derlei Regelung werden manche Anbieter entweder gar nix oder nur noch auf ihren eigenen Seiten ihre Addones vertreiben. Und das dann zu ihren Bedingungen. Und im Prinzip haben sie sogar alles recht dazu.


    In dem Zusammenhang musste ich letztens lautstark lachen als jemand in einem naja sagen wir mal "Forum" meinte, man solle Loksim meiden und sich lieber eine seriöse Bahnsimulation wie den Microsoft Train Simulator widmen, dann bliebe der Stress mit Freizeittüftlern erspart. Wenn der wüsste.


    Gruß André

    1.
    Zum einen ist es die freie Entscheidung des Autors, unter welchen Bedingungen er eine Nutzung erlaubt. Entscheidet er sich für "immer und ewig", dann muß er sich bei niemandem als sich selbst darüber beschweren. Seitens der Nutzer hat es nichts mit Selbstsucht zu tun, wenn sie Rechtssicherheit haben wollen. Also nicht mehr und nicht weniger erwarten, als daß die einmal erteilte Genehmigung Bestand für deren vereinbarte Laufzeit hat.


    Dabei sind befristete Verträge im Urheberrecht gar nicht mal unüblich. Die Nutzungsrechte für Fotos werden Verlagen oft nur einmalig, für bestimmte Auflagehöhen oder für drei, fünf oder sieben Jahre angeboten. Man muß danach wieder einen neuen Vertrag abschließen. Und wenn die Agentur, mit der man das erste Geschäft abgeschlossen hat, den Fotografen derweil nicht mehr vertritt, kann man von ihr eben keinen neuen bekommen. Dann muß man entweder den Fotografen ausfindig machen, das Bild adäquat ersetzen oder die Neuauflage vergessen.


    Aus Sicht eines Nutzers ist es auf jeden Fall eine höchst ärgerliche Unsitte der Autoren, deutlich auf das Urheberrecht hinzuweisen, Werke zur Nutzung anbieten und auf entsprechende Anfragen nicht zu antworten. Da drängt sich mitunter der Gedanke an "Marions Kochbuch" auf:
    http://www.heise.de/ct/artikel/Abgekocht-291092.html


    2.
    Die Empfehlung des Mannes fußte vermutlich auf der Erfahrung, wiederholt in den Loksim-Foren rausgeflogen (oder dem Rausschmiss knapp
    zuvorgekommen) zu sein, vermute ich mal. Das dem Programm anzulasten, paßt durchaus in das Bild, was er hinterlassen hat.



    Zitat von OlafT

    1. Kaufvertrag


    2. Behördliches Eingreifen auf dem Gebiet des Urheberrechts

    zu 1.
    Ein Kaufvertrag kommt nicht stillschweigend, sondern durch ein Angebot und dessen Annahme durch den Vertragspartner zustande. In Deinem Beispiel (nicht jugendfreie Zeitung) bietet der Kunde an, das Wurstblatt zu kaufen. Und der Ladenbetreiber lehnt das Angebot bspw. ab, weil ersterer erst 14 Jahre alt ist.


    zu 2.
    Es gibt Offizialdelikte (bspw. Mord, Totschlag, Körperverletzung), die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen zu ermitteln und zu verfolgen hat. Und es gibt Antragsdelikte, die nur dann ermittelt und bestraft werden, wenn der Geschädigte das verlangt. Dazu zählen die Verfehlungen nach §§ 106 bis 108 und 108b UrhG, wie Du selbst in § 109 UrhG nachlesen kannst. Daß jemand im Falle des LokSim infolge "besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält" dürfte wohl ins Reich der Fabel gehören.

  • Hallo Peter I,


    danke für deinen Beitrag. Zu Deinem Beitrag möchte ich noch das eine oder andere richtig stellen.
    zu1.


    Ein Kaufvertrag kommt nicht stillschweigend, sondern durch ein Angebot und dessen Annahme durch den Vertragspartner zustande. In Deinem Beispiel (nicht jugendfreie Zeitung) bietet der Kunde an, das Wurstblatt zu kaufen. Und der Ladenbetreiber lehnt das Angebot bspw. ab, weil ersterer erst 14 Jahre alt ist.

    Hallo Uwe, ....


