Sicherung von Bahnübergängen

Was sind Bahnübergänge?

Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen. Übergänge, die nur dem innerdienstlichen Verkehr dienen und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahnübergänge.

Wo sind Bahnübergänge zulässig?

Bahnübergänge dürfen neu nicht mehr außerhalb von Bahnhöfen oder Hauptsignalen von Abzweigstellen angelegt werden. Ausnahmen für Provisorien sind zulässig. Generell sind Bahnübergänge auf Eisenbahnstrecken in Deutschland nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h zulässig.

Welche Arten von Bahnübergangssicherungen gibt es?

Bahnübergänge können

  1. nichttechnisch, durch
    • Übersicht (Es ist ein Sichtdreieck um den Bahnübergang freizuhalten, sodass Wegbenutzer die Bahnstrecke so weit und in einem Abstand übersehen können, dass sie den Bahnübergang ungefährtdet überqueren oder davor anhalten können.)
    • akustische Signale (Pfeif- und Läutetafeln)
    • Langsamfahrstellen
  2. technisch, durch
    • Lichtzeichen oder Blinklichter*
    • Halbschranken mit Lichtzeichen oder Blinklichtern*
    • Vollschranken mit Lichtzeichen
    • Vollschranken

gesichert werden. Sie sind generell mit Andreaskreuzen (StVO Zeichen 201) zu kennzeichnen. Ausnahmen gelten bei Krezungen mit

  • Feld- und Waldwegen bei ausreichender Erkennbarkeit
  • Fußwegen
  • Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr, wenn diese als solche gekennzeichnet sind und
  • wenn Bahnübergänge durch Posten vom Straßenverkehr freigehalten werden.

* Blinklichter sind neu nicht mehr anzuwenden. Lichtzeichen sind Anlagen mit Gelb- und Rotlicht gem. StVO

Wann wird welche Sicherungsart angewendet?

Erläuterung Verkehrsaufkommen:

  1. schwacher Verkehr: maximal 100 Kfz pro Tag
  2. mäßiger Verkehr: 100 bis 2.500 Kfz pro Tag
  3. starker Verkehr: mehr als 2.500 Kfz pro Tag

Nebenbahnen und Nebengleise auf Hauptbahnen mit Höchstgeschwindigkeit bis 80 km/h:

  1. starker Verkehr
    • technische Sicherung
  2. mäßiger Verkehr
    • auf mehrgleisigen Strecke technische Sicherung
    • auf eingleisigen Strecken durch Übersicht und akustische Signale
    • bei fehlender Übersicht mit Ausnahmegenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA): akustische Signale und Langsamfahrstelle 20 km/h - an Feld- und Waldwegen 60 km/h
  3. schwacher Verkehr
  • Übersicht
  • bei fehlender Übersicht auf eingleisigen Strecken: akustische Signale und Langsamfahrstelle 20 km/h - an Feld- und Waldwegen 60 km/h

Fuß- und Radwege

  • Übersicht
  • akustische Signale

Privatwege ohne öffentlichen Verkehr mit entsprechender Kennzeichnung

  • Übersicht
  • akustische Signale und Langsamfahrstelle 60 km/h
  • Abschlüsse mit Sprechanlage (mit Ausnahmegenehmigung des EBA darf auf die Sprechanlage verzichtet werden)

Privatwege mit schwachem und mäßigem öffentlichem Verkehr in Hafen- und Industriegebieten

  • Übersicht
  • Abschluss und Langsamfahrstelle 20 km/h

Haupt- und Nebenbahnen mit Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h:

  1. im Regelfall
    • technische Sicherung
  2. Fuß- und Radwege
    • Übersicht und Umlaufsperren
    • akustische Signale und Umlaufsperren
  3. Privatwege ohne öffentlichen Verkehr mit entsprechender Kennzeichnung bis 140 km/h
    • Übersicht und Abschluss
    • Abschluss mit Sprechanlage

Generell gilt: Ein durch Posten gesicherter Bahnübergang ersetzt alle o.g. Sicherungsarten.

