Hallo Streckenbauer,
wer es noch nicht mitbekommen hat, sei hiermit auf folgende Änderung der eisenbahnrechtlichen Vorschriften in Deutschland hingewiesen: Ab dem 1.12.12 ist gemäß der "Sechsten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften" die Ertüchtigung mit einem Zugbeeinflussungssystem der Funktionalität PZB 90 für alle Hauptbahnen und für alle Nebenbahnen mit einer Vmax über 80 km/h vorgeschrieben.
Solltet Ihr also gerade Strecken aus der Jetzt-Zeit bauen, dann wisst Ihr nun Bescheid.
LG
JH