    Wenn Du zum Kiosk gehst und kaufst Dir eine Zeitung wo spärlich bekleidete Damen in eindeutigen Posen abgebildet sind, hast du mit dem Kauf einen Vertrag im Sinne des BGB geschlossen.
    Hierbei handelt es sich um einen stillschweigenden Kaufvertrag unter Berücksichtigung weiterer gesetzlicher Vorschriften wie das Jugendschutzgesetz, da eine derartige Zeitung entsprechend gekennzeichnet werden muss vom Hersteller und dem Käufer der zum Erwerb einer derartigen Zeitung die entsprechende Voraussetzungen haben muss wie das Mindestalter von 18 Jahren. Dieser stillschweigende Kaufvertrag ist durch die Bezahlung der Ware zustande gekommen.

    Wen habe ich in meinem Beispiel zum Kiosk geschickt? Uwe alias taler


    Bei Uwe gehe ich davon aus und auch den Eindruck vermittelt er mir, das er das Mindestalter von 18 Jahren zum Erwerb einer derartigen Zeitung erreicht oder gar überschritten hat.


    zu2.


    zu 2.
    Es gibt Offizialdelikte (bspw. Mord, Totschlag, Körperverletzung), die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen zu ermitteln und zu verfolgen hat. Und es gibt Antragsdelikte, die nur dann ermittelt und bestraft werden, wenn der Geschädigte das verlangt. Dazu zählen die Verfehlungen nach §§ 106 bis 108 und 108b UrhG, wie Du selbst in § 109 UrhG nachlesen kannst. Daß jemand im Falle des LokSim infolge "besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält" dürfte wohl ins Reich der Fabel gehören.

    Wir befinden uns immer noch im Bereich der normalen Ordnungswidrigkeiten und diese werden, so ist es zumindest bei uns, vom Ortungsamt mit seinen untergeordneten Abteilungen/Behörden bearbeitet.



    Die Empfehlung des Mannes fußte vermutlich auf der Erfahrung, wiederholt in den Loksim-Foren rausgeflogen (oder dem Rausschmiss knapp
    zuvorgekommen) zu sein, vermute ich mal. Das dem Programm anzulasten, paßt durchaus in das Bild, was er hinterlassen hat.

    Da ich Dir gegenüber nicht persönlich geworden bin, erwarte ich das auch von meinen Gegenüber, sprich von Dir mein lieber Peter.
    Über die gesamten 6 Seiten bis dato, hat jeder sein Anliegen hier geschrieben ohne das es einen persönlichen Angriff auf jemanden gegeben hat, der eine andere Meinung hat, bis auf den einen oder anderen kleinen Seitenhieb der aber nicht weiter von Bedeutung ist.
    Der einzige der mit seinem Beitrag aus der Reihe geschert ist, bist leider Du und das finde ich sehr schade.
    Wenn das Dein Verständnis von einem normalen Umgangston ist, hast Du m.E. Deinen Beitrag im falschen Forum geschrieben. Es wäre vielleicht auch mal gut, wenn Du mal lesen würdest, was sich hinter dem Button "Netiquette" so verbirgt.


    Viele Grüße
    Olaf

  • Olaf, lies den Post nochmal, das bezieht sich so was von glasklar nicht auf Dich...

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Da die Diskussion irgendwie im Kreis läuft würde ich vorschlagen, diese Lizenz einem Fachjuristen vorzulegen und bewerten zu lassen. Doch, wer soll das bezahlen?
    Wenn die Loksim-Entwickler bzw. Ralf als letztes Glied in der Loksim-Kette die Lizenz jedoch als ausreichend rechtssicher bewerten, dann halte ich das auch für ok.
    Jeder, der in dieser Lizenz "Rechtsunsicherheit" sieht, muss diese ja nicht verwenden bzw. kann auf eigene Kosten selbst einen geeigneten Juristen auswählen und beschäftigen, um - zumindest für sich persönlich - zu gewünschter Rechtssicherheit zu gelangen.

  • JFTR:
    @Olaf:
    Wie Peter schon ausführte, sind Verstösse gegen das Urheberrecht keine Ordnungswidrigkeiten sondern Straftaten (Siehe Par. 106ff).


    Gruss
    Uwe

    --
    Wenn du die Götter zum Lachen bringen willst, mach’ einen Plan.