Einsatz der akustischen Signale

  1. Im Bereich der DS301 steht das Signal Bü 4 im Abstand von 200 m vor einem Bahnübergang. Auf Hauptbahnen zeigt es ein weißes P auf schwarzer Tafel.
  2. Im Bereich der DV301 steht das Signal Pf 2 im fünffachen Abstand der Höchstgeschwindigkeit in km/h in Metern, aber mindestens 100 m vor dem Bahnübergang. Wird zusätzlich eine Langsamfahrstelle für den Bü eingerichtet, befindet sich das Pf 2 am Mast des Lf 4.
    • Wird für Fahrten auf dem Gegengleis kein Überwachungssignal aufgestellt, kann das Signal Pf 2 zwischen 200 und 350 m vor dem Bü auf der linken Seite aufgestellt werden.
    • Folgen mehrere Bahnübergänge aufeinander, so dass zwischen diesen kein Pf 2 aufgestellt werden kann, wird das Pf 2 vor dem ersten Bahnübergang aufgestellt und mit der Anzahl der Bahnübergänge gekennzeichnet.
  3. Befindet sich zwischen Pfeiftafel und Bahnübergang ein Halteplatz, ist die Pfeiftafel vor dem Halteplatz mit einem Wiederholungszeichen zu versehen. Sie gilt dann nur für durchfahrende Züge.
  4. Läutetafeln sind vor Bahnübergängen ohne allgemeinen Kfz-Verkehr zulässig. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für Pfeiftafeln.

Einsatz der Langsamfahrsignale

  1. Unmittelbar vor dem Bahnübergang steht das Signal Lf 7. Bis 2003 wurde das Signal Lf 5 (DS301/DV301) aufgestellt.
    • Die Ankündigung erfolgt durch das Signal Lf 6 (bzw. Lf 4) im Bremswegabstand.
    • Darf ab Mitte des Bahnübergangs wieder auf die vorher geltende Geschwindigkeit beschleunigt werden, ist das Signal Lf 7 mit dem Zusatz "Bü" zu versehen.
  2. Im Bereich der DV301 kann im Bremswegabstand ein Signal Lf 4 mit der Kennziffer "0" aufgestellt werden, wenn vor einem Bü zur Sicherung gehalten werden muss.

Auswahl der technischen Sicherung

  1. Lichtzeichen oder Blinklichter
    • an eingleisigen Nebenbahnen mit Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, höchstens 40 Zügen pro Tag, schwachem bzw. mäßigem Straßenverkehr und geringem Fußgängeranteil
    • an eingleisigen Haupt- und Nebenbahnen mit Höchstgeschwindigkeit 120 km/h bei schwachem Straßenverkehr, wenn nur land- und forstwirtschaftlicher bzw. Anliegerverkehr zugelassen ist
    • sollen neu grundsätzlich nicht mehr verwendet werden, Altanlagen mit Leuchtschrift "2 Züge" können in Betrieb bleiben
    • Im Streckeneditor ist im Menü des Bahnübergangs unter Lichtsignalanlage die entsprechende Vorleuchtzeit auszuwählen.
    • Unter DauerBueLicht 2 ist die Leuchtzeit des Gelblichts in Sekunden vor dem Rotlicht anzugeben (bei Blinklichtanlagen = 0). Nach Ablauf dieser Zeit wird am Überwachungssignal das Signal Bü 1 aktiv. Sie beträgt gem. StVO entsprechend der Höchstgeschwindigkeit des Straßenverkehrs:
      • bis 50 km/h: 3 s
      • bis 60 km/h: 4 s
      • bis 70 km/h: 5 s
      • Beträgt die Höchstgeschwindigkeit des Straßenverkehrs mehr als 70 km/h, ist sie vor dem Bahnübergang auf diese Geschwindigkeit zu reduzieren.
    • Unter DauerBueLicht ist die Leuchtzeit des Rotlichts in Sekunden vor dem Schließen der Schranken anzugeben. Nach Ablauf dieser Zeit kann am deckenden Hauptsignal der Fahrtbegriff gezeigt werden. Bei reinen Lichtzeichenanlagen ist der Wert = 0, bei Anlagen mit Schranken sollte neben der Rotzeit auch die Schließzeit einbezogen werden.
      • Die Zeit vom Aufleuchten des Gelblichts bis zum Beginn des Schließvorgangs muss mindestens 12 s betragen (d.h. Rotzeit = 12 s - Gelbzeit) und ist abhängig von der Breite und möglichen Befahrgeschwindigkeit des Bahnübergangs.
      • Das Schließen der Schranke dauert je nach Schrankenbaumlänge zwischen 6 und 10 s.
      • Die Dauer sollte damit zwischen 13 und 19 s liegen.
  2. Halbschranken mit Lichtzeichen oder Blinklichtern
    • empfohlene technische Sicherung
    • einmündende Seitenwege 30 m vor und hinter Bü in die Sicherung einbeziehen, ggf. Seitenlichter aufstellen
    • Rad- und Fußwege erhalten separate Schranken und Lichtzeichen
  3. Vollschranken mit und ohne Lichtzeichen
    • erfordern Überwachung des Gefahrenraums zwischen den Schranken, um Personeneinschlüsse zu verhindern
    • direkte Sicht durch den Bediener auf den Gefahrenraum muss gegeben sein, ggf. kann die Freimeldung auch durch Posten oder technisch erfolgen
    • technische Freimeldung kann durch Kameraüberwachung oder Gefahrenraumfreimeldeanlagen, z.B. durch Infrarot oder Radar erfolgen

