Easy2Learn: Fragwürdige Ausbildung zum Tf mit Loksim

  • Vor allem bei dieser Bezahlung...

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Nicht, dass die noch auf die Idee kommen, Signalkunde mit der Gemeinschaftsstrecke zu lehren...
    Ich scheine gestern zu spät eingeschaltet zu haben, da waren sie schon dabei, den Dispatcher zu interviewen. Krass finde ich die Dreistigkeit, mit der da gehandelt wird. Der Tf, den sie da verfolgt haben war von derITL, der dicke Prüfer muss ja vom EBA gewesen sein, oder seh ich das falsch? Wer darf denn sonst noch Lokführer abnehmen?
    Interessant: "Planleistung" der ITL mit zwei DB-Drehstromern. Genauso cool finde ich hier die Diskussion, das ist so typisch, dass da gleich wieder spekuliert wird, wer denn nun Scheiße gebaut hat, ob das ZDF oder easy2learn und wem man da jetzt an den Kragen könnte. Lasst das doch mal Gryga und den UdoMM (von dem ist die Strecke, wenn ich mich nicht irre) da ihren Kram durchziehen. Immer diese Spekulationen. Danke an Carsten, der bleibt da immer so wunderbar sachlich auf dem Boden (komisch: irgendwie scheint man bei Zusi generell etwas entspannter zu sein).


    E:
    Falsche Vorwürfe ggü. der ITL zurückgenommen.

  • U+TL oder so heißen die und fahren wohl auch im Auftrag für die DB.


    Ausbildung, Prüfungen usw. kann man auf 2 Arten hinbekommen:
    1. Es macht ein EVU, dann liegt es letzten Endes im Ermessen des Eisenbahnbetriebsleiters des EVU. Der ist für die Ausbildung und die Prüfung verantwortlich und kann auch eine Ausbildungssoftware für gut befinden. Hat er sich also Loksim angeschaut und hält es für geeignet, so ist das aus eisenbahnrechtlicher Sicht völlig i.O. es auch zur Ausbildung einzusetzen.
    2. Man ist eine zertifizierte Ausbildungseinrichtung. Dann dürfte zumindest für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb EBA o.ä. mit drauf schauen. Wie die Prüfungskommission dann zusammengesetzt wird, weiß ich nicht.


    Carsten

  • Zitat

    Original von BenjaminR


    Es ist aber im Insolvenzfall wohl leichter zu handhaben.


    Nicht unbedingt; diese Ltd. ist in Barcelona "gemeldet", somit kann man nicht eindeutig sagen, ob spanisches oder britisches Insolvenzrecht gelten würde.

  • Hi,


    ich denke, das Loksimteam sollte mal die Nutzungsbedingungen konkretisieren.
    Z.B. ist eine Aussage wie '... nicht geeignet' nur ein Hinweis, aber keine Vorgabe.
    Und dann das mit 'öffentlicher Vorführung':
    Wo fängt das an?
    - Darf ich jemanden anderes Loksim zeigen?
    - Darf ich Loksim auf einem Eisenbahnfest (evtl. in Verbindung mit selbstgebauter Hardware (Steuerpult o.ä.)) einsetzen?
    Und mit Open Source hat das ganze erstmal nix zu tun.


    Tomy

  • Zu einem konkreten Fall darf ich keine juristischen Hinweise geben, möchte jedoch drei Dinge anmerken:


      Eine Limited Company ist immer eine Gesellschaft, die in das britische Handelsregister eingetragen ist - Rechtsgrundlage ist somit der der Companies Act 2006.


      Wenn Software-Entwickler E bei der Nutzung seiner Software durch Benutzer B einen Verstoß gegen seine geltenden Nutzungsbedingungen erkennt und juristisch dagegen vorgehen möchte, so ist dies grundsätzlich (mit Ausnahmen) eine zivilrechtliche Angelegenheit. E muss also zunächst genau überlegen, ob sich der finanzielle Aufwand hierfür überhaupt jemals auszahlt.


      In der Regel sind durch Laien formulierte Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen (insbesondere im Ausland) nur sehr schwer durchsetzbar.

  • Zitat

    Original von Luca
    Zu einem konkreten Fall darf ich keine juristischen Hinweise geben, möchte jedoch drei Dinge anmerken:
    [list]
    Eine Limited Company ist immer eine Gesellschaft, die in das britische Handelsregister eingetragen ist - Rechtsgrundlage ist somit der der Companies Act 2006.


    Jein, denn wenn die Hauptverwaltung der Ltd. beispielsweise in D ist, gilt u.a. auch deutsches Steuerrecht.

  • Ich denke, ich weiß worauf du hinaus möchtest. Trotzdem möchte ich es für alle Mitlesenden nochmal korrekt formulieren:


    Wenn eine Limited Company ihre Gewinne ausschließlich in Deutschland erzielt, so sind diese unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts zu versteuern. Dies ist allerdings unabhängig vom Sitz des Unternehmens und stellt eine juristische Ausnahme dar.
    Die Rechtsgrundlage wird aber nach wie vor durch das britische Gesellschaftsrecht gebildet, auch wenn dort überhaupt keine Gewinne erzielt werden - d.h., das Unternehmen ist auch zur Abgabe einer britischen Steuererklärung verpflichtet.


    Die Grundlage für das von dir zitierte

    Zitat

    Original von PeterF
    [...] Insolvenzrecht [...]


    bildet aber unabhängig davon immer das britische Gesellschaftsrecht.

