Mastschilder und ihre Besonderheiten

Was sind Mastschilder?

Mastschilder kennzeichnen Lichthauptsignale, an deren Standort bei erloschenem Signal zu halten ist und geben Auskunft über die Verhaltensweisen bei Halt zeigendem oder gestörtem Hauptsignal. Formhauptsignale werden dagegen durch Mastbleche ohne betriebliche Bedeutung gekennzeichnet.

Welche Mastschilder gibt es?

weiß-rot-weiß (wrw) oder weiß mit rotem Dreieck (wrd)
weiß-gelb-weiß-gelb-weiß (wgwgw)
weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiß (wswsw)
rot (r)
weiß mit 2 schwarzen Punkten (w2sp)
gelbes Dreieck (gd)

In welchem Fall wird welches Mastschild angewendet?

  1. weiß-rot-weiß
    • Wird grundsätzlich an Einfahr-, Ausfahr-, Zwischen-, Block- und Deckungssignalen angewendet, wenn keiner der nachfolgenden Fälle zutrifft.
    • Die Vorbeifahrt darf nur auf Ersatzsignal (Zs 1), Vorsichtssignal (Zs 7), Gegengleisfahrt-Ersatzsignal (Zs 8), schriftlichen Befehl oder - bei Vorhandensein von Signal Zs 12 - (fern)mündlichen Auftrag erfolgen.
    • Weiße Mastschilder mit rotem Dreieck wurden im Bereich der DV301 gleichbedeutend bei den ersten Ks-Signalen angewendet und sind heute kaum noch anzutreffen. Werden in diesem Artikel weiß-rot-weiße Mastschilder erwähnt, sind für den Bereich der DV301 auch weiße Mastschilder mit rotem Dreieck gemeint.
  2. weiß-gelb-weiß-gelb-weiß
    • Wird an Signalen des selbsttätigen Streckenblocks angewendet, wenn diese nicht
      • im Bereich der DS301 (alte Bundesländer) Bahnübergänge decken,
      • Zentralblocksignale sind,
      • ein Einfahrsignal folgt und die Haltstellung nicht durch die erste Achse eines Zuges bewirkt wird oder
      • ein Einfahrsignal bzw. ein Blocksignal einer Abzweig-, Überleit oder Ausweichanschlussstelle folgt und die Signalhaltstellung erst mehr als 400 m hinter dem Signal bewirkt wird.
    • Wird auch an Sv-Signalen der S-Bahn Hamburg (DS301) im Bereich des selbsttätigen Streckenblocks angewendet, die nur der Regelung der Zugfolge dienen.
    • Am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal darf ohne Zustimmung vorbeigefahren werden, wenn nach dem Anhalten keine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter möglich ist. Bis zum nächsten Hauptsignal wird dann auf Sicht gefahren.
    • Im Bereich der DV301 (neue Bundesländer und West-Berlin) wird das Mastschild zudem nur an Signalen angewendet, die auch Vorsignalfunktion haben.
  3. weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiß
    • Ks- oder Hl-Signale der S-Bahnen Berlin (DV301) und Hamburg (DS301), die
    • auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock stehen,
    • ausschließlich der Regelung der Zugfolge dienen und
    • Vorsignalfunktion besitzen.
    • Am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal darf nach Halt vor dem Signal ohne Zustimmung vorbeigefahren werden. Es gelten dabei die Richtlinien der jeweiligen S-Bahn.
  4. rot
    • Hl-Signale der S-Bahn Berlin (DV301), die
    • als Ausfahr- oder Blocksignale
    • am Beginn eines Streckenabschnitts stehen, auf dem ohne besonderen Auftrag des Fahrdienstleiters auf Sicht gefahren werden soll.
    • Die Vorbeifahrt darf nur auf Ersatzsignal (Zs 1), Gegengleisfahrt-Ersatzsignal (Zs 8), schriftlichen Befehl oder - bei Vorhandensein von Signal Zs 12 - (fern)mündlichen Auftrag erfolgen.
    • Das Fahren auf Sicht kann durch das Signal So 1 beendet werden, wenn nicht auf allen möglichen Fahrwegen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht gefahren werden soll.
    • Wurde auch bei den ersten Ks-Signalen genutzt, bevor das Signal Zs 7 im Bereich der DV301 angewendet und stattdessen Signal Zs 1 gezeigt wurde. In diesen Fällen wurden auch Einfahr- und Zwischensignale mit dem roten Mastschild ausgerüstet.
  5. weiß mit 2 schwarzen Punkten
    • Wird im Bereich der DV301 an Sperrsignalen angewendet, die nicht als Zielsignal für Zugfahrten vorgesehen sind.
    • Die Vorbeifahrt von Zügen am Halt zeigenden Sperrsignal darf nur auf Befehl erfolgen. Ist das Signal erloschen oder zeigt Ra 12 nach DV301 hat es für Züge keine Bedeutung.
  6. gelbes Dreieck
    • Wird seit ca. 1994 an Hauptsignalen der Bauformen Hl und Ks mit einem weiß-rot-weißen Mastschild eingesetzt, wenn dieses zugleich Vorsignalfunktion für das nachfolgende Hauptsignal besitzt.
    • Wurde bei den ersten Ks-Signalen auch anstelle von Ne 2 an Vorsignalen eingesetzt, ist in dieser Funktion heute aber kaum noch anzutreffen.
    • Bei Hauptsignalen mit Vorsignalfunktion, wird kein gelbes Dreieck ergänzt, wenn diese
      • H/V-Signale sind,
      • mit einem roten,
      • einem weiß-gelb-weiß-gelb-weißen oder
      • einem weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißen Mastschild gekennzeichnet sind.

