Mal das Letzte zuerst:
Man kann also nach einer Startprogramm-Befreiung beliebig über 500er-Magneten fahren.
Bingo! Hier liegt ein echter nachvollziehbarer Programmfehler vor, der auch die PZ80R betrifft und schnellstens beseitigt werden sollte.
Fahre bitte nicht irgendwie, sondern exakt so, wie ich es im vierten Beitrag in diesem Thread erklärt habe! Befreie dich also bitte vor dem ESig Hainfurt!
Genau das mache ich nicht weil damit die Grundlage für die Zwagsbremsung gelegt wird. Es folgt das Einfahrsignal Hainfurt mit wegen Vr2 aktivem 1000 Hz-Magneten. Dort und am folgenden Zwischensignal mit dem nächsten aktiven 1000 Hz-Magneten werden sämtliche Restriktionen fortgeführt und am bewußten 500 Hz-Magneten sind deshalb für mich nur 25 km/h möglich, bei der von dir vorgenommenen unerlaubten Befreiung erfolgt eine Zwangsbremsung.
ZitatErkläre bitte anschließend hier, weshalb es dann am 68 m vor dem letzten Zwischensignal liegenden 500-Hz-Magneten zu einer Zwangsbremsung auf Grund unerlaubter Befreiung kommt, egal wie schnell oder langsam du dort bist!
Das erklärt sich aus dem von mir zitierten Text aus dem Beitrag:
Die zusätzliche Vorgabe „und keine 500 Hz- oder 1 000 Hz-Beeinflussung zu erwarten ist“ hat folgende Hintergründe: Es wird z.B. an einen ständig wirksamen 500er an einer Langsamfahrstelle oder bei Einfahrten in Kopfbahnhöfe gedacht, deren Lage der Triebfahrzeugführer ja kennt.
ZitatUm den Startplatz geht es dort nämlich genau nicht. Es geht darum, welche 500er-Magneten denn mit auf der Strecke mit "keine 500-Hz-Beeinflussung innerhalb von 550 m zu erwarten" gemeint sind.
Der Text lautet:
Beachten Sie:
Befreien Sie sich, wenn Sie zweifelsfrei einen Fahrtbegriff > 30 km/h wahrgenommen haben und keine 500 Hz- oder 1000 Hz-Beeinflussung innerhalb von 550 m zu erwarten ist. Dies gilt sinngemäß auch für Langsamfahrstellen.
Die innerhalb der nächsten 300 m zu erwartende 1000 Hz-Beeinflussung mit ihren Folgen erlaubt eben die Befreiung nach dem Halt vor dem Einfahrsignal Hainfurt nicht, auch wenn du sie im Textzitat unterschlagen hast. Wo steht in der 483.0111, dass die Restriktion und die Befreiung bei dieser weiteren 1000 Hz-Beeinflussungen jetzt nicht mehr gespeichert sondern gelöscht sind? Wenn sie gelöscht werden würden brauchte man den Warnhinweis zur Befreiung nicht.
ZitatUnd rede dich bitte nicht darauf heraus, dass die Einfahrt von Hainfurt eine Kuriosität wäre, wie du es hier momentan tust! Dieser Fehler kann jederzeit auch an "normaleren" Verhältnissen nachgestellt werden - das von Benjamin genannte Beispiel, welches von mir passend erweitert wurde, sollte realitätsnäher sein und würde ebenfalls das fehlerhafte Verhalten von Loksim offenbaren (Vorsignal -> 1000 m -> Hauptsignal + Vorsignal -> 1000 m -> Hauptsignal, jeweils mit Vr0 am Vorsignal, erstes Hauptsignal schaltet vor Passieren des 500er auf Hp1, Befreiung, erneute 1000-Hz-Beeinflussung, zweites Hauptsignal bleibt aber bei Hp0).
Derartige Kombinationen im Bremswegabstand von 1000 m findest du im Bereich von Bahnhöfen, z.B. zwischen Ein- und Ausfahrsignal, aber wohl kaum auf der freien Strecke. Jedenfalls habe ich so etwas nicht vorgefunden. Befreiung vor dem nächsten Vr0 bei noch im Hintergrund laufender 1000 Hz-Überwachung, das ist eben Unsinn ohne Legalisierung durch die 483.
Im Loksim scheint bei vielen Streckenbauern die Meinung zu herrschen, dass sämtliche Hauptsignale grundsätzlich mit 500 Hz-Magneten auszurüsten seien.
Zur Gedächtnisauffrischung mal aus der 483.0101A01:
500 Hz-Gleismagnete
Einbauort
150 - 300 m (in besonderen Fällen mehr als 300 m) vor Hauptsignalen
(nicht generell ausgerüstet)
Sieh mal in der aktuellen Version der Saalebahn bei den Blocksignalen nach. Nur wenn auf ein Signal ein besonders zu schützender Punkt folgt, z.B. ein BÜ, sind dort auch 500 Hz-Magnete vorhanden. An der Genauigkeit des Nachbaus der Strecke durch Rainer Z. wirst du ja wohl nicht zweifeln.