  • Wenn aber das Geschäftsmodell eines Unternehmens Subventionsbetrug ist, und davon ist im konkreten Fall ja wohl auszugehen, dann spielt das Steuerrecht eine untergeordnete Rolle, ganz gleich ob es eine deutsche GmbH oder eine britische Ltd. ist. Das ist nämlich nicht primär eine Sache fürs Finanzamt, sondern einerseits für die Staatsanwaltschaft, schließlich ist das eine Form von organisierter Kriminalität, andererseits aber auch für die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der jeweiligen Ortschaften. Hier gilt es, einmal grundsätzlich die Art und Weise nach der Bildungsgutscheine ausgestellt werden, zu überdenken; bzw. hier muß dann auch das System Bildungsgutschein generell auf politischer Ebene überprüft werden. Daß diese an und für sich ja nicht schlechte Idee möglicherweise auf einem nicht ausreichend formulierten Gesetz beruht ist Grund genug für eine Überarbeitung. Nebenbei bemerkt zeigen die Klagewellen vor den Sozialgerichten ja, daß viele Sozialgesetze nicht ausreichend formuliert sind und so in großen Teilen faktisch Richterrecht entstanden ist, weil der Gesetzgeber in vielen Fällen keine Präzisierungen vorgenommen hat.


    Zurück zu Bildungsgutscheinen: Ein großes Thema in diesem Zusammenhang sind im grundsätzlichen versteckte Subventionen. Gehen wir mal von Triebfahrzeugführern aus. Wenn die erste Frage lautet "Sind sie förderungsfähig?" und im Fall daß "Nein" die Antwort ist, die Chance auf den Job sofort vertan ist, dann haben wir es mit einem Mißstand zu tun, der behoben werden muß. Und wenn man dann jetzt einen Fall hat, in dem eine Firma nur dazu gegründet worden ist, um mit Bildungsgutscheinen Geld zu verdienen, wenn dann insbesondere mittellosen Menschen auch noch Kredite aufgeschwatzt werden, damit Leute dann per Loksim Lokführer lernen und "Pech haben", wenn sie bei der Prüfung durchfallen, dann ist zu klären, inwiefern das auch in anderen Bereichen stattfindet, inwiefern hier möglicherweise an entscheidenden Stellen Mitwisser sitzen etc. pp. Man sollte jetzt nicht den Fehler machen und das auf die einzelne Sache beschränken, sondern wichtig ist, daß das große ganze im Auge behalten wird.


    Unabhängig davon sind natürlich mögliche Lizenzkosten für die kommerzielle Loksim-Nutzung. Über die Rechtmäßigkeit und Eintreibbarkeit solcher Forderungen kann ich zwar nichts sagen, aber ich bin sicher, daß der rechtsanwaltschaftliche Rat da eine sinnvolle Investition wäre.

  • Ich stimme hier Harry vollstens zu.

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Das kann ich auch so unterschreiben!


    In diesem Staat ist einiges faul, aber solange Lobbyisten die Politik steuern, wird sich daran nichts ändern! Siehe z.B. die Löhne bei Zeitarbeitern - zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel! 400-Euro-Jobs mit Stundenlohn um 1,80 Euro! Und so weiter und so weiter...

  • ...und dann die perfekte Idee, Geringverdiener verdienen so wenig, dass es sich nicht lohnt, dann senken wir das ALG... Wo man die Loehne erhoehen muesste... Nu ja.

    Triebfahrzeugführer im Streckendienst der DB Fernverkehr in Frankfurt/Main
    BR: 101, 120, 147.5, IC-Steuerwagen, IC2-Steuerwagen, 401 ("ICE 1"), 402 ("ICE 2"), 403 ("ICE 3"), 406 ("ICE 3M"/"ICE 3MF"), 407 ("neuer ICE 3"), 411 ("ICE T"), 415 ("ICE T")

  • Zitat

    Original von Bügelfaltenreiter
    Das kann ich auch so unterschreiben!


    In diesem Staat ist einiges faul, aber solange Lobbyisten die Politik steuern, wird sich daran nichts ändern! Siehe z.B. die Löhne bei Zeitarbeitern - zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel! 400-Euro-Jobs mit Stundenlohn um 1,80 Euro! Und so weiter und so weiter...


    Weißt Du, wie hoch der Anteil der Arbeitslosen unter den Hartz 4 Empfängern ist?

  • Mein lieber Harry, es war hier nicht nach Arbeitslosen in Hartz IV gefragt, sondern es wurde die Problematik auch der Bildungsgutscheine angesprochen und vor allem die Verarsche einiger "Debütanten"! Ich habe mit meinem Post auf die Mißstände in der Polituk hinweisen wollen, mehr nicht!! Ausnahmsweise hast Du mit Deinem Post mal meine Meinung getroffen, was ja in Deinem Fall schon 99 Punkte sind....

  • Du weißt es also nicht, ich werd es Dir daher sagen:


    Es sind rund 50%. Jeder zweite Hartz 4 Empfänger ist arbeitslos.


    Und da kannst Du ja jetzt mal drüber nachdenken, was das für eine Bedeutung hat.

  • Dass es immernoch Arbeitnehmer gibt, die mit ihrem Einkommen unter der HartzIV-Grenze liegen.
    Harry, das ist aber nicht das Problem (jedenfalls nicht in diesem Thread) ;)