  • Hallo Uwe,


    danke für Deinen Hinweis, ich hab mir den §106 UrhG angesehen.
    Ein Freund von mir, lass das mal 5-6 Jahre her sein, hatte eine Internetseite für seine Tischlerei und Campingzubehör. Dort hatte er auch Foto von einem namhaften Hersteller von Camping Zubehör-Artikel gezeigt (Genehmigung für die Fotos lag vor). Ein Mitbewerber meinte, ihn wegen der Fotos beim zuständigen Ordnungsamt an zu schwärzen. Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt kamen vorbei, schauten sich die Internetseite und die Genehmigung für die von ihm benutzen Fotos an, haben das alle als Korrekt angesehen und sind dann wieder gegangen. Da ist auch im Nachgang nie wieder etwas gekommen.


    Daher gehe ich davon aus, das bei solchen "Lappalien" das Ordnungsamt sich die Sache anschaut und entsprechend ein Bußgeld verhängt (wenn das alles in ihren Rahmen fällt) und wenn aus der "Lappalie" dann was größeres wird, wird das Ordnungsamt die Sache an Polizei u.s.w. abgeben.


    Viele Grüße
    Olaf

  • @PeterF - kann man machen. Nur wozu? Es gibt schon einen Stapel juristisch durchgewalkte und erprobte freie Lizenzen, mit denen man arbeiten kann...

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Sorry für die späte Antwort, ich war halt auch mal im Urlaub..

    Aus Sicht eines Nutzers ist es auf jeden Fall eine höchst ärgerliche Unsitte der Autoren, deutlich auf das Urheberrecht hinzuweisen, Werke zur Nutzung anbieten und auf entsprechende Anfragen nicht zu antworten. Da drängt sich mitunter der Gedanke an "Marions Kochbuch" auf:
    http://www.heise.de/ct/artikel/Abgekocht-291092.html

    Ähh Kochbuch? Erkläre er sich... Ich seh da keinen Zusammenhang zu Loksim und seinen Addones.



    Zitat

    2.
    Die Empfehlung des Mannes fußte vermutlich auf der Erfahrung, wiederholt in den Loksim-Foren rausgeflogen (oder dem Rausschmiss knapp
    zuvorgekommen) zu sein, vermute ich mal. Das dem Programm anzulasten, paßt durchaus in das Bild, was er hinterlassen hat.

    Ähh Nöö die Empfehlung fußt auf gar nix denn wenn man sich ein wenig mit dem MSTS befasst wird man feststellen das man dort auch nicht nach gut Dünken die Arbeit anderer klauen, umbauen oder verkaufen darf. Die dortigen Autoren sind keineswegs lockerer drauf als bei Loksim und anderen Simulatoren.


    Gruß André

  • Ähh Kochbuch? Erkläre er sich... Ich seh da keinen Zusammenhang zu Loksim und seinen Addones.

    Klick den Link an und es wird Dir wie Schuppen von den Augen fallen, was gemeint ist ;-) Der Verweis auf jenen doch schon laut gewordenen Fall passt absolut zu der Aussage von Peter.

    Ähh Nöö die Empfehlung fußt auf gar nix denn wenn man sich ein wenig mit dem MSTS befasst wird man feststellen das man dort auch nicht nach gut Dünken die Arbeit anderer klauen, umbauen oder verkaufen darf. Die dortigen Autoren sind keineswegs lockerer drauf als bei Loksim und anderen Simulatoren.

    Nichts anderes sollte in meinen Augen doch ausgedrückt werden durch Peter? Die Empfehlung jenes Nutzers, ich denke Peter und ich haben da den gleichen ehemaligen Nutzer dieses Forums im Verdacht, fußt einfach auf dessen eigener... Sozialinkompetenz um es mal so zu umschreiben.

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  • Ich sehe da auch wenn ich das durchlese keinen Zusammenhang zwischen diesem Abmahngeschäftsmodell und Loksim. Erkläre es mir.
    Gibt es tatsächlich bei Loksim Leute die ihre Werke hier absichtlich nur zeigen um geziehlt andere Abzustrafen?