Fahren auf besonderen Auftrag (Zs 1, Zs 7, Zs 8, schriftlicher Befehl oder mündlicher Auftrag)

  1. Für Fahrten auf besonderen Auftrag gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h,
    • bei Einfahrten oder Fahrten in Bahnhöfen, bis der Zug am folgenden Hauptsignal vorbeigefahren ist
    • bei Ausfahrten aus Bahnhöfen, bis der Zug an der letzten Weiche im Fahrweg oder der mit ¥ gekennzeichneten Stelle vorbeigefahren ist
      • die Geschwindigkeit gilt bereits bei Abfahrt vom gewöhnlichen Halteplatz
    • an Blocksignalen mit anschließendem Weichenbereich, bis der Zug an der letzten Weiche im Fahrweg (gekennzeichnet durch ¥) vorbeigefahren ist
    • an Blocksignalen ohne anschließenden Weichenbereich, bis die Spitze des Zuges am Blocksignal vorbeigefahren ist
    • Geringere Geschwindigkeiten durch andere Signale sind zu beachten.
  2. Wird an einem Hauptsignal mit dunklem Vorsignal bzw. möglicher Signalstellung "Halt erwarten" auf besonderen Auftrag vorbeigefahren, darf bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals (maximal aber 2.000 m) maximal mit 40 km/h gefahren werden.
    • Die mögliche Signalstellung "Halt erwarten" wird durch ein entsprechendes Mastschild gekennzeichnet:
      • weiß-gelb-weiß-gelb-weiß (nur im Bereich der DV301)
      • weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiß
      • gelbes Dreieck an Hauptsignalen mit weiß-rot-weißem Mastschild

Fahren auf Sicht

Bei Fahrten auf besonderen Auftrag oder bei zugelassenen selbsttätigen Vorbeifahrten an Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignalen kann zusätzlich zu den Bestimmungen für das Fahren auf besonderen Auftrag das Fahren auf Sicht notwendig sein.

  1. Muss auf Sicht gefahren werden, darf je nach Sichtverhältnissen nur so schnell gefahren werden, sodass vor Hindernissen oder Halt zeigenden Signalen sicher gehalten werden kann. Es darf mit höchstens 40 km/h gefahren werden. Geringere Geschwindigkeiten durch andere Signale sind zu beachten.
  2. Das Fahren auf Sicht wird angewendet:
    • bei Signal Sv 0 oder Zs 7 bis zum nächsten Hauptsignal
    • an Hauptsignalen mit rotem Mastschild bei Signal Zs 1, Zs 8, schriftlichen Befehl oder (fern)mündlichen Auftrag bis zum nächsten Hauptsignal oder Signal So 1
    • bei schriftlichen Befehlen gem. Angaben des Fahrdienstleiters
    • bei selbsttätiger Vorbeifahrt an Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignalen gem. Mastschild
      • weiß-gelb-weiß-gelb-weiß: bis zum nächsten Hauptsignal
      • weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiß: bis zum nächsten Hauptsignal
  3. Steht ein mit einem weiß-gelb-weiß-gelb-weißen, weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißen oder roten Mastschild gekennzeichnetes Hauptsignal in Abhängigkeit mit einem folgenden Bahnübergang, ist das Signal Zs 9 anzubringen. Dieses zeit an, dass bei der Weiterfahrt auf Sicht im nachfolgenden Abschnitt ein Bahnübergang nach Anhalten gesichert werden muss.
  4. Endet das Fahren auf Sicht an einem Hauptsignal, so muss hinter diesem noch weitere 400 m auf Sicht gefahren werden. Die Vorbeifahrt darf erst erfolgen, wenn es einen Fahrtbegriff zeigt oder ein besonderer Auftrag vorliegt.