Wie werden Bahnübergangssicherungsanlagen (BÜSA) technisch überwacht?

Die Überwachung der technischen Sicherung ist integraler Bestandteil der Leit- und Sicherungstechnik. So muss dem Lokführer die sichere Befahrung des Bü garantiert werden. Dies wird über die folgenden Überwachungsarten realisiert:

  1. Hp (Hauptsignal)
    • einzusetzen, wenn Hauptsignale in der Anrückstrecke vorhanden sind
    • Freigabe des Hauptsignals, wenn alle Lichtzeichen Rotlicht zeigen, alle Halbschranken geschlossen sind und bei Vollschranken die Gefahrenraumfreimeldung durch technische Einrichtung oder Bediener erfolgt ist
    • Im Streckeneditor ist im Menü des Bahnübergangs unter Typ signalgedeckt auszuwählen, wenn die Einschaltung des Bahnübergangs bei Annäherung auf 1.500 m oder 30 s vor Fahrtstellung des Signals erfolgen soll. Damit der Bü gesichert wird, muss sich im Abstand von bis zu 1.500 m davor ein Hauptsignal befinden.
    • Im Streckeneditor ist im Menü des Bahnübergangs unter Typ signalgedeckt (Streckenblock) auszuwählen, wenn die Einschaltung des Bahnübergangs durch einen Einschaltkontakt (oder einen durch einen Bü-Kontakt simulierten zu besetzenden Gleisabschnitt) erfolgen soll. In welchem Abstand diese aufzustellen sind, wird im nächsten Abschnitt erläutert.
  2. ÜS (Überwachungssignal)
    • Überwachungssignale sind einzusetzen, wenn die Überwachungsart Fü nicht eingesetzt werden soll und Hauptsignale nicht zur Überwachung herangezogen werden müssen.
    • Sie ist anzuwenden, wenn
      • Gleise Dritter (z.B. Anschluss-, Werks- oder Straßenbahnen) denselben Bü mitbenutzen oder
      • der Bü durch eine BÜSTRA-Anlage* gesichert wird und nicht durch Hauptsignale überwacht werden muss.
    • Im Streckeneditor ist im Menü des Bahnübergangs unter Typ Tf überwacht auszuwählen. Ein Bü-Signal und ein Bü-Kontakt müssen definiert werden. In welchem Abstand diese aufzustellen sind, wird im nächsten Abschnitt erläutert.
  3. (fernüberwacht)
    • Die Überwachung erfolgt durch den Fahrdienstleiter, wo keine Hauptsignale zur Überwachung herangezogen werden müssen und die Überwachungsart ÜS nicht eingesetzt werden soll.
    • Bahnübergänge können je nach Fahrtrichtung auf unterschiedliche Arten überwacht werden. Fü/Hp ist zu bevorzugen. Fü/ÜS ist durch das zusätzliche Überwachungssignal mit einem Mehraufwand verbunden.
      • Fü/Hp bedeutet, dass der Bahnübergang in eine Fahrtrichtung durch Hauptsignale und in die andere Fahrtrichtung fernüberwacht wird.
      • Fü/ÜS bedeutet, dass der Bahnübergang in eine Fahrtrichtung durch Überwachungssignale und in die andere Fahrtrichtung fernüberwacht wird. Diese Kombination ist nach Möglichkeit zu vermeiden und die Funktion des Bü einheitlich durch Fernüberwachung sicherzustellen.
      • Die Kombination Hp/ÜS ist nicht zulässig.
    • Im Streckeneditor ist im Menü des Bahnübergangs unter Typ Tf überwacht auszuwählen, die Einschaltung hat über einen (ggf. virtuellen) Einschaltkontakt zu erfolgen. Ein Haupt- oder Überwachungssignal muss zur Überwachung nicht definiert werden.

