Hallo,
da es sich nicht um einen Programmfehler sondern um eine unvollständige Umsetzung handelt, dürfte hier der richtige Ort für das Thema sein. Zuerst möchte ich chloksim für die Klarstellung im Forum loksimulatoren.de danken.
http://www.loksimulatoren.de/i…B/?postID=96479#post96479
Das entspricht diesem offiziellen Beispiel.
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Leider ist die genannte Voraussetzung nicht in der Loksimdoku zu finden, dort wird das Thema nur sehr einfach abgehandelt.
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Nun habe ich das Problem auch, allerdings aus einem anderen Grund als Markus H. Da ich noch eine nicht veröffentlichte Strecke eines inzwischen nicht mehr aktiven Loksimmers auf der Festplatte hatte, habe ich diese zur Verlängerung der Demostrecke 2 genutzt. Diese Strecke ist, im Gegensatz zu Frieders DB-Strecke, auf dem Gebiet der ehemaligen DR angesiedelt und enthält daher nur Signale nach DV 301 der DR. Die Gesamtstrecke ist schon vor der Wiedervereinigung als grenzüberschreitende Strecke genutzt worden und stellt etwa den Betrieb im Zeitraum um das Jahr 2000 dar. Der Streckenteil der DB war bei Frieder schon mit LZB ausgerüstet, im ehemaligen DR-Teil war da noch nicht mal dran zu denken; es gab noch die spezielle Stellwerkstechnik und das Einfahrsignal des nächsten Bahnhofs war noch nicht in die LZB einbindbar. Natürlich ging es mir wie Markus H., vor dem Bahnhof Bernheim kam die Ankündigung...
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...und am Ausfahrsignal endete die LZB-Führung.
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Das dürfte eigentlich nicht sein, das Ende der realen LZB ist nicht unbedingt an ein Signal gekoppelt (siehe Punkt 3).
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Beide Varianten sind theoretisch auf der Strecke möglich, funktionieren aber nicht im Loksim. Die Situation ist folgende: Zuerst kommt die Ankündigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung,...
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...danach folgt das Einfahrvorsignal für den ersten Bahnhof auf dem ehemaligen DR-Gebiet.
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Zuletzt kommt der Wechsel zwischen beiden Strecken und der Beginn der niedrigeren Streckengeschwindigkeit.
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Die 483 bietet dafür offiziell zwei Möglichkeiten des Ausstiegs aus der LZB-Führung:
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Entsprechend gäbe es im Projekt auch die zwei Varianten.
1. Das 120er Limit wird noch in die LZB-Führung einbezogen.
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2. Das 120er Limit muss durch den Tf eingehalten werden.
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Es ist bisher im Programm leider nur eine Teilumsetzung erfolgt, eine Anpassung an die realen Möglichkeiten wäre daher wünschenswert.
Gruß
Nemo