Besonderheiten der S-Bahnen Berlin und Hamburg

  1. S-Bahn Berlin
    • Für das Fahren auf Sicht gelten folgende Geschwindigkeiten:
      • bei sichtigem Wetter: 40 km/h
      • bei Dunkelheit: 15 km/h
      • bei unsichtigem Wetter: Schrittgeschwindigkeit
    • Endet das Fahren auf Sicht an einem Hauptsignal auf Strecken selbsttätigen Streckenblocks, so muss hinter diesem noch weitere 40 m auf Sicht gefahren werden. Die Vorbeifahrt darf erst erfolgen, wenn es einen Fahrtbegriff zeigt oder ein besonderer Auftrag vorliegt.
    • Bei Sv-Signalen gilt, dass das Fahren auf Sicht erst nach dem zweiten Hauptsignal beendet wird.
  2. S-Bahn Hamburg
    • Die Vorbeifahrt am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal darf nur erfolgen, wenn nicht erkennbar ist, dass der Gleisabschnitt dahinter durch einen vorausfahrenden Zug besetzt ist. Zur Einfahrt in einen erkennbar besetzten Gleisabschnitt ist der mündliche Auftrag des Fahrdienstleiters erforderlich.
    • Mit eingeschaltetem Fernlicht ist bei Dunkelheit und sichtigem Wetter eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zulässig.
    • Je nach Signalsystem gelten unterschiedliche Regeln für die Länge des auf Sicht zu befahrenden Abschnitts:
      • H/V-Signale: Es gelten die allgemeinen Regeln (Fahren auf Sicht bis zu einem Hauptsignal gilt 400 m über dieses hinaus).
      • Sv-Signale: Das Fahren auf Sicht gilt nach dem Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal bis zum übernächsten Signal und in den anschließenden 50 m. Ab dem ersten Hauptsignal darf das Fahren auf Sicht vorzeitig beendet werden, wenn dieses einen Fahrtbegriff zeigt und erkennbar ist, dass der ursprünglich auf Sicht zu fahrende Abschnitt frei von Zügen ist.
      • Ks-Signale: Ist bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht zu fahren, sind dahinter noch weitere 50 m auf Sicht zu fahren. Das Fahren auf SIcht darf vorzeitig beendet werden, wenn am folgenden Hauptsignal vorbeigefahren wurde und erkennbar ist, dass der restliche auf Sicht zu fahrende Abschnitt frei von Zügen ist.

selbsttätiger Streckenblock

Zum selbsttätigen Streckenblock zählen

  1. Selbstblocksignale (z.B. SB 60 der Deutschen Bundesbahn oder AB 70 der Deutschen Reichsbahn)
    • dezentrale Ansteuerung durch untereinander verbundene Blockschränke
    • Hauptsignale zeigen in Grundstellung Fahrt, wenn der Gleisabschnitt frei ist.
  2. Zentralblocksignale (z.B. Zb 65 der Deutschen Bundesbahn)
    • zentrale Ansteuerung über das angebundene Stellwerk
    • Hauptsignale zeigen in Grundstellung Halt, bis sie durch eine zu ihnen führende Fahrstraße angesteuert werden.
    • Diese Signale dürfen nicht mit weiß-gelb-weiß-gelb-weißen Mastschildern ausgerüstet werden.
    • Bei Ks-Signalen handelt es sich in der Regel um Zentralblocksignale.

Diese Signale dürfen keine Weichen decken. Das heißt, dass Weichen erst wieder im Gefahrpunktabstand hinter dem folgenden Hauptsignal liegen dürfen.

Besonderheiten des Signalsystems Sk

Die nur auf der Strecke zwischen Augsburg und Donauwörth angewendeten Sk-Signale besitzen eigene Mastschilder, die den oben genannten ähneln und in ihren Ausführungsbestimmungen entsprechen, aber in der Form abweichen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels sind die Sk-Signale noch in Betrieb, sollen aber in nächster Zeit durch Ks-Signale ersetzt werden.


HauptsignaleVorsignale und Vorsignalwiederholer
Hauptsignale mit Vorsignalfunktion
Hauptsignale sind mit einem roten Mastschild gekennzeichnet. Die Ausführungsbestimmungen entsprechen denen des weiß-rot-weißen Mastschilds.
Vorsignale und deren Wiederholer besitzen gelbe Mastschilder. Die Ausführungsbestimmungen entsprechen denen des gelben Dreiecks bzw. des Signals Ne 2.
Hauptsignale mit Vorsignalfunktion sind mit einem roten und einem gelben Mastschild gekennzeichnet. Diese gelten wie ein weiß-rot-weißes Mastschild mit einem gelben Dreieck.