* BÜSTRA-Anlage steht für "Bahnübergangs- und Straßensicherungsanlage". Dabei handelt es sich um vollwertige Lichtsignalanlagen mit Rot-, Gelb- und Grünlicht für den Straßenverkehr, die durch die Bahnübergangssteuerung beeinflusst werden. Sie werden verwendet, wenn sich Bahnübergänge im Bereich von lichtsignalgeregelten Kreuzungen oder Einmündungen befinden. Sie sollen sicherstellen, dass sich kein Rückstau auf den Bahnübergang bildet bzw. der geschlossene Bahnübergang kein Rückstau auf die Kreuzung verursacht.

Was ist bei der Anwendung von Hauptsignalen zu beachten?

  • Das Hauptsignal befindet sich mindestens im Sicherheitsabstand vor dem Bahnübergang. Dieser beträgt
    • bei Geschwindigkeiten bis 40 km/h: 10 m
    • bei Geschwindigkeiten über 40 bis 80 km/h: 30 m
    • bei Geschwindigkeiten über 80 km/h: 50 m
    • Liegt der Bahnübergang bereits innerhalb des Sicherheitsabstandes, so ist er schon zu sichern, wenn eine Fahrstraße zu diesem Signal eingestellt wird. Dieser Abstand ist geringer als der Gefahrpunktabstand bzw. Durchrutschweg, da davon ausgegangen wird, dass eine Störung des Bü, ein ausreichend starkes Verbremsen am Hauptsignal und die gleichzeitige Befahrung durch Verkehrsteilnehmer nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintritt.
  • Die Einschaltung des Bü soll so rechtzeitig erfolgen, dass das Hauptsignal bereits bei Annäherung an das Vorsignal die Fahrtstellung eingenommen hat. Dies soll 7 bis 10 s vor Erreichen des Vorsignals bzw. bei fehlendem Vorsignal an der Vorsignaltafel geschehen sein.
  • Rechenbeispiel: Das Hauptsignal befindet sich 50 m vor dem Bü, der Bremswegabstand beträgt 1.000 m, die Höchstgeschwindigkeit 120 km/h, die des Straßenverkehrs 70 km/h, Schrankenschließzeit 6 s.
    • Abstand Vorsignal - Bü: 1.050m, Sichtabstand Vorsignal: 7 s * (120 : 3,6) m/s = 233 m. Die Schranken müssen bei einer Annäherung auf 1.283 m bereits geschlossen sein.
    • Zeitablauf Sicherungsvorgang: Gelblicht: 5 s, Rotlicht: 7 s, Schließzeit: 6 s, Gesamtdauer: 5 s + 7 s + 6 s = 18 s.
    • 18 s * (120 : 3,6) m/s = 600 m
    • 1283 m + 600 m = 1883 m
    • Der Einschaltkontakt muss 1.883 m vor dem Bahnübergang angeordnet werden.
  • Hauptsignale im Bereich der DV301 (neue Bundesländer und West-Berlin), die mit einem roten, weiß-gelb-weiß-gelb-weißen oder weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißen Mastschild gekennzeichnet sind, müssen mit dem Signal Zs 9 (Bahnübergangstafel) ausgerüstet werden.
  • Selbsttätige Blocksignale im Bereich der DS301 (alte Bundesländer) sind mit einem weiß-rot-weißen Mastschild auszurüsten.
  • Im Zuglängenabstand (bis ca. 750 m) hinter einem Bahnübergang soll sich kein Hauptsignal befinden, um lange Sperrzeiten des Bahnübergangs durch wartende Züge zu vermeiden.