    Gruß André

  • Es geht mehr darum, welche Befürchtungen sich da beim Nutzer auftun können, wenn er sich mit dieser Situation konfrontiert sieht. Und die Situation an sich, also Nutzungsbedingungen mit geforderter Kontaktaufnahme, wo aber keine Reaktion kommt weil derjenige mit dem Hobby abgeschlossen hat, die gibt es im Bahnsimbereich durchaus. Und wenn man da eben als Neuer drankommt, kriegt man es schon mit der Befürchtung zu tun, es könnte sich um so eine gezielte Falle handeln.

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  • Ahh Julian jetzt ist der Groschen gefallen. Danke für die Erklärung.


    Naja diese Sicherheit wirst du aber auch woanders kaum bekommen. Ich kenne einen Fall aus der Eisenbahnfotografie den ich sehr passend finde. Da hat ein Fotograf zu Lebzeiten einem Webseitenbesitzer die Nutzung der Bilder einer Strecke erlaubt. Als der Fotograf verstarb hat ein Verleger das Fotoarchiv gekauft und den Webseitenbesitzer mit Klage gedroht die Bilder weiter zu verwenden.


    Sowas kann es auch geben.

  • Den Tag an dem das ein Eisenbahnfotograf einfach mal so macht erleben wir beide wohl nicht mehr. Als Fotograf möchte man schon ein bisschen Kontrolle haben wo und für was die eigenen Bilder verwendet werden. Es mag eine prima einfache und komfortable Lösung für den Nutzer sein, für den Lieferanten ist sie es nicht.

  • Unwiderruflich != uneingeschränkt! Fiktiv, sagen wir Du willst ein von mir gemachtes Photo als Avatar nutzen. Dann kann ich Dir sagen: Ich gewähre Dir das unwiderrufliche, zeitlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht, dieses Photo als Avatar auf loksimulatoren.de zu benutzen. Damit hast Du die Sicherheit, dass Du mein Photo auf ewig nutzen kannst als Ava hier, auch wenn meine Rechtsnachfolger das mal blöd finden sollten; und trotzdem habe ich weiter die volle Kontrolle.

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  • Unter Unwiederuflich verstehe ich aber auch das mit der Erlaubnis es möglich wäre das ich rein Fiktiv gedacht diese Seite von Patrick übernehmen könnte daraus eine Seite zaubern könnte die dir inhaltlich gar nicht zusagt und mit der du und deine Bilder gar nicht in Verbindung gebracht werden möchtest, ich aber weiterhin das Bild von dir nutzen kann da ich ja das unwiederuflich / uneingeschränkte Nutzungsrecht von dir habe es auf dieser Seite zu Nutzen.


    Um es klar zu sagen Unwiederuflich heißt Unwiederuflich und würde bedeuten auf das Rückrufrecht zu verzichten.
    Und genau das ist aber gar nicht statthaft nach dem Urheberrechtsgesetz.


    Zitat von Urheberrechtsgesetz

    §42


    (2) Auf das Rückrufsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Seine Ausübung kann nicht ausgeschlossen werden.

  • Na ja, in einen vollwertigen Lizenzvertrag zu einem Bild würde man dann noch ggf. entsprechende Klauseln gegen Verwendung in politisch extremistischem Kontext usw. einfügen. Aber bei LS3D-Addons sehe ich da weniger ein Problem dahingehend, da sie ja nicht so vielseitig einsetzbar sind wie Photos. Ja klar, es könnte jemand entsprechend politisch veranlagtes Liberec-Zittau ganz auf deutsche Signale umbauen und verteilen mit dem Kommentar "so sollte es sein!". Ganz kann man Idiotie nie ausschließen. Wobei man ja auch ein unwiderrufliches, zeitlich uneingeschränktes Recht zur reinen Verteilung des inhaltlich unveränderten Addons geben könnte (ich würde das Recht auf technische Aktualisierung ohne inhaltliche Änderung erteilen, damit das Addon nicht bei LS3D-Änderungen stirbt irgendwann), dann kann kaum mehr was passieren.

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
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  • Und genau das ist doch Sinn der Sache - dass Loksim-Addons auch dann rechtssicher weitergegeben / weitergenutzt werden können, wenn mal wieder irgendjemand meint, dass ihn irgendjemand anders schief angeguckt hat.


    Für WEN das Nutzungsrecht eingeräumt wird ist aber völlig unabhängig davon, ob es widerruflich eingeräumt wird. Was du unter "unwiderruflich" verstehst, ist a) unerheblich und b) nicht das, was der Jurist darunter versteht.