Hier mal ein Auszug aus zwei originalen Geschwindigkeitsheften von einem der am stärksten befahrenen Streckenabschnitte im Berliner Raum. Links vor und rechts nach der Umstellung auf ESTW. Die rechte Darstellung ist noch etwas ausführlicher, die mit 500 Hz-Magneten ausgerüsteten Signale sind rot markiert.
[Blockierte Grafik: http://www.imageshost.de/img/jpg/TH_7e060e18b638c4f4a83c1623b7e202db.jpg]
Wo sind da die ständig aufeinanderfolgenden 1000 m Abstände zu finden? Man sieht auf gerader Strecke immer auch schon das nächste Sbk, der Abstand beträgt aber mehr als 1250 m. Wo gibt es da selbst bei dichter Zugfolge ein angeblich kilometerlanges Mitschleppen der Restriktionen über zig Signale und daher eine Zwangsbremsung an einem 500 Hz-Magneten?
ZitatUnd den Schreibern der Regelwerke und Anleitungen zu unterstellen, dass sie gewisse Sondersituationen nicht berücksichtigt hätten, ist schon ein starkes Stück. Also im Zweifel zwischen ihnen und dir, würde man sich dann vermutlich doch für ihre Sicht der Dinge entscheiden.
Na dann zeig mir mal anhand der 483.0111 die von dir beschriebene Sondersituation mit mehreren Haupt- und Vorsignalen im Abstand von jeweils 1000 m mit dazwischen erlaubter Befreiung. Derartige Dinge werden eben nicht bei der Aufstellung von Regelwerken als normal angesehen, bei der Schulung wird aber durchaus auch auf solche Überlagerungen von Beeinflussungen eingegangen.
ZitatDa der Artikelautor von der DB-Netz selbst kommt und die Formulierung nahezu 1:1 in den Richtlinien drin steht, darfst du davon ausgehen, dass diese Sichtweise äquivalent ist. Nebenbei willst du doch nicht ernsthaft darauf hinaus, dass die DB-Netz selbst darauf dringt, dass in den Bedienungsanleitungen unvollständige bzw. fehlerhafte Informationen vorliegen?
DB-Netze gibt nicht die Bedienungsanleitungen für die Tf heraus und führt bei ihnen auch keine Schulungen durch. Es gab bei Schulungen nur die dem jeweiligen Ausbildungsstand entsprechenden Teilhefte und nicht die gesamte 483 für alle. Wer z.B. keine LZB-Ausbildung hat, der hat auch keine Unterlagen dafür bekommen. Zur DB-Zeit war das BZA München für die Herausgabe dieser Unterlagen verantwortlich, später der Geschäftsbereich Traktion. Ob das heute durch die einzelnen GB oder eine zentrale Stelle geschieht, das kann ich nicht aus dem Stegreif sagen.
ZitatDer Autor konnte aber 2005 natürlich auch nicht wissen, dass 7 Jahre später deshalb sein gesamter Artikel wertlos ist, weil sein Beispiel hätte anders gewählt werden können.
Nun ist der Beitrag auf einmal wertlos? Warum reitest du dann auf seinen Aussagen rum?
ZitatUnd dass das auch alles überhaupt nichts mit dem Startprogramm zu tun hat, das kann man auch leicht selbst herausfinden - die zitierte Formulierung stammt aus 4.6 der Richtlinie 483.0111. Dort steht nirgends etwas von Startprogramm - es geht dort maßgeblich um reguläre Befreiungen während der Fahrt.
Hier geht es um das Verhalten nach einem Halt und nicht während der Fahrt.
Unter Beachtung der Regel, dass keine weitere 1000 oder 500 Hz-Beeinflussung zu erwarten ist, gibt es auch keine Probleme bei der Einfahrt. Und die nächste Beeinflussung ist im Beispiel Hainfurt nun mal innerhalb der nächsten 300 m zu erwarten. 4.6 ist hier wegen der Überlagerung von Beeinflussungen nicht zutreffend, schau unter 4.11 ff. nach.
ZitatNein, im Gegensatz zu dir, werde ich diesen Fehler genau nicht machen, dass ich anfange, mir mein eigenes Gedankengerüst rings um die Richtlinien zu spinnen und dann deshalb eigenwillige Interpretationen vornehme. Wie wir nämlich gerade sehen, verrennt man sich darin schnell und findet keinen Weg mehr heraus.