Was ist bei der Anwendung von Überwachungssignalen zu beachten?

  • Das Überwachungssignal steht im Bremswegabstand vor dem Bahnübergang (Bahnübergangsmitte). Dieser beträgt
    • auf Nebenbahnen bis 80 km/h: 400 m
    • auf Hauptbahnen über 80 bis 100 km/h (ggf. 120 km/h): 700 m
    • auf Hauptbahnen über 100 km/h: 1.000 m
    • Er darf um bis zu 50% verlängert und 5% verkürzt werden. Im Falle einer Verkürzung um mehr als 5% ist das Überwachungssignal im Buchfahrplan mit "ÜSv" zu vermerken. Ein Zusatzlicht ist nicht mehr notwendig.
  • Es steht in der Regel rechts, auf eingleisigen Strecken darf es im Einzelfall links aufgestellt werden, wenn hohe Kosten für die Sichtbarkeit vermieden werden. Auf zweigleisigen Strecken steht es im Gegengleis links.
  • Auf Strecken mit Geschwindigkeiten über 50 km/h ist ein 1000 Hz-Magnet auszurüsten. Überwachungssignal-Wiederholer erhalten keine Gleismagnete, außer sie sind auch Überwachungssignal für einen anderen Bü. Bei Neuanlagen muss der 1000 Hz-Magnet immer eingebaut werden.
  • Der Abstand zu anderen Signalen mit einem 1000 Hz-Magnet muss
    • mindestens 100 m zum letzten Signal und
    • mindestens 300 m zum nächsten Signal betragen.
  • Bei Bahnübergängen mit Vollabschluss (Vollschranken oder paarweise angeordnete Halbschranken) und automatischer Gefahrenraumfreimeldung (ohne Bedienereingriff) ist ein 500 Hz-Magnet in Abhängigkeit von Bremswegabstand und Geschwindigkeit zwischen Überwachungssignal und Bü einzusetzen:
    • Bremswegabstand 700 oder 1.000 m: 450 m vor Bü-Kante
    • Bremswegabstand 400 m, Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h: 450 m, wenn das Überwachungssignal mindestens 500 m vor Bü-Kante steht
    • Bremswegabstand 400 m, Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis 60 km/h: 350 m vor Bü-Kante
    • Bremswegabstand 400 m, Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h: 210 m vor Bü-Kante
  • Im Bereich der DS301 ist das Signal Bü 2 mit 4 Rauten zur Ankündigung am Einschaltkontakt anzuordnen.
    • Bei einer Geschwindigkeit über 120 km/h sind weitere Signale Bü 2 mit absteigenden Rauten bis zum Überwachungssignal anzuordnen. Die letzte Rautentafel steht 100 m vor dem Überwachungssignal, ihr Abstand untereinander beträgt 75 m. Auf die Tafel mit 3 Rauten darf bei beengten Verhältnissen verzichtet werden.
    • Der Einschaltkontakt liegt in einem Abstand zum Überwachungssignal, der sich aus der gefahrenen Strecke bei einer Sichtzeit von 7 s und der Gelbzeit ergibt.
    • Beispiel: Gelbzeit 3 s, Geschwindigkeit 120 km/h: (7 + 3) s * (120 : 3,6) m/s = 333 m
  • Im Bereich der DV301 ist die Warntafel So 15 aufzustellen. Der Abstand beträgt
    • auf Hauptbahnen die doppelte Geschwindigkeit in km/h in Metern
    • auf Nebenbahnen die doppelte Geschwindigkeit in km/h in Metern zuzüglich des Bremswegs.
  • Mindestens weitere 100 m davor befindet sich der Einschaltkontakt, ggf. gekennzeichnet durch einen Merkpfahl So 14.
    • Ab dem Standort der Warntafel So 15 muss das Überwachungssignal ununterbrochen erkennbar und, wenn So 14 aufgestellt ist, eingeschaltet sein. Es muss mindestens 300 m hinter dem letzten Haupt- oder Vorsignal stehen. Auf elektrifizierten Strecken muss die Aufstellung ca. 10 m vor einem Fahrleitungsmast erfolgen.
    • So 14 kennzeichnet auch den Standort von Hilfseinschalttasten (HET).
  • Überwachungssignale sind auszurüsten mit
    • bei Geschwindigkeiten bis 120 km/h
      • im Bereich der DS301 mit Weißlicht und einer gelben Scheibe sowie gelber Umrahmung
      • im Bereich der DV301 mit Weißlicht und 2 gelben Scheiben oder 2 Gelblichtern
    • bei Geschwindigkeiten über 120 km/h mit Weißlicht und 2 Gelblichtern.
  • Liegen Haltepunkte mit Bahnsteigen zwischen Überwachungssignal und Bahnübergang, ist ein Überwachungssignalwiederholer hinter dem Bahnsteig aufzustellen. Dieser soll nicht mehr als 100 m vom gewöhnlichen Halteplatz entfernt stehen und von diesem aus erkennbar sein.
  • Überwachungssignale für Bü, die durch eine Einschalttaste (ET) vor Abfahrt des Zuges eingeschaltet werden, sind am Bü 1 m vor den Ausschaltkontakten aufzustellen.
  • Müssen alle Fahrzeuge vor einem Bü anhalten, um diesen mittels ET einzuschalten, ist im Bremswegabstand eine Überwachungssignalattrappe aufzustellen, die lediglich die gelbe(n) Scheibe(n) oder gelben Lichter des Signals Bü 0 (DS) bzw. So 16 (DV) besitzt und durch einen dauernd wirksamen 1000 Hz-Magnet ergänzt ist.
  • Überwachungssignale sollen nicht in der Nähe von Vorsignalen aufgestellt werden, vorrangig ist dann Überwachungsart Fü anzuwenden. Alternativ kann das Hauptsignal versetzt und Überwachungsart Hp angewendet werden.
  • Im Bereich von Ks-Signalen ist bei Überwachungssignalen mit Bü 0/1 (DS) eine Verwechslung mit dem Signal Zs 1 zu vermeiden. Dies kann durch eine andere Überwachungsart oder Sichtblenden erfolgen.

Ankünde- und Kennzeichentafeln

Bahnübergänge können durch Ankünde- und Kennzeichentafeln bezeichnet werden.

  1. Gelbe Ankündetafeln mit der Aufschrift "Bü" und der Kilometerposition des folgenden Bü befinden sich am Einschaltkontakt.
  2. Weiße Kennzeichentafeln mit der Aufschrift "Bü" und der Kilometerposition befinden sich unmittelbar vor dem Bü.
  3. Schaltet ein Einschaltkontakt mehrere aufeinanderfolgende ein, ist die Ankündetafel durch eine darüber angebrachte weiße Tafel mit der Aufschrift "Bü/Bü" ergänzt.
  4. Vor jedem der gemeinsam eingeschalteten befindet sich eine Kennzeichentafel gemeinsam mit der Ankündetafel für den nächsten Bü.
  5. Vor dem letzten Bü befindet sich eine Kennzeichentafel gem. Punkt 2.