Genau das hast du nun aber fertig bekommen. Das Thema "Überlagerte Beeinflussungen" scheint dein Verständnis zu überfordern. Noch einmal im Klartext: Ein richtiger Lokführer denkt nicht mal im Traum daran, Richtlinien zu interpretieren. Er kennt und befolgt sie aufgrund seiner fachlichen Ausbildung.
ZitatIch nehme deshalb die Richtlinien so, wie sie sind. Dass bei Befreiung aus einer 1000-Hz-Überwachung und anschließend erneuter 1000-Hz-Beeinflussung (innerhalb von 1250 m nach der ersten Beeinflussung) direkt die Überwachung auf die Leuchtmelder-Geschwindigkeit (in Zugart "O" also 85 km/h) erfolgt, ergibt sich aus 483.0111 Nr. 4.7 Gedankenstrich 1. Und damit ist gut, mehr brauche ich nicht.
Da du Punkt 4.11 ff. ja angeblich nicht brauchst, kannst du dir auch kein Urteil über die Sonderfälle erlauben.
ZitatIm Gegensatz zu dir, habe ich aber wenigstens versucht, meine Position durch externe Einschätzungen zu untermauern. Und deshalb habe ich hier einen Artikel präsentiert, der zeigt, dass die Formulierung, die wir unter Punkt 4.6 der Richtlinie (und wohl nahezu identisch in den Bedienungsanleitungen) finden, wohl ganz bewusst so gewählt wurde, damit Triebfahrzeugführer sich zu Befreiungen aufgefordert sehen.
Ach, durch private Einschätzungen wird etwas untermauert. Wen interessieren die denn nun wirklich? Was in Punkt 4.6 steht hat für die Sonderfälle eben keine Relevanz und wer sich in jeder Situation befreit handelt gedankenlos mit den bekannten Folgen.
ZitatWenn du das nur noch damit abwehrst, dass die Autoren keine Ahnung hätten und die "Sonderfälle" (wie wir an Benjamins Beispiel gesehen haben, sind diese "Sonderfälle" offenbar realitätsnäher als gedacht) nicht berücksichtigen würden, dann muss ich ehrlich sagen, dass mich deine Meinung dazu - ohne entsprechende Belege deinerseits - nicht mehr interessiert.
Diese Sonderfälle aus Bahnhofsbereichen mit Signalabständen <1300 m, gibt es aus gutem Grund eben nicht auf der freien Strecke. Fiktive Loksimstrecken mit falsch gesetzten Signalen sind nun mal kein Maßstab für Vergleiche mit der Realität und für eine Interpretation von Vorschriften. Wobei ich die Demostrecke 2 von Frieder auch grundsätzlich ausnehme, dort gibt es diese nicht vorbildgerechten kurzen Signalabstände auf der freien Strecke auch nicht.
ZitatDie Optionen sind jetzt folgende: Bringe etwas - abseits reiner eigener Interpretation - was zumindest irgendwie nahelegt, dass du Recht haben könntest! Oder aber nimm dir Zeit, prüfe in Ruhe und schaue, ob nicht eventuell doch deine bisherige Einschätzung der Richtlinie in diesem Punkt ein Trugschluss sein könnte! Es wäre kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke und Größe, wenn du dich trotz der harten Auseinandersetzung korrigieren könntest.
Nein, weder du noch dein großer Unterstützer, der anscheinend die Ermahnung von Lokfan bezüglich überflüssigen Geschreibsels schon wieder vergessen hatte, kann mich hier widerlegen. Interpretation ist Sache von Laien, ausgebildete Fachkräfte wissen.
ZitatDer Thread war eine Notlösung, weil die Richtlinien nur eingeschränkt Klarheit bieten und ich weiß, dass mein Wissen hier auch nur sehr begrenzt ist.
Das liegt wohl weniger an den Richtlinien, man muss sie nur vollständig lesen und verstehen.
ZitatIch bin auch gern bereit, mich jederzeit geschlagen zu geben - allerdings nicht allein auf Grundlage von "Nemo hat gesagt...". Das war in der Vergangenheit falsch und deshalb erwarte ich, dass diesmal hier Belege vorgebracht werden, die Nemos Einschätzung zumindest in irgendeiner Form nahe legen und nachvollziehbar machen. Ich habe das für meine Sichtweise versucht - ich halte auch weiterhin Ausschau - aber ich sehe hier momentan Nemo am Zug.
Bisher hat sich niemand gemeldet, der deine Behauptung des kilometerlangen Mitschleppens von Restriktionen auf freier Strecke beim Vorbild bestätigt hat. Es gibt genug jüngere Loksimmer mit Tf-Ausbildung, die auch Zugang zu den Geschwindigkeitsheften haben. Vielleicht findet ja mal jemand eine derart eng mit Signalen und 500 Hz-Magneten gespickte längere freie Strecke, so dass man diesen Sonderfall dann auch mal